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Premiere: Landgericht Hamburg verbietet bundesweit patchbare Hacker-Receiver

Premiere: Landgericht Hamburg verbietet bundesweit patchbare Hacker-Receiver

• Einstweilige Verfügung gegen Receiver-Importeur Zehnder GmbH
• Vertriebswege bis zum Endkunden werden verfolgt: Premiere geht gegen alle beteiligten Personen vor
• Seger: „Strafrecht konsequent ausnutzen / empfindliche Schadensersatzansprüche“


München, 05. Mai 2008. Großer Erfolg für Premiere im Kampf gegen den kriminell-organisierten Rechte-Diebstahl: Vor dem Landgericht Hamburg hat der Münchner Premium-Sender eine Einstweilige Verfügung gegen einen Importeur von sogenannten patchbaren Free-To-Air-Receivern erwirkt.

Dem Importeur Zehnder ist es ab sofort unter Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000 Euro oder einer Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten „verboten, Digitalreceiver, deren Firmware (Betriebssoftware) einen sog. Emulator enthält, der das Vorhandensein einer Smartcard simuliert, und die dadurch zusammen mit einer verfügbaren Software die Umgehung des Zugangskontrollsystems der Antragstellerin ermöglichen, herzustellen, einzuführen, zu verbreiten, zu verkaufen, zu gewerblichen Zwecken zu besitzen und/oder deren Absatz zu fördern“ (Ziffer I. der Einstweiligen Verfügung).

Gleichzeitig ordnete das Landgericht Hamburg an, dass die Zehnder GmbH
„sämtliche in ihrem Besitz befindlichen, unter Ziffer I. bezeichneten Receiver, zur Sicherstellung und Verwahrung an den zuständigen Gerichtsvollzieher herauszugeben“
habe.

Vertriebswege vom Importeur bis zum Endkunden werden verfolgt
In den beanstandeten Receivern waren, wie EDV-Spezialisten von Premiere herausfanden, eindeutige Vorrüstungen implementiert, um das Angebot von Premiere ohne Abo und damit illegal empfangen zu können. Premiere lässt nun sämtliche Vertriebswege des Importeurs bis zum Endkunden verfolgen, um die illegale Nutzung dieser Geräte zu unterbinden und gegen alle beteiligten Personen, die diese Receiver ver- oder gekauft haben, juristisch vorzugehen.

Premiere wird dabei auch durch die Rechtssprechung des Landgerichts Hamburg unterstützt. So haben die Richter in dem Urteil den Importeur angewiesen „unverzüglich Auskunft zu erteilen, über die Herkunft und den Vertriebsweg der unter Ziffer I. bezeichneten Receiver sowie deren Betriebssoftware, insbesondere über Namen und Anschriften der Hersteller, der Lieferanten und anderer Vorbesitzer, der gewerblichen Abnehmer sowie über die Menge der hergestellten, ausgelieferten, erhaltenen oder bestellten Receiver“.

Umfassende Schadensersatzklage gegen alle beteiligten Personen
Gleichzeitig bereitet Premiere eine umfassende Klage auf Schadensersatz vor gegen den Importeur Zehnder und gegen alle an diesem Handel beteiligten Personen. Hans Seger, Programm- und Technik-Vorstand von Premiere: „Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg ist für uns ein wichtiger Etappensieg im Kampf gegen den kriminell-organisierten Rechte-Diebstahl.

Wir werden in unseren Bemühungen nicht nachlassen und solche Straftaten weiterhin konsequent und mit allen juristischen Mitteln verfolgen. Dabei nutzen wir nicht nur alle Möglichkeiten des Strafrechts aus, sondern wir werden all jene, die sich damit auf Kosten anderer bereichern wollen, zusätzlich noch mit empfindlichen Schadensersatzansprüchen zur Rechenschaft ziehen.

