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Nicht gezahlt Rundfunkbeitrags-Verweigerin droht Haftstrafe

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Weil eine Frau aus Brandenburg ihre Rundfunkgebühren nicht zahlt, muss sie bald vielleicht ins Gefängnis. Ein ähnlicher Fall sorgte in diesem Jahr schon einmal für viele Schlagzeilen - eine Frau kam damals erst nach 61 Tagen aus der Haft.

Weil 2013 der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag in Kraft trat, muss seither jeder Haushalt in Deutschland den Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,50 Euro zahlen - ganz egal, ob es in dem Haushalt TV- oder Radiogeräte gibt. Nun sorgt ein Fall für Aufsehen, bei dem eine Frau die Zahlung verweigert und dafür vielleicht demnächst in Haft muss. Die "taz" berichtet von der Frau aus Brandenburg, die die Rundfunkgebühren seit 2013 nicht zahlt.

Anfang August habe die Frau laut "taz" einen Haftbefehl des zuständigen Amtsgerichts erhalten. Demnach drohen ihr nun sechs Monate Beugehaft - wegen etwas mehr als 300 Euro Rundfunkbeiträgen, die sie 2013 nicht gezahlt hat. Um die Zeit danach, in der sie ebenfalls nicht zahlte, geht es in dem Fall erst einmal nicht. Die Frau arbeitet selbstständig als Clown und lebt nach eigenen Angaben am Existenzminimum und erhält Wohngeld vom Staat.

Ein Widerspruch beim Amtsgericht blieb laut "taz" erfolglos, auch der Versuch, sich vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen, scheiterte. Die Geschichte erinnert ein wenig an einen ähnlichen Fall von vor wenigen Monaten. Damals saß eine Frau 61 Tage in Haft, weil sie den Rundfunkbeitrag nicht zahlte. Der MDR zog damals den Antrag auf Erlass des Haftbefehls zurück (DWDL.de berichtete).

Mitte September erklärte die ARD noch, dass in Zukunft niemand mehr ins Gefängnis gehen solle, wenn Beiträge nicht gezahlt würden. "Nach Auffassung der Rundfunkanstalten sollen solche Zwangsmaßnahmen im Vollstreckungsverfahren zum Rundfunkbeitrag grundsätzlich angemessen sein", erklärte man damals gegenüber dem "Tagesspiegel"

Quelle: dwdl

Nicht gezahlt – Haftbefehl

Eine Frau aus Brandenburg weigert sich, ihre Rundfunkbeiträge zu leisten. Deshalb droht ihr nun eine Gefängnisstrafe.

Eigentlich sollte es Fälle wie den von Kathrin Weihrauch gar nicht mehr geben. Anfang August erhielt die alleinerziehende Mutter aus Brandenburg Post vom Amtsgericht: ein Haftbefehl, weil sie den Rundfunkbeitrag nicht bezahlt hat. Nun drohen ihr sechs Monate Beugehaft. Wegen 309,26 Euro.

Ihre Geschichte erinnert an die der Thüringerin Sieglinde Baumert, die Anfang des Jahres als Erste überhaupt im Gefängnis saß, weil sie die Rundfunkgebühr nicht gezahlt hatte. Nach 61 Tagen kam sie frei – bundesweit sorgte ihr Fall für Diskussionen, Gebührengegner stilisierten sie zur Märtyrerin. Die ARD-Vorsitzende Karola Wille stellte vor gut einem Monat in Aussicht, dass Beitragsverweigerer zukünftig nicht mehr in Haft kommen. Zwangsmaßnahmen im Vollstreckungsverfahren müssten angemessen sein, so Wille im Tagesspiegel.

War das zu viel versprochen? Der Rundfunk Berlin Brandenburg (rbb), der für den Beitrag von Kathrin Weihrauch zuständig ist, will sich aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht äußern. Dafür erzählt Kathrin Weihrauch gern: „Ich gucke, höre und lese keine öffentlich-rechtlichen Medien. Ich besitze weder einen Fernseher noch ein Radio“. Seit gut einem Jahr streitet sie nun mit dem rbb.

