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PC & Internet Rapidshare - Abmahnung für Bushido-Upload


Die Münchener Constantin Film AG erhöht derzeit den Druck auf den Filehoster Rapidshare. Trotz erfolgter Einstweiliger Verfügung wurde erneut der aktuelle Kinofilm von Bushido hochgeladen. Dem Uploader wurde kürzlich eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf zugestellt.

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Der Empfänger des kostenpflichtigen Briefes hat den Kinofilm "Zeiten ändern dich" bei Rapidshare hochgeladen. Das Werk wurde aber nicht direkt von zu Hause aus transferiert. Wahrscheinlich um einen eventuellen mehrfachen ReUpp schneller realisieren zu können, wurde dafür ein Server der Firma Keyweb AG in Anspruch genommen. Die vom Rechteinhaber beauftragte Kanzlei Waldorf erfragte also bei Rapidshare die IP-Adressen des Uploaders und landete somit vorerst beim Anbieter des Servers. Die Keyweb AG war dazu gezwungen, die Adresse des Vertragspartners auf Anfrage preiszugeben. Somit konnte die Abmahnung der Kanzlei Waldorf mit ein wenig Verzögerung erfolgen.

Wir sind beim Blog Zen-Men über den Vorfall gestolpert und haben zur Überprüfung des Sachverhalts bei Rechtsanwalt Frommer von der Kanzlei Waldorf angerufen. Obwohl Constantin nachweislich ein Mandant von Waldorf ist, konnte uns heute tagsüber leider niemand eine konkrete Auskunft geben. Auf unsere Anfrage per E-Mail erhielten wir eine direkte Antwort einer Frau Kurz von der Unternehmenskommunikation der Constantin Film AG. Man möchte zu dem von uns beschriebenen Sachverhalt kein Statement abgeben.

Downloader sind bei Rapidshare wie eh und je auf der sicheren Seite. Aber gerade bei Unternehmen, die gegen den Schweizer Filehoster eine Einstweilige Verfügung erwirken konnten, ist das Unternehmen aus Cham quasi machtlos. Sie sind dazu verpflichtet, dem Rechteinhaber über den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch die IP-Adresse des Uploaders mitzuteilen.

Sollte ein Anonymisierungsdienst in Anspruch genommen worden sein und der Uploader hat für den Premium-Account nicht seine Bankdaten offengelegt, so hätte Constantin in diesem Fall keine Chance, gegen den Täter vorzugehen. Dann wäre es lediglich bei der Sperre des Premium-Accounts geblieben.

Fest steht: Mit jedem verstrichenen Monat steigt die Zahl der Unternehmen, die die Einstweilige Verfügung als Mittel gegen den Filehoster einsetzt. Downloader müssen bei dem gewaltigen personellen und finanziellen Aufwand für eine Abmahnung schon alleine wegen der geringen kriminellen Energie bzw. der minimalen Schadensersatzzahlungen nicht mit Problemen rechnen. Der Anbieter wirbt ja zudem damit, dass man die Daten der Downloader nicht speichern würde. Uploader sollten sich lieber vorsehen. Gerade solche, die Werke zur Verfügung stellen wollen, die Rapidshare per Strafandrohung eines Gerichts nicht anbieten darf. Mit dieser Abmahnung ist aber im Gegensatz zum Blogeintrag keine "Bastion gefallen", derartige Fälle gab es in der Vergangenheit schon häufiger. Das Unternehmen hatte letztes Jahr im Rahmen der eigenen Pressemitteilung derartige Vorgänge direkt bestätigt.

Abmahnung

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Quelle: Gulli
 
AW: Rapidshare - Abmahnung für Bushido-Upload

Ich hab selbst nicht unbedingt Ahnung von der Rechtslage aber ich denke nicht dass sie ihn dafür verknacken können.
 
AW: Rapidshare - Abmahnung für Bushido-Upload

Die Geister, die er rief ...

