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Private Anbieter befürchten Pay-TV-Angebote von öffentlich-rechtlichen Sendern

09.04.09 Private Anbieter befürchten Pay-TV-Angebote von öffentlich-rechtlichen Sendern

Berlin - Der Verband Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) befürchtet, dass öffentlich-rechtliche Sender in Deutschland Pay-TV-Angebote auf den Markt bringen könnten.
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Gestern veröffentlichte die Europäische Kommission ihren zweiten Entwurf zur Überarbeitung der sogenannten "Rundfunkmitteilung" zur staatlichen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Dazu nimmt der VPRT in einer Pressemitteilung Stellung. VPRT-Präsident Jürgen Doetz: "Auch sehen wir eine Ermöglichung öffentlich-rechtlicher Pay-Angebote im derzeit besonders angespannten Marktklima umso kritischer. Diese Punkte werden wir in der anstehenden Konsultation gegenüber der Kommission noch einmal ausdrücklich einfordern".

Ein VPRT-Sprecher erklärte auf Nachfrage von DIGITAL
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, dass sich diese Aussage nicht auf ein konkret bekanntes Pay-TV-Projekt von ARD und ZDF bezieht. Solche seien auch nicht bekannt.

Da Pay-TV-Angebote öffentlich-rechtlicher Sender aber in anderen europäischen Ländern bereits Realität wären, sei es geboten, eindeutig Stellung zu beziehen, denn rein rechtlich wären solche Pay-TV-Angebote auch in Deutschland vorstellbar - zwar bei klarer Trennung der Buchführung gegenüber den Gebühreneinnahmen als selbständige wirtschaftliche Offerte, doch gleichwohl als Pay-TV-Angebot.

Der Entwurf der Europäischen Kommission enthalte Aussagen zur Notwendigkeit, den Auftrag der öffentlich-rechtlichen Anstalten konkret durch einen formalen Akt zu präzisieren sowie Überkompensation und Quersubventionen zu verhindern. Genau dies halte der VPRT für den richtigen Weg.

Positv merkt der Verband in einer Pressemitteilung zudem an, dass den Mitgliedstaaten nach dem neuen Entwurf mehr Flexibilität für die nationale Anpassung ihrer Rundfunksysteme eingeräumt werde, die Detailtiefe einiger Vorgaben sich daher reduziert.

Dazu Doetz: "Der VPRT begrüßt, dass die EU-Kommission mit der Veröffentlichung des zweiten Konsultationsentwurfes an den Kernelementen für die Schaffung fairer Rahmenbedingungen im dualen Rundfunksystem festhält. Dies betrifft z. B. die Feststellung, dass neue Angebote unter Beteiligung Dritter ein Vorabverfahren zu durchlaufen haben und die Kontrolle der Anstalten effektiv unabhängig sein muss sowie dass Transparenz bei der getrennten Buchführung und Kostenzuordnung besteht. Die Mitteilung ist daher ein wichtiges Signal an die Mitgliedstaaten, national den fairen Wettbewerb zu sichern."

Gleichwohl sehen die privaten Rundfunk- und Telemedienanbieter Verbesserungsmöglichkeiten. Doetz: "Die Regelungsintensität der Mitteilung bei den wettbewerblichen Auswirkungen und den Verfahrensgarantien Dritter hat abgenommen. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten sind private Anbieter gegenüber beihilfefinanzierten Angeboten umso stärker darauf angewiesen, dass die Verfahren national einen effektiven wettbewerblichen Schutz sicherstellen."

Erste Erfahrungen mit freiwilligen Drei-Stufen-Tests in Deutschland machten aus Sicht des VPRT zudem deutlich, dass im Verfahren noch erhebliche Defizite bestehen. Dies betrifft u. a. die eingeschränkten Stellungnahmemöglichkeiten zu den Marktgutachten, fehlende Lösungsmechanismen bei festgestellten marktlichen Auswirkungen neuer Angebote, die Wahrung der Vertraulichkeit von Geschäftsgeheimnissen bei Eingaben Dritter sowie Transparenz- und Fristsetzungsprobleme.

Q: digi tv
 
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