Im Interesse unserer ehrlichen Abonnenten werden wir außerdem auch die Käufer dieser Receiver strafrechtlich zur Verantwortung ziehen. Die illegale Nutzung des Premiere Programms ist kein Kavaliersdelikt.“
Seit dem Weihnachtsgeschäft 2007 sind sogenannte patchbare Free-To-Air-Receiver, die hauptsächlich in Asien hergestellt werden, massenhaft nach Deutschland eingeführt worden. Dabei haben Importeure wohlwissend in Kauf genommen, dass in den Geräten bewusst Vorrichtungen vorinstalliert waren, mit deren Hilfe man das Sicherheitssystem von Premiere umgehen konnte. Für Premiere hat dieses illegale Geschäft gravierende Folgen.

So wurde der Zuwachs an Abonnenten seit dem Weihnachtsgeschäft 2007 stark gebremst. Gleichzeitig musste das Münchner Unternehmen ein Sparpaket in zweistelliger Millionenhöhe auflegen, um die Ausfälle zu kompensieren. Aber auch für die seriöse Receiver-Industrie, die dem allgemeinen Rechtskodex folgt und Piraterie nicht unterstützt, hat die illegale Konkurrenz negative Auswirkungen, die nicht nur empfindliche Umsatzeinbußen bedeuten, sondern möglicherweise auch den Abbau von Arbeitsplätzen.

Im Kampf gegen den kriminell-organisierten Rechte-Diebstahl nutzt Premiere nicht nur alle juristischen Möglichkeiten, sondern geht auch technisch gegen den illegalen Empfang vor. So hat der Münchner Abo-Sender bereits angekündigt, ab dem 2. Quartal 2008 zwei neue Verschlüsselungssysteme einzuführen, die die beiden Weltmarktführer NDS und Nagravision liefern.

Der besondere Clou: Die Schließung der Sicherheitslücke wird von Premiere aus zentral per automatischem Software-Download ausgeführt und ist damit so bequem wie nur möglich für alle Abonnenten. Das Wichtigste: Kein Receiver muss in dieser Phase umgetauscht werden. Bis zum Ende des 3. Quartals erhält jeder Kunde, der einen Premiere geeigneten Receiver besitzt, eine neue Smartcard, die er gegen die alte Karte in seinem Gerät austauscht. Fertig!

Hans Seger: „In Kürze wird es wieder so sein, dass ausschließlich ehrliche Kunden das Programm von Premiere exklusiv genießen können. Wir haben alle Voraussetzungen geschaffen, um dem kriminell-organisierten Rechte-Diebstahl das Handwerk zu legen. Mit den neuen Verschlüsselungssystemen werden alle illegalen Receiver nicht mehr funktionieren. Wer also so ein Gerät besitzt, macht sich nicht nur strafbar, sondern er hat sein Geld zum Fenster rausgeworfen.“

Quelle:
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AW: Premiere: Landgericht Hamburg verbietet bundesweit patchbare Hacker-Receiver

Hallo,

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naja. Wie schon mehrfach hier im Thread gesagt, sagt eine EV noch garnichts aus. Die kann sich jeder holen. Da reicht ein Anscheinsbeweis. Werden auch genügend EV wieder kassiert.

Und wie auch schon gesagt, kann ich mir das eigentlich bei Zehnder auch nicht vorstellen. Wer weis was da im Hintergrund zwischen Premiere und Zehnder am laufen war/ist. Evtl. auch deshalb diese Maßnahme von Premiere.

Also wie immer, abwarten und Tee trinken ist angesagt. Das entsprechende Urteil wird sicher genauso durch die Presse gehen. Wir werden es dann ja sehen.

LG
 
AW: Premiere: Landgericht Hamburg verbietet bundesweit patchbare Hacker-Receiver

Hatz auf Schwarzseher

Schlechte Nachrichten für Schwarzseher: Der Pay-TV-Sender Premiere lässt den Vertrieb sogenannter gepatchter Receiver verbieten und die Geräte konfiszieren. Gegen den Importeur und die Verkäufer soll es Schadenersatzklagen geben - und auch die Käufer könnten belangt werden.

