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PC & Internet Online-Redakteur muss wegen Aussageverweigerung fünf Tage in Beugehaft

Ein deutscher Online-Redakteur muss für fünf Tage in Beugehaft, da er die Identität eines seiner Nutzer nicht bekanntgeben will. Hintergrund ist die Klage einer Mitarbeitern einer Klinik, die auf der Webseite beleidigt wurde. Der Duisburger Verwalter der Seite verhindert allerdings die Bestrafung des Schuldigen, weshalb ihm nun ein Kurzaufenthalt hinter Gittern bevorstehen könnte.

Hintergrund ist ein fragwürdiges Posting auf einem Bewertungsportal für Kliniken und deren Personal. Ein bislang unbekannter Nutzer bezichtigte eine Ärztin, an ihren Patienten mehr sexuelles als berufliches Interesse zu haben. Die Medizinerin wollte sich diese Unterstellung allerdings nicht gefallen lassen und veranlasste eine Anzeige wegen übler Nachrede.

Seit 2011 stocken die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dortmund jedoch, da der Online-Redakteur Rasmus Meyer die Identität seines Nutzers nicht preisgeben will. Als der 33-Jährige von dem strittigen Inhalt erfuhr, löschte er zwar den zugehörigen Beitrag, allerdings ließ er keine straf- beziehungsweise zivilrechtliche Verfolgung des Foren-Nutzers zu.

Auch gegenüber den Ermittlungsbehörden schwieg Meyer. Das Amtsgericht beurteilte diese Unterlassung allerdings als unzulässig, da sich der Redakteur nicht auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen könne. Entsprechend verurteilte ihn die Justiz zu 50 Euro Strafe, ersatzweise einen Tag Haft. In einem anderen Beschluss wurden ihm fünf Tage Beugehaft angedroht. Nach Beschwerde des Duisburgers wurden alle getroffenen Entscheidungen nun vom Landgericht bestätigt.

Insofern sich der Verantwortliche weiterhin weigert, muss er wohl demnächst für maximal fünf Tage in Haft. Sollte er den Namen des Forennutzers doch preisgeben, würde ihm ein Kurzaufenthalt hinter Gittern erspart bleiben. Wie sich der Redakteur entscheiden wird, bleibt abzuwarten. Mittlerweile hat Meyer sogar Verfassungsbeschwerde eingereicht. Allerdings hat dieser Einwand keine aufschiebende Wirkung.

Quelle: gulli
 
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