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Premiere setzt sich vor Gericht gegen Cybersky-TV durch

Karlsruhe - Das Pay-TV-Unternehmen Premiere konnte sich endgültig vor dem Bundesgerichtshof (BGH) juristisch gegen Cybersky-TV, einem Peer-to-Peer (P2P)-Fernsehdienst, durchsetzen.
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Dies hat heute eine BGH-Sprecherin gegenüber
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bestätigt. Demnach fand die mündliche Verhandlung (Aktenzeichen I ZR 57/07) bereits am 15. Januar statt. Die schriftliche Urteilsbegründung liege der Sprecherin zufolge frühestens in acht Wochen vor. Nach dem Urteil darf Cybersky-TV-Entwickler Guido Ciburski seine Software weder anbieten, noch verbreiten oder betreiben.

Der Entscheidung war eine Revision des Cybersky-TV-Machers Guido Ciburski gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg (OLG Hamburg) vorausgegangen.
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Der BGH bestätigte nun die Rechtskraft dieses Urteils. Der Bezahlsender Premiere war damals mit einem Einspruch beim Berufungsgericht erfolgreich und hatte damit die weitere Verbreitung der P2P-Fernsehsoftware Cybersky-TV unterbunden. Hinter "Cybersky-TV" steckt die
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Unterhaltungselektronik AG (TCU). Mit der Software hätten die Zuschauer kostenpflichtige Premiere-Sendungen über das Internet zum Nulltarif empfangen können. TCU war von Premiere verklagt worden, weil der Abo-Sender seine Urheberrechte dadurch verletzt sah.

Mit der
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Cybersky können Fernsehsendungen aus aller Welt über das Internet angesehen werden. Zum Einsatz kommt dabei die P2P-Technik (P2PTV). Ähnlich wie in Tauschbörsen kann jeder Nutzer Sender anbieten oder ansehen.

Dabei bleibt es jedem Nutzer selbst überlassen, einen eigenen Sender zu erstellen oder bestehende einzuspeisen. Allerdings werden Live-Übertragungen etwa fünf bis zehn Sekunden zeitverzögert übertragen.


Quelle:
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