Das Urheberrecht steht seit jeher im Zentrum des politischen Programms der Piratenpartei. Offenbar hat jemand in der bayerischen Niederlassung dieses Thema praktisch angehen wollen.
Den bayerischen Piraten soll eine Abmahnung von einer beauftragten Rechtsanwaltskanzlei von Bushido zugegangen sein. Dies geht aus einem aktuellen Mitschnitt der Telefonkonferenz des Bundesvorstands hervor. Den Piraten wird vorgeworfen, in einer Internet-Tauschbörse urheberrechtlich geschützte Werke des Rappers angeboten zu haben.
Ein Fremdverschulden fällt weg, zum fraglichen Zeitpunkt wurde von der Geschäftsstelle kein Freifunk angeboten. Es muss sich dort also jemand vor Ort einen P2P-Client installiert haben, um die Dateien anzubieten. In der Telefonkonferenz hieß es weiter, die Abmahnung könne intern nicht zugeordnet werden. Sie selber würden kein Filesharing betreiben und zum Zeitpunkt der IP-Ermittlung sei kein Praktikant vor Ort gewesen. In der Hoffnung auf eine Aufklärung wird man nun sehr freundlich und sachlich auf das Schreiben reagieren.
Unser Vorschlag wäre es nach guter alter Piratentradition den verantwortlichen Uploader der fraglichen Bushido-Musiktitel kielholen zu lassen. Bevor er versucht das zu überleben, sollte er aber die Gebühren übernehmen.
Von der beauftragten Kanzlei ist realistisch betrachtet kein Entgegenkommen zu erwarten. Auch eine Anfrage beim Künstler selbst erscheint wenig sinnvoll. Einerseits ist dieser nicht über jede einzelne Abmahnung der Rechtsanwälte informiert. Andererseits werden sich bei dieser Nachricht wahrscheinlich so manche Künstler ein Grinsen im Gesicht nicht verkneifen können. Wir werden über den weiteren Verlauf der juristischen Auseinandersetzung berichten und haben direkt bei den Piraten in Bayern um ein Statement gebeten.
Quelle: Gulli