Die Deutsche Telekom darf den Zugang zu Wett-Anbietern im Internet ermöglichen, auch wenn diese in Deutschland illegal sind. Dies urteilte das Verwaltungsgericht Köln am Donnerstag (Az 6 K 5404/10). In dem Streit ging es um die Anordnung der Bezirksregierung Düsseldorf an die Telekom, den Internetzugang zu zwei Anbietern von Sportwetten zu sperren. Die in Deutschland unerlaubten Websites bieten aus dem Ausland Online-Wetten an. Die Telekom hatte sich gegen das Verbot der Bezirksregierung gewehrt.
Keine Verantwortung für Inhalte
Der Entscheidung war im Dezember ein ähnliches Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vorausgegangen. Die Richter hatten eine entsprechende Anordnung gegen den Telekommunikationsanbieter Vodafone für rechtswidrig erklärt. "Vodafone und die Telekom sind für die Inhalte der Webseiten nicht verantwortlich", sagte eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts Düsseldorf am Donnerstag. Sie seien nur Diensteanbieter, die Inhalte nicht auswählten.
Die Entscheidung habe auch Präzedenzwirkung für weitere Anordnungen dieser Art, hieß es. "Grundsätzlich müsste das in gleich gelagerten Fällen ähnlich sein." Die Bezirksregierung kann in beiden Fällen Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen.
Quelle: onlinekosten.de
Keine Verantwortung für Inhalte
Der Entscheidung war im Dezember ein ähnliches Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vorausgegangen. Die Richter hatten eine entsprechende Anordnung gegen den Telekommunikationsanbieter Vodafone für rechtswidrig erklärt. "Vodafone und die Telekom sind für die Inhalte der Webseiten nicht verantwortlich", sagte eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts Düsseldorf am Donnerstag. Sie seien nur Diensteanbieter, die Inhalte nicht auswählten.
Die Entscheidung habe auch Präzedenzwirkung für weitere Anordnungen dieser Art, hieß es. "Grundsätzlich müsste das in gleich gelagerten Fällen ähnlich sein." Die Bezirksregierung kann in beiden Fällen Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen.
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