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Premiere: Landgericht Hamburg verbietet bundesweit patchbare Hacker-Receiver

Premiere: Landgericht Hamburg verbietet bundesweit patchbare Hacker-Receiver

• Einstweilige Verfügung gegen Receiver-Importeur Zehnder GmbH
• Vertriebswege bis zum Endkunden werden verfolgt: Premiere geht gegen alle beteiligten Personen vor
• Seger: „Strafrecht konsequent ausnutzen / empfindliche Schadensersatzansprüche“


München, 05. Mai 2008. Großer Erfolg für Premiere im Kampf gegen den kriminell-organisierten Rechte-Diebstahl: Vor dem Landgericht Hamburg hat der Münchner Premium-Sender eine Einstweilige Verfügung gegen einen Importeur von sogenannten patchbaren Free-To-Air-Receivern erwirkt.

Dem Importeur Zehnder ist es ab sofort unter Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000 Euro oder einer Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten „verboten, Digitalreceiver, deren Firmware (Betriebssoftware) einen sog. Emulator enthält, der das Vorhandensein einer Smartcard simuliert, und die dadurch zusammen mit einer verfügbaren Software die Umgehung des Zugangskontrollsystems der Antragstellerin ermöglichen, herzustellen, einzuführen, zu verbreiten, zu verkaufen, zu gewerblichen Zwecken zu besitzen und/oder deren Absatz zu fördern“ (Ziffer I. der Einstweiligen Verfügung).

Gleichzeitig ordnete das Landgericht Hamburg an, dass die Zehnder GmbH
„sämtliche in ihrem Besitz befindlichen, unter Ziffer I. bezeichneten Receiver, zur Sicherstellung und Verwahrung an den zuständigen Gerichtsvollzieher herauszugeben“
habe.

Vertriebswege vom Importeur bis zum Endkunden werden verfolgt
In den beanstandeten Receivern waren, wie EDV-Spezialisten von Premiere herausfanden, eindeutige Vorrüstungen implementiert, um das Angebot von Premiere ohne Abo und damit illegal empfangen zu können. Premiere lässt nun sämtliche Vertriebswege des Importeurs bis zum Endkunden verfolgen, um die illegale Nutzung dieser Geräte zu unterbinden und gegen alle beteiligten Personen, die diese Receiver ver- oder gekauft haben, juristisch vorzugehen.

Premiere wird dabei auch durch die Rechtssprechung des Landgerichts Hamburg unterstützt. So haben die Richter in dem Urteil den Importeur angewiesen „unverzüglich Auskunft zu erteilen, über die Herkunft und den Vertriebsweg der unter Ziffer I. bezeichneten Receiver sowie deren Betriebssoftware, insbesondere über Namen und Anschriften der Hersteller, der Lieferanten und anderer Vorbesitzer, der gewerblichen Abnehmer sowie über die Menge der hergestellten, ausgelieferten, erhaltenen oder bestellten Receiver“.

Umfassende Schadensersatzklage gegen alle beteiligten Personen
Gleichzeitig bereitet Premiere eine umfassende Klage auf Schadensersatz vor gegen den Importeur Zehnder und gegen alle an diesem Handel beteiligten Personen. Hans Seger, Programm- und Technik-Vorstand von Premiere: „Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg ist für uns ein wichtiger Etappensieg im Kampf gegen den kriminell-organisierten Rechte-Diebstahl.

Wir werden in unseren Bemühungen nicht nachlassen und solche Straftaten weiterhin konsequent und mit allen juristischen Mitteln verfolgen. Dabei nutzen wir nicht nur alle Möglichkeiten des Strafrechts aus, sondern wir werden all jene, die sich damit auf Kosten anderer bereichern wollen, zusätzlich noch mit empfindlichen Schadensersatzansprüchen zur Rechenschaft ziehen.

Im Interesse unserer ehrlichen Abonnenten werden wir außerdem auch die Käufer dieser Receiver strafrechtlich zur Verantwortung ziehen. Die illegale Nutzung des Premiere Programms ist kein Kavaliersdelikt.“
Seit dem Weihnachtsgeschäft 2007 sind sogenannte patchbare Free-To-Air-Receiver, die hauptsächlich in Asien hergestellt werden, massenhaft nach Deutschland eingeführt worden. Dabei haben Importeure wohlwissend in Kauf genommen, dass in den Geräten bewusst Vorrichtungen vorinstalliert waren, mit deren Hilfe man das Sicherheitssystem von Premiere umgehen konnte. Für Premiere hat dieses illegale Geschäft gravierende Folgen.

So wurde der Zuwachs an Abonnenten seit dem Weihnachtsgeschäft 2007 stark gebremst. Gleichzeitig musste das Münchner Unternehmen ein Sparpaket in zweistelliger Millionenhöhe auflegen, um die Ausfälle zu kompensieren. Aber auch für die seriöse Receiver-Industrie, die dem allgemeinen Rechtskodex folgt und Piraterie nicht unterstützt, hat die illegale Konkurrenz negative Auswirkungen, die nicht nur empfindliche Umsatzeinbußen bedeuten, sondern möglicherweise auch den Abbau von Arbeitsplätzen.

