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PC & Internet OiNK - Letzter Uploader wurde freigesprochen


Der strafrechtliche Handlungsrahmen rund um den beliebten BitTorrent-Tracker OiNK scheint abgeschlossen zu sein. Der letzte verbliebene Uploader wurde gestern freigesprochen.

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Die Freude war groß, als Alan Ellis, der Betreiber von OiNK, vor wenigen Monaten freigesprochen wurde. Das Gericht sah keine Anhaltspunkte gegeben, dass Ellis eine Straftat begangen haben könnte. Doch neben ihm gab es noch weitere Angeklagte. Einige Uploader der Seite waren ebenfalls betroffen. Der Letzte von ihnen verließ gestern den Gerichtssaal - ohne eine Strafe, im Gegensatz zu den fünf weiteren Uploadern, die zu Sozialstunden und Geldstrafen verurteilt wurden.

Wie sich im Verfahren herausstellte, war der letzte Uploader, Matthew Wyatt, nicht die ursprüngliche Quelle der Musikdatei. Es gelang der Anklage nicht, diesen Sachverhalt zu beweisen. Irritierenderweise war sie auch nicht in der Lage, zu belegen, dass die verlinkte Datei tatsächlich urheberrechtlich geschütztes Material enthielt. Wyatts Rechtsbeistand, David Cook, erklärte, dass die Musikindustrie mit diesem Prozess ein Exempel statuieren wollte. Damit sei sie jedoch kläglich gescheitert. Es gelang der Staatsanwaltschaft in keiner Weise die Anschuldigungen zu belegen.

"Die Regierungsminister haben es kategorisch abgelehnt, dass Teenager in ihre Zimmer gesperrt werden, bloß weil sie Filesharing betreiben. Dieser Fall beweist, dass diese Zusage absolut inhaltsleer war. Die Anklage wurde nicht nur inkompetent bearbeitet. Es lag auch zu keinem Zeitpunkt ein öffentliches Interesse vor und [die Staatsanwaltschaft] musste dies zugeben", so der verteidigende Anwalt David Cook.

Die strafrechtliche Akte "OiNK" dürfte damit geschlossen werden. Das Fazit, das man daraus ziehen kann, ist dabei mehr als ernüchternd. Der Betreiber sowie ein Uploader wurde freigesprochen. Die weiteren Uploader erhielten geringe Geldstrafen oder Sozialstunden. Von einem Erfolg kann die Musikindustrie - die Haftstrafen gefordert hatte - hier also nicht sprechen.

Quelle: Gulli
 
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