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PC & Internet Rapidshare Uploader abgemahnt - Abmahnkosten über 2.000 Euro


Erneut wurde ein Uploader des beliebten One-Click-Filehosters Rapidshare abgemahnt. Der betroffene hatte das Filmwerk "Umständlich verliebt" auf den Filehoster geladen. Die Kanzlei Waldorf fordert für die Rechtsverletzung eine Gesamtsumme von über 2.000 Euro.

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Filesharing via One-Click-Hoster ist mitunter ein gefährliches Spiel. Dies gilt zwar nicht für die Downloader, sehr wohl aber für die Uploader. Wir haben bereits mehrfach über Abmahnungen berichtet, die Uploader diverser Filehoster betroffen haben. Nun liegt uns erneut eine Abmahnung vor, die einen Nutzer des One-Click-Hosters Rapidshare betrifft.

Der betreffende User hatte das Werk "Umständlich verliebt" bei Rapidshare hochgeladen. Anhand der Abmahnung der Kanzlei Waldorf ist anzunehmen, dass dies per Remote-Upload geschah. Die Quelle des Uploads: ein Server, den der betroffene Nutzer bei der OVH GmbH angemietet hatte. Die Kanzlei Waldorf hatte sich laut dem Schreiben zuerst an Rapidshare gewandt. Dort händigte man die zu den hochgeladenen Dateien zugehörigen IP-Adressen aus.

Aus dem Schreiben geht interessanterweise nicht hervor, ob hierfür ein gerichtlicher Beschluss bemüht wurde. Anhand des Wortlautes könnte man annehmen, dass dies nicht geschehen ist. So heißt es, dass man den Filehoster "zur Auskunft aufgefordert" hätte. Dieser Anfrage kam man detailliert nach.

Die IP-Adressen führten die Kanzlei zur OVH GmbH. Diese wurde ebenfalls aufgefordert, Auskunft zu erteilen. Gleichwohl variiert die Formulierung hier, da explizit von einem "Auskunftsverfahren" gegen die OVH GmbH die Rede ist. Seitens des Hosters wurde sodann mitgeteilt, wer den betreffenden Server gemietet hat.

Für die Rechtsverletzung soll der Abgemahnte 1.350 Euro Schadensersatz leisten. Die entstandenen Rechtsanwaltskosten der Kanzlei Waldorf werden mit 911,80 Euro beziffert. Insgesamt soll der Abgemahnte somit 2.261,80 Euro begleichen.

Quelle: Gulli
 
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