München/Hamburg - Die Einstweilige Verfügung gegen den Receiver-Importeur Zehnder GmbH, die der Pay-TV-Sender Premiere am Landgericht Hamburg erwirkte, ist mehr als nur ein Punktsieg im Dauerkampf des Senders gegen die zahlreichen Schwarzseher. Dem Importeur ist es ab sofort unter Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000 Euro oder einer Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten "verboten, Digitalreceiver, deren Firmware (Betriebssoftware) einen sog. Emulator enthält, der das Vorhandensein einer Smartcard simuliert, und die dadurch zusammen mit einer verfügbaren Software die Umgehung des Zugangskontrollsystems der Antragstellerin ermöglichen, herzustellen, einzuführen, zu verbreiten, zu verkaufen, zu gewerblichen Zwecken zu besitzen und/oder deren Absatz zu fördern" (Ziffer I. der Einstweiligen Verfügung).

Premiere: Bald wieder exklusiv nur für zahlende Kunden?

Premiere: Bald wieder exklusiv nur für zahlende Kunden?
Gleichzeitig ordnete das Landgericht Hamburg an, dass die Zehnder GmbH "sämtliche in ihrem Besitz befindlichen, unter Ziffer I. bezeichneten Receiver, zur Sicherstellung und Verwahrung an den zuständigen Gerichtsvollzieher herauszugeben" habe.

Der Sender verbucht das als großen "Erfolg für Premiere im Kampf gegen den kriminell-organisierten Rechte-Diebstahl". Das Pay-TV-Angebot leidet seit seiner Gründung daran, dass die Verschlüsselung des Angebotes immer wieder geknackt wird. Seit Winter 2007 verschärfte sich diese Situation noch durch den Import sogenannter patchbarer Receiver, die sich leichter an einen neuen Codierungsschlüssel anpassen lassen. Premiere hatte erst kürzlich bekanntgegeben, seine Verschlüsselung im zweiten Quartal 2008 erneut ändern zu wollen. (mehr...)

Auch Käufer könnten belangt werden

Jetzt geht der Sender massiver denn je gegen die Hardware-Anbieter vor, die den Hack des Programms ermöglichen. Rau könnte es allerdings auch für die Käufer solcher Receiver werden. Premiere lässt sämtliche Vertriebswege des Importeurs bis zum Endkunden verfolgen, um die Nutzung der beanstandeten Geräte zu unterbinden und gegen alle beteiligten Personen, die diese Receiver ver- oder gekauft haben, juristisch vorzugehen.

Auch dafür hat das Landgericht den Sender munitioniert. Das Gericht wies den Importeur der Geräte an, "unverzüglich Auskunft zu erteilen, über die Herkunft und den Vertriebsweg der unter Ziffer I. bezeichneten Receiver sowie deren Betriebssoftware, insbesondere über Namen und Anschriften der Hersteller, der Lieferanten und anderer Vorbesitzer, der gewerblichen Abnehmer sowie über die Menge der hergestellten, ausgelieferten, erhaltenen oder bestellten Receiver".

Eine erste Schadenersatzklage gegen den Importeur wird seitens Premiere bereits vorbereitet. Problemlos zu erfassen sollten auch Wiederverkäufer sein, die direkt vom Importeur beliefert wurden.

Daran, dass Premiere auch Schritte gegen die Schwarzseher selbst plant, lässt Hans Seger, Programm- und Technik-Vorstand von Premiere, in einer Pressemitteilung keinen Zweifel: "Im Interesse unserer ehrlichen Abonnenten werden wir außerdem auch die Käufer dieser Receiver strafrechtlich zur Verantwortung ziehen." Ob Otto Normalschwarzseher dann auch irgendwann unangenehme Post erhält, hängt davon ab, ob der Käufer beim Händler namentlich registriert wurde oder nicht.

Dass Premiere mit gerichtlichen Mitteln gegen die Verbreiter von Receivern vorgeht, ist keine Premiere: Mehrmals hatte der Sender in den vergangenen Jahren entsprechende Geräte konfiszieren lassen. Ungewöhnlich ist, dass hier erstmals ein gerichtlicher Erfolg direkt gegen einen Importeur erreicht wurde.