Im Kampf gegen den kriminell-organisierten Rechte-Diebstahl nutzt Premiere nicht nur alle juristischen Möglichkeiten, sondern geht auch technisch gegen den illegalen Empfang vor. So hat der Münchner Abo-Sender bereits angekündigt, ab dem 2. Quartal 2008 zwei neue Verschlüsselungssysteme einzuführen, die die beiden Weltmarktführer NDS und Nagravision liefern.

Der besondere Clou: Die Schließung der Sicherheitslücke wird von Premiere aus zentral per automatischem Software-Download ausgeführt und ist damit so bequem wie nur möglich für alle Abonnenten. Das Wichtigste: Kein Receiver muss in dieser Phase umgetauscht werden. Bis zum Ende des 3. Quartals erhält jeder Kunde, der einen Premiere geeigneten Receiver besitzt, eine neue Smartcard, die er gegen die alte Karte in seinem Gerät austauscht. Fertig!

Hans Seger: „In Kürze wird es wieder so sein, dass ausschließlich ehrliche Kunden das Programm von Premiere exklusiv genießen können. Wir haben alle Voraussetzungen geschaffen, um dem kriminell-organisierten Rechte-Diebstahl das Handwerk zu legen. Mit den neuen Verschlüsselungssystemen werden alle illegalen Receiver nicht mehr funktionieren. Wer also so ein Gerät besitzt, macht sich nicht nur strafbar, sondern er hat sein Geld zum Fenster rausgeworfen.“

Quelle:
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AW: Premiere: Landgericht Hamburg verbietet bundesweit patchbare Hacker-Receiver

Jetzt muss ich doch auch noch was dazu fragen.
Werden die Patchkabelhersteller auch verklagt ? :24:
 
AW: Premiere: Landgericht Hamburg verbietet bundesweit patchbare Hacker-Receiver

Hallo,

was will PW vom Endkunden???
Als Abonnent kriegen die den doch äh nicht, es sei nötigen wie die es von der GEZ tun.
Und das wäre auch eine Straftat.

MfG Necronomicon
 
AW: Premiere: Landgericht Hamburg verbietet bundesweit patchbare Hacker-Receiver

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??? Vom Endkunden hat das LG Hamburg überhaupt nichts gesagt. Der Begriff bzw. dieser Hinweis wurde nur durch falsche Berichterstattung suggeriert.

Es geht nur um die -gewerblichen- Vertriebswege wie Hersteller, Vertrieb, Zwischenhandel, Gross- und bis zum Einzelhandel...
mehr nicht !!!

Der Endkunde betreibt ja kein Gewerbe mit einem gekauften Receiver
 
AW: Premiere: Landgericht Hamburg verbietet bundesweit patchbare Hacker-Receiver

Hallo,
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Premiere geht juristisch gegen Schwarzseher vor MÜNCHEN. Der deutsche Bezahlfernsehsender Premiere geht juristisch gegen Schwarzseher vor. In einem ersten Schritt habe Premiere eine Einstweilige Verfügung gegen einen Importeur von illegalen Empfangsgeräten erwirkt.

Dieser darf unter Androhung eines Ordnungsgeldes oder Ordnungshaft keine Receiver, die über einen sogenannten Emulator das Vorhandensein einer Smartcard simulieren und so kostenloses "Schwarzsehen" von Premiere ermöglichen, mehr verkaufen.

Premiere kündigte zudem an, eine umfassende Schadensersatzklage gegen den Importeur und alle an diesem Handel beteiligten Personen vorzubereiten. „Die Entscheidung des Landegerichts Hamburg ist für uns ein wichtiger Etappensieg im Kampf gegen den kriminell organisierten Rechte-Diebstahl“, resümierte Programm- und Technik-Vorstand Hans Seger. Auch die Käufer der illegalen Receiver will Premiere zur Rechenschaft ziehen. „Die illegale Nutzung des Premiere-Programms ist kein Kavaliersdelikt“, sagte Seger.

Premiere hatte Anfang des Jahres eingeräumt, dass das Verschlüsselungssystem geknackt worden war und den Münchener das lukrative Weihnachtsgeschäft verhagelt hatte. Premiere will daher seine Kosten in diesem Jahr um 30 bis 50 Mio. Euro senken. Zudem stellt Premiere gerade seine Verschlüsselungs-Technologie auf die seines Großaktionärs News Corp um.

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vom 06.05.2008 Quelle OÖ Nachrichten


MfG Necronomicon
 
AW: Premiere: Landgericht Hamburg verbietet bundesweit patchbare Hacker-Receiver

Inhaltlich ist diese von PW und von anderen Medien übernommene und "geschönte" Meldung ja bereits seit gestern bekannt :24:. Nichts ist älter als die Nachrichten von gestern:21:

Hat aber mit der EV vom LG HH gegen Zehnder nix zu tun !!!
 