Peter Mühlbauer 25.03.2010
Abmahnrapper "Bushido" wegen Urheberrechtsverletzung verurteilt

Es gibt zahlreiche Anhaltspunkte, die dafür sprechen, dass die in den letzten Jahrzehnten immer stärker ausgeweitetem Immaterialgüterrechte Schöpfungen eher behindern als fördern. Von daher wäre ein Urteil, das die Vernichtung von Tonträgern anordnet und deren Verkauf verbietet, nicht unbedingt ein Vorgang, der in Internetforen fast einhellig bejubelt wird.


Allerdings weist der Fall, über den das Landgericht Hamburg nun entschied, eine entscheidende Besonderheit auf: Der Verurteilte ist nämlich der berüchtigter Abmahnrapper Anis Ferchichi alias Bushido, der sich durch seine Forderungen an Filesharer, seine Texte, und seine Äußerungen gegen Schwule oder andere "Opfer" nicht nur den Zorn breiter Bevölkerungsschichten, sondern auch Kosenamen wie tollwütiger Monchichi zuzog.
IMG Removed Bushido. Bild: Ghetto Gentleman. Lizenz:CC-By-SA-2.0 Der von der CSU mündlich mit dem Schreiben einer neuen Parteihymne beauftragte 31Jährige hatte nämlich für beachtliche 13 seiner Stücke Melodien und Klänge der französischen Gothic-Band Dark Sanctuary verwendet, diese teilweise etwas schneller abgespielt und neu zusammengesetzt. Dass hinter den Urheberrechtsverletzungen möglicherweise weniger ein Glaube an eine klangästhetische Notwendigkeit steckte, als bloßes Geschäftskalkül, darauf deuten nicht nur die darübergelegten Texte des Rappers hin, sondern auch Interviewäußerungen, in denen er sinngemäß meinte, wenn er beispielsweise eine Uhr bräuchte, dann nehme er sich die einfach von irgendjemanden. Das sei zwar nicht ganz korrekt, aber er hätte danach eine Uhr.
Alleine auf seiner Platin-CD "Von der Skyline zum Bordstein zurück" sampelte Ferchichi acht "urheberrechtlich geschützte Tonfolgen" der Band ohne Genehmigung. Betroffen sind neben dem Titelstück dieses Albums auch "Janine", "Bloodsport" und "Sex in the City". Insgesamt dürfen wegen der Urheberrechtsverletzungen 11 Tonträger nicht mehr verkauft werden, darunter durchaus profitträchtige Massenware wie die Sampler "The Dome Vol. 41" und "Bravo Hits 56". Dieses Verkaufsverbot wird den Gangsterrapper, der schon seit Jahren weniger Aufsehen mit seiner Musik als mit seinen Abmahnungen und anderen Aktivitäten erregte, eventuell wenig jucken. Anders läge der Fall vielleicht, wenn er die Stücke zukünftig nicht mehr in Filesharingsystemen beobachten und Geld für deren Tausch verlangen dürfte. Doch ob sich das noch nicht rechtskräftige Urteil auch darauf erstreckt, ist fraglich.
Auch die vom Gericht verhängte "Billigkeitsentschädigung" in Höhe von 63.000 Euro kann der Berliner wahrscheinlich aus der Portokasse zahlen. Allerdings soll diese nur den "immateriellen Schaden" abdecken, den Dark Sanctuary dadurch erlitten, dass die von ihnen erzeugten Klänge in einen Kontext gesetzt wurden, mit dem sie nichts zu tun haben wollen. Zur Ermittlung der materiellen Schadenersatzsumme muss "Bushido" nun Einkünfte offenlegen. Interessant könnte an diesen Angaben sein, wieviel der Rapper aus Abmahnungen eingenommen hat und in welchem Verhältnis die Einnahmen daraus zu denen aus verkauften Tonträgern stehen.
Orientiert sich der nach dieser Offenlegung festgesetzte materielle Schadensersatz an den von Bushido selbst verlangten Forderungen in Höhe von mehreren Hundert Euro pro Stück, dann dürften bei Auflagen von 200.000 Stück für ein Album wie "Von der Skyline zum Bordstein zurück" schnell Summen zustande kommen, mit denen man eine kleinere Bank retten könnte: 200.000 verkaufte Alben mal 8 Stücke mal 200 Euro Schadensersatz pro verbreitetem Song ergibt nämlich bereits die stolze Summe von 320 Millionen Euro, bei der noch gar nicht mit eingerechnet ist, dass ja nicht nur ein Album, sondern insgesamt 11 Tonträger von den Urheberrechtsverletzungen betroffen sind. Orientiert sich das Gericht dagegen nicht an diesen Summen, dann müsste man sich fragen, warum die Maßstäbe zwar für die Abmahnopfer des Gangsterrappers gelten - nicht aber für ihn selbst.
:emoticon-0126-nerd::emoticon-0126-nerd::emoticon-0126-nerd::emoticon-0126-nerd:

Q: heise
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
AW: Rapidshare - Abmahnung für Bushido-Upload

Als wenn wir in den Städten nicht schon genug hätten...

Sowas will ich gar nicht sehen!

Eichinger sollte besser mal überlegen was er da dreht!:emoticon-0126-nerd:
 
AW: Rapidshare - Abmahnung für Bushido-Upload

:050:Hallo,
wäre intressant zu wissen, wie der Brief weitergeht.
In dem Brief müssten noch die Summe stehen die bei Wiederholung zu zahlen ist und es müsste der Streitwert benannt sein nach dem der Empfänger des Briefes die Awaltskosten zu zahlen hat.
Und mit zahlen ist sofortzahlen gemeint, es sein denn, der Empfänger geht gegen die Abmahnung vor, was aber wahrscheinlich nicht ratsam wäre. :emoticon-0164-cash::emoticon-0164-cash::emoticon-0164-cash:
 
AW: Rapidshare - Abmahnung für Bushido-Upload

das ist doch der witz
ich habe an geplich über ptp buschido musk geladen so ein kake lade ich nicht
soll 350 euro bezallen dann kam das nächte ich hätte über emulle den schot fillm fon boschido geldann soll wider 350 euro bezallen die könne scheiben was die wolle nix bekomen die
und mitler weille glaube ich nicht mer an ein zufal der wikser fon boschodo schtägt da hier war woll sein fillm so scheisse ?? das er jetzt schon kider abzoken muss ??
oder weis er ganix da fon ?? man sollt ich mall die 4 anwelllt suchen und denn mall ein nagel duch die kischen hauenn das das mall auf hörtt
wenn wir das zu lassen dann kann jeder damit an fagen und was wollen wir das noch mit ein 50mb leitung die machen duch so was mer schrden an der wirtschft wie nutzen
der rissen witz ist da wo angplich die an wellt sitzen ist keinner
 
AW: Rapidshare - Abmahnung für Bushido-Upload

Ohne Dir jetzt zu nahe zu treten...
Kannst das nochmal auf deutsch schreiben?
 
AW: Rapidshare - Abmahnung für Bushido-Upload

Ich habe genau das gleiche schreiben bekommen wegen dem gleichen Film von der gleichen Kanzlei...und was ich denke ich mal zufall ist mit dem gleichen Serverunternehmen.

Rechtsanwaltkosten: 911,80euro
Schadenersatz: 1350euro

Habe darauf hin ein Anwalt drauf angesetzt da alleinj die Rechtsanwaltkosten fern der Realität sind.

Mfg
 
AW: Rapidshare - Abmahnung für Bushido-Upload

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ich habe nichts gegen solche aussagen oder fragen oder hinweise,
aber der andere misst geht zu weit!
wenn hier einer meint den deutschlehrer spielen zu müssen, dann geh unter hausaugaben.de!
denkt mal drann das hier mit unter auch sehr junge user sind oder ausländische mitbürger usw...!!!
was nicht zum thema gehört wird gelöscht!

so und wer bei mir einen fehler suchen muß und findet, darf ihn behalten!
(und ich bin mir bewusst, alles klein zu schreiben)
 
AW: Rapidshare - Abmahnung für Bushido-Upload

Ich hätte gerne mal die anderen Seiten der Abmahnung gesehen. Wurde auch von Waldorf verklagt. Meine Abmahnung war aber mehrere Seiten lang. Ich hätte auch gerne mal gewusst um welche Höhe sich die Abmahnkosten belaufen.
 
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