Im aktuellen Verfahren geht es um ihre Beiträge für 2013. Damals wurde die alte GEZ-Gebühr abgeschafft. Seitdem muss jeder Haushalt pauschal 17,50 Euro im Monat bezahlen. Durch die Umstellung wurden viele Leute erfasst, die bislang nicht gezahlt hatten. So wie Kathrin Weihrauch. Sie erhielt Zahlungserinnerungen, Mahnungen, schließlich die Aufforderung, eine Vermögensauskunft abzugeben.

Weihrauch ist selbstständig, sie arbeitet als Clown. Sie lebe am Existenzminimum, sagt sie, erhalte Wohngeld vom Staat. Zu pfänden gibt es bei ihr nichts. Die Vermögensauskunft verweigerte sie und bekam dafür einen Eintrag ins Schuldnerregister. Postwendend zog ihre Bank die Kreditkarte ein, kündigte ihren Dispo.

Widerspruch abgelehnt
Kathrin Weihrauch hat versucht, sich beim Amt vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen – abgelehnt. Sie hat Widerspruch beim Amtsgericht eingelegt – abgelehnt. Sie hat beim rbb darum gebeten, als Härtefall eingestuft zu werden – keine Antwort. Den Haftbefehl hat sie an das Landgericht Potsdam geschickt. Solange dessen Richter prüfen, sagt Weihrauch, könne sie nicht verhaftet werden. Das Landgericht bestätigt allerdings nicht, dass ein solches Verfahren läuft.

Auch der Beitragsservice, der für ARD, ZDF und Deutschlandradio den Rundfunkbeitrag einzieht, will sich zum Fall Weihrauch nicht äußern. Er verschickt die Mahnungen, wenn Leute nicht zahlen. Kommen die Schuldner denen nicht nach, wird das Verfahren der zuständigen Vollstreckungsbehörde übergeben. 1,4 Millionen Mal ist das 2015 passiert. Wie viele davon auf Beitragsverweigerer zurückgehen, wird nicht erfasst.

Das jeweilige Bundesland regelt, wie und wann vollstreckt wird. Insofern hat die Aussage von der ARD-Vorsitzenden, Beitragsverweigerer nicht mehr ins Gefängnis zu stecken, nur bedingt Bestand. Die Landesrundfunkanstalten können höchstens entscheiden, ob ein Haftbefehl verhältnismäßig ist.

Nur: Welcher Haftbefehl ist schon verhältnismäßig, wenn es um ein paar Hundert Euro Rundfunkbeitrag geht? Ein Tag in einem Brandenburger Gefängnis kostet laut brandenburgischem Justizministerium 146,87 Euro – halb so viel, wie Kathrin Weihrauch dem rbb schuldet. Dazu kommt ein immenser Imageschaden für die Rundfunkanstalten. Im Falle Baumert bekam der MDR wochenlang schlechte Presse. Da braucht es schon sehr viele Beitragszahler, um die positive Gegenwerbekampagne zu finanzieren.

Je weniger zahlen, desto teurer wird der Beitrag
Doch die Schuld allein den Landesrundfunkanstalten zuzuschieben greift auch zu kurz. In Fällen wie dem von Weihrauch stecken sie in der Klemme: Das Gremium, das den Rundfunkbeitrag berechnet und offiziell „Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarf der Rundfunkanstalten“ heißt, übt Druck auf die Landesrundfunkanstalten aus, das Geld einzutreiben. Auch, damit das Beitragssystem gerecht bleibt. Würde publik, dass Schuldner davonkommen, dürften immer weniger Menschen zahlen. Und je weniger zahlen, desto teurer wird der Beitrag.