AW: Premiere: Landgericht Hamburg verbietet bundesweit patchbare Hacker-Receiver

Dem zu Folge ist es mit den neuen Verschlüsselungstechniken nicht allzu weit her. Andernfalls hätte PW einfach den Wechsel abgewartet und somit den Fall ad Akta gelegt. Aber die Herren von PW sind wohl ebenso dumm wie ihr Programm. Ich würde keinen Cent dafür ausgeben.
Jedes nicht professionelle System ist knackbar, und bei der Masse der Empfänger lässt sich kein sicheres System einrichten. Deswegen auch die Aufregung bei PW, mittlerweise wissen sie es auch. Nagra wurde als absolut sicher dargestellt, der Rest ist ja bekannt.
Gruß Conferio
 
AW: Premiere: Landgericht Hamburg verbietet bundesweit patchbare Hacker-Receiver

Hallo,

du weist aber schon, dass Nagra noch immer nicht geknackt wurde, oder? Das was hier angegriffen wurde und kompromitiert ist, hängt mit der Tunnelung der Verschlüsselung und der SmartCard zusammen.

Die Verschlüsselung ansich ist aber nicht gehackt.

LG
 
AW: Premiere: Landgericht Hamburg verbietet bundesweit patchbare Hacker-Receiver

Es wird anscheind doch nur viel Wind gemacht von PW.
Ich war heute in einem Supermarkt,der Zehnderreceiver verkauft,und da steht das Sortiment noch drin.Man kann also weiterhin auch Zehnderreceiver kaufen.


mfg derneue11
 
AW: Premiere: Landgericht Hamburg verbietet bundesweit patchbare Hacker-Receiver

Hallo,

ich glaube kaum, dass alle Receiver die Zehnder herstellt, von der EV betroffen sind. Wir wissen ja noch nicht einmal, welches Modell hier den eingebauten Emu inne hatte. Vielleicht hatte der Supermarkt wo du geguckt hast, garnicht das von der EV erfasste Gerät.

LG
 
AW: Premiere: Landgericht Hamburg verbietet bundesweit patchbare Hacker-Receiver

@kofli

Wenn der Vertreiber/Impoteur die Kundendaten an PW raußgibt, selbst wenn es das Gericht verlangt würde ich als Kunde
a) Den Vertreiber/Importeur und
b) PW verklagen.
Denn selbst wenn das LG das freigibt das die Kundendaten an PW geleitet werden dürfen heißt das noch lange nicht das es auch rechtlich ist. In der Vergangebheit hat der BGH oft Urteile von anderen Gerichten zu nichte gemacht.
Das Urteil ist in meinen Augen für PW gar nicht wert. Denn was passiert nun???
Ich bestellt mir so einen Receiver übers Netz aus dem Ausland und schon umgehe ich den Importeur aus Deutschland. Außerdem kann PW es gar nicht verbieten das ich mir solche Receiver kaufe, denn es ist ja nicht verboten solche Geräte zu besitze, man darf nur solche Firmware nicht aufspielen, was auf ein anderes Blatt Papier steht.
An dieses Urteil sieht man wieder mal die Hilflosigkeit von PW und das sie gar nichts im griff bekommen und die Schwarzseher werdesie niemals auf Dauer bekämpfen.
Würden sie sich die Mill.€ sparen und stattdessen die Abos günstiger machen dann würden sie 1. mehr verdienen und 2. das problem mit den Schwarzseher in den Griff kriegen. Denn eins ist klar wenn es günstiger würde dann würden auch mehr Leute dafür zahlen. Ergo verdient man auch mehr, denn über die Masse macht man mehr Gewinn, als wenn es nur wenige teuer bezahlen. Ich frage mich manchmal was PW für Leute einstellt???? Das ist BWL 1.Klasse. Dies weiß jeder der nur mal ein BWL-Buch in der Hand hatte, aber die Jungs von PW sind einfach nur blöd und deshlab verlieren sie Mill.€ jährlich.
 
AW: Premiere: Landgericht Hamburg verbietet bundesweit patchbare Hacker-Receiver

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Nun da wird vielleicht PW etwas tiefer in die Tasche gegreift haben. So ein Rcihter verdient auch nicht mehr soviel, oder?? Und einen kleinen, schwarzen Nebenjob ist doch auch einem Richter gestattet:41:
Jeder ist doch käuflich, nur auf Dauer wird es PW auch nix bringen. Die werden jetzt die Verschlüsselung ändern und nach einer gewissen zeit wird es für die "Dunklen" wieder hell.
 
AW: Premiere: Landgericht Hamburg verbietet bundesweit patchbare Hacker-Receiver

Kapitalistisches Denken von PW.Lieber ein Kunde der 100 Euro bezahlt,als
100 Kunden die einen Euro bezahlen.mfg funtas
 
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