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Privates Filesharing wird nicht mehr verfolgt

Sunshine

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im Land der Horizonte
15.08.2008, 17:00 Uhr _teleschau - der mediendienst (dg)
Bei der Strafverfolgung von Filesharern im Internet hat sich eine überraschende Wende ergeben. Nach einer neuen Leitlinie, die von der Generalbundesanwaltschaft verabschiedet wurde, soll das Tauschen und Verbreiten von Dateien zu nicht gewerblichen Zwecken zukünftig nicht mehr juristisch verfolgt werden. Grund für den Sinneswandel, der von der Unterhaltungsindustrie besorgt zur Kenntnis genommen wurde, ist vor allem der immense Kosten- und Personalaufwand, der bei Hausdurchsuchungen und Computerbeschlagnahmungen entsteht und zum durch Filesharing bedingten Schaden in keinem angemessenen Verhältnis steht. Die neue Leitlinie kann durchaus auch als Reaktion auf bestehende staatsanwaltschaftliche Praxis verstanden werden. In Sachsen-Anhalt etwa gerieten zuletzt nur Fälle ab einer Menge von 3.000 getauschten Daten ins Visier der Ermittler. Die notorisch klamme Hauptstadt Berlin verzichtete bereits im Jahr 2007 gar vollends auf Strafverfolgung bei Filesharing-Anzeigen. Ein weiteres Argument für die neue liberale Handhabe des Problems bestehe laut Generalbundesanwaltschaft darin, dass der beim Datentausch entstehende Schaden zunächst rein virtuell sei, da man Filesharer nicht automatisch als verlorene Kunden werten könne.
 
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