Provider müssen über teure Datentarife informieren
Smartphone-Nutzer, die nicht ausreichend darüber aufgeklärt werden, welche Preise bei der Datennutzung auf sie zu kommen, müssen die Mobilfunkrechnung nicht zwingend bezahlen.
Eine entsprechende Entscheidung hat das Landgericht Münster
Dies führte letztlich dazu, dass die auf dem
Das Gericht sah hier insbesondere deshalb ein entscheidendes Missverhältnis, weil die Datenflatrate lediglich mit 25 Euro zu Buche geschlagen hätte. Neben dem Verkäufer in der Filiale sei aber auch der
Quelle: WinFuture
Smartphone-Nutzer, die nicht ausreichend darüber aufgeklärt werden, welche Preise bei der Datennutzung auf sie zu kommen, müssen die Mobilfunkrechnung nicht zwingend bezahlen.
Eine entsprechende Entscheidung hat das Landgericht Münster
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. In dem vorliegenden Fall wurde dem Kunden geraten, doch erst einmal mit einem Volumentarif zu testen, wie hoch sein Datenverbrauch real ist, bevor er sich endgültig für ein Datenpaket oder eine
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entscheidet. Dies führte letztlich dazu, dass die auf dem
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installierte Navigations-Software mit einem Update-Download schon eine Summe von 637,94 Euro erzeugte - bei lediglich 31,15 Megabyte Daten. Insgesamt kletterte die Rechnung schließlich auf rund tausend Euro, hieß es.
Das Gericht sah hier insbesondere deshalb ein entscheidendes Missverhältnis, weil die Datenflatrate lediglich mit 25 Euro zu Buche geschlagen hätte. Neben dem Verkäufer in der Filiale sei aber auch der
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selbst in der zusätzlichen Pflicht, den Nutzer notfalls per SMS darüber zu informieren, wenn dieser plötzlich ungewohnt hohe Kosten erzeugt. In dem Urteil wurde dem Anbieter letztlich nicht nur der Anspruch auf den Rechnungsbetrag versagt, sondern auch eine außerordentlichen Kündigung stattgegeben, durch die auch die üblichen Grundgebühren bis zum Ende der Laufzeit wegfallen.Quelle: WinFuture