Weihrauch erhält viel Unterstützung im Netz. Die Thüringer Beitragsverweigerin Baumert rief auf ihrer Facebook-Seite dazu auf, sich beim rbb zu beschweren. Mehrere, teils recht zweifelhafte Blogs berichten über Weihrauch. Die Szene der Beitragsverweigerer zieht auch Verschwörungstheoretiker und Rechte an.

Mit denen will sich Weihrauch nicht gemeinmachen, dennoch ist sie mittlerweile zur Aktivistin geworden. „Am Anfang habe ich einfach nur nicht gezahlt, weil ich die Öffentlichen nicht nutze“, sagt sie. „Mittlerweile geht es mir ums Prinzip: Ich will nicht bezahlen für Sender, die so mit ihren Schuldnern umgehen und dazu auch noch so intransparent sind mit dem vielen Geld, was sie einnehmen.“

Hoffnung, dass sich der Streit bald klärt, hat Weihrauch kaum. Selbst wenn der rbb den Haftbefehl zurückzieht, rechnet sie damit, dass das Verfahren bald von vorn losgeht. Denn aktuell geht es ja nur um ihre Schulden aus dem Jahr 2013. Für 2014 bis 2016 stehen die Mahnbescheide noch aus.

Quelle: taz
 
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Wenn keiner mehr bezahlen würde, für wen sollte es dann teurer werden?
Ist natürlich rein hypothetisch gemeint.
 
sieht man sich mal die strukturelle Beschaffenheit des öffentlich-rechtlichen Systems an, kommt man sehr schnell zu der Erkenntnis, dass hier ein absolut durchkonstruiertes und zutiefst automatisiertes System installiert worden ist. Zudem einzigartig in Europa. Warum wohl ???

sytematische Zusammenarbeit mit Ämtern und Behörden (Finanzamt,Einwohnermeldeamt etc.) zur Erfassung aller Haushalte. Der vehemente Einzug der Beiträge und die rigerose Vollstreckung bei Nichtzahlung durch die Gerichte,lassen das ganze Konstrukt höchst fragwürdig aussehen.

das Geld ist ihnen sicher und da verlieren sie keine Zeit die Programme komplett umzustellen und etwaige Strukturen von den privaten Veranstaltern zu kopieren. Begriffe wie Vielfalt und Abwechslung - bezogen auf die Programmgestaltung - sind mehr und mehr Fremdwörter für die Herrschaften.
Sie haben sich auf,s Abspulen verlegt und das tun sie mit grossem Eifer.

Fernsehen lebt von Vielfalt und Ausgewogenheit. Jedenfalls war es bis dato immer so. Zwang zur Niveaulosigkeit ? Das geht nicht gut. Hoffe ich zumindest.
 
Der Beitrag ist nur so Teuer weil der ÖR immer bei Großereignissen die Rechte kauft. (Olympia, EM, WM, Tour de France, 4 Schanzen usw..)
 
... man kann auch vor Geiz platzen!
Ich glaube nicht das ich der einzige bin der auf die ÖR auf keinen Fall verzichten möchte!
Da verzichte ich lieber, und das schon seit 2 Jahren auf den Himmel, die haben mir gar nichts zu bieten, da mich die Ballschubserei absolut nicht interessiert!
Und mehr haben die nicht mehr zu zeigen.
Früher war Premiere mal interessant, da haben die sich aber auch nich nur auf den blöden Fußball konzentriert, sonder auch noch die anderen Leute bedient!

Ich weiß nicht warum ich meine Betrag bearbeiten sollte, in 10 min. ändern sich keine Gesetze!
 
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So, ich mache erst mal zu und lösche den OT

Ich mache wieder auf, bitte:

Keine *Verschwörungstheorien*, *Persönlichen Beileidigungen* oder *Politischen Diskussionen*, VIELEN DANK!
 