Die Zahl der Schwarzseher bei Premiere schwankt stark, abhängig davon, ob der Sender gerade über eine starke Verschlüsselung verfügt oder nicht. Seit Dezember, behauptet der Sender, hätten sich aber die Kundenzahlen durch den massenhaften Import neuer gepatchter Receiver merklich verändert. Dies gab auch den Ausschlag, die Verschlüsselung des Senders erneut umzustellen. Schätzungen zufolge erreichte der Anteil der nicht zahlenden Zaungäste bei Premiere zeitweilig 30 Prozent und mehr.

Quelle: spiegel online
 
AW: Premiere: Landgericht Hamburg verbietet bundesweit patchbare Hacker-Receiver

Hallo,

wie schon gesagt, der Besitz und Kauf eines solchen Receiver ansich ist nicht verboten. Da kann sich Premiere noch so sehr winden.

Von daher, ich bin sehr gespannt, wie das ganze letztlich ausgehen wird.

LG
 
AW: Premiere: Landgericht Hamburg verbietet bundesweit patchbare Hacker-Receiver

Wer diesen Thread sorgfältig gelesen hat, wird schnell feststellen, dass Spiegel Online den gleichen Quatsch bezügl. Endverbraucher verbreitet wie die Pressestelle von Premiere

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Von "Otto Normalschwarzseher" war in dieser Form in der EV des LG Hamburg keine Rede...

Was sollen die auch schreiben, wenn PW dort zahlender Werbekunde ist ??

Spieglein, Spieglein an der Wand... wer hier reinschaut, ist natürlich der schönste im Land :24:
 
AW: Premiere: Landgericht Hamburg verbietet bundesweit patchbare Hacker-Receiver

Hallo,

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du musst das ganze mal aus Premiere Sicht sehen. Die müssen sich auch gegenüber ihren Aktionären Rechtfertigen. Was meinst du, was die sich aktuell anhören dürfen? Da kommt so ein Teilerfolg für Premiere doch gerade recht und aufgeschreckt hat das sicher einige.

LG
 
AW: Premiere: Landgericht Hamburg verbietet bundesweit patchbare Hacker-Receiver

welche firma ist es denn ?

oder darf ich das nicht fragen :)
 
AW: Premiere: Landgericht Hamburg verbietet bundesweit patchbare Hacker-Receiver

Landgericht Hamburg hat wohl keine anderen Fälle,das sie sich so schnell um die Probleme von Pr... ?? kümmern .


[/quote]
 
AW: Premiere: Landgericht Hamburg verbietet bundesweit patchbare Hacker-Receiver

Hallo,

du, dass ist ne EV. Die bekommt JEDER schnell. Die eigentliche Verhandlung wird auf sich warten lassen müssen und kostet je nach Ausgang, entweder Zehnder oder Premiere ne saftige Stange.

Bezahlen wirds wie immer der Endkunde. Entweder durch Abo gebühren oder den höheren Receiverpreis. :(

LG.
 
AW: Premiere: Landgericht Hamburg verbietet bundesweit patchbare Hacker-Receiver

Ist nicht Mitte Mai der Quartalsbericht fällig??
Was kann da Besseres passieren, als die Aktionäre mit diesem "Scheingefecht" zu beruhigen und so die roten zahlen zu erklären.
Desweiteren wird die Sache im Sand verlaufen.
 
AW: Premiere: Landgericht Hamburg verbietet bundesweit patchbare Hacker-Receiver

Hallo,

was soll denn da im Sande verlaufen? Zehnder wird sich zur Wehr setzen. Es wird ein Urteil geben. Das ist für mich kein im Sande verlaufen. :)

LG.
 
AW: Premiere: Landgericht Hamburg verbietet bundesweit patchbare Hacker-Receiver

Sicher wird Zehnder gegen die EV vorgehen, aber danach müsste P******e seinen Anspruch in einem ordentlichen Klageverfahren begründen und das werden sie nicht machen! Also gibt es auch kein Urteil und die EV wird aufgehoben.
 
AW: Premiere: Landgericht Hamburg verbietet bundesweit patchbare Hacker-Receiver

Hallo,

da wäre ich mir garnicht mal so sicher, dass Premiere das jetzt nicht mal durchzieht.

LG
 
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