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Die Einen sagen, das ist gerechtfertigt und zahlen treu und brav die Rundfunkgebühren.
Die Anderen wollen es ganz genau wissen und fragen nach der Rechtmäßigkeit der Gebühren.
Grundlage der GEZ ist angeblich der Rundfunkgebührenstaatsvertrag. Soweit so gut.
Eine Firma, welche sich anmaßt, einen Staatsvertrag abschließen zu können? ahm wie?
Nun ja, Firmenrecht und Staatsverträge passen also nicht zusammen.
Staatsverträge können nur von den bei der UNO registrierten Staaten abgeschlossen werden.
Dies kann die GEZ nicht vorweisen. Kann ja auch gar nicht vorgewiesen werden, denn die GEZ
ist kein Staat, sondern eine Firma.

Natürlich wird erwartet, daß der brave Bürger auch selbst anzeigt, daß er ein Rundfunkempfangsgerät
zu Hause hat. Na und wenn er das schon selbst anzeigt, dann besteht doch der Akt der freiwilligen
Gerichtsbarkeit. Die ist zwar nach Grundgesetz verboten, aber das weiß ja die unwissende Masse nicht,
wie praktisch.

Aber es soll ja keiner behaupten, daß die GEZ unmenschlich wäre. Denn da gibt es den § 6 im Rundfunkgebührenstaatsvertrag, wonach natürliche Personen von der Gebührenpflicht befreit
sind. Ja sind wir denn nicht alle natürliche Personen aus Fleisch und Blut, die denken und fühlen können?
Nein, das sind wir nicht....ja was den nu?

Das Firmenrecht. An dieser Stelle haben Sie den Vertrag abgeschlossen.

Jeder Inhaber eines "Personal"ausweises akzeptiert unwissentlich mit seiner Unterschrift auf
eigenen Antrag die AGB´s und somit die große Statusminderung von der natürlichen Person zur juristischen Person. Rechtssubjekte, die keine Menschen sind, nennt man juristische Personen.
Das glauben Sie nicht? Wikipedia: natürliche Person, einfach mal nachschauen.
Ich finde es merkwürdig daß man uns in der Firma BRD-GmbH als Vermögensmasse
und nicht als Mensch unter Vertrag hält.

lg solon
 
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Rundfunkbeitrag: Kontopfändung und Haft für Alleinerziehende

Weil eine alleinerziehende und gering verdienende Mutter ihren Rundfunkbeitrag nicht bezahlt hat, lässt der Rundfunk Berlin-Brandenburg das Konto der Frau pfänden. Zudem soll die Frau ins Gefängnis.

Schon wieder schreiben die Rundfunkbeiträge Negativschlagzeilen: Das Amt Beetzsee hat einer alleinerziehenden Mutter aus Brandenburg das Konto gepfändet, wie die FAZ online berichtet. Die 43 Jahre alte Mutter hatte sich geweigert, den Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ-Gebühr) für ARD, ZDF und Deutschlandradio zu bezahlen.

Der für die Eintreibung der Rundfunkgebühr zuständige Rundfunk Berlin-Brandenburg ließ nicht locker und der Fall landete schließlich vor dem Amtsgericht Brandenburg/Havel. Das Gericht erließ einen Haftbefehl über sechs Monate Erzwingungshaft gegen die alleinerziehende Mutter. Die Frau sollte damit gezwungen werden, eine Erklärung über ihr Vermögen abzugeben.

Beschwerde gegen Haft

Die Frau legte dagegen Beschwerde ein. Diese liegt nun beim Landgericht Potsdam zur Entscheidung. Doch der für den Rundfunkbeitrag zuständige Rundfunk Berlin-Brandenburg will diese Entscheidung nicht abwarten und hat beim Amt Beetzsee die Vollstreckung beantragt. Woraufhin die Behörde das Konto der Frau pfänden ließ.

Es geht um 309,26 Euro

Die Frau ist laut der FAZ mit 309,26 Euro im Rückstand. Die Frau habe laut eigenen Angaben nur ein geringes Einkommen und nutze weder TV noch Radio.

Rundfunkbeitrag könnte auf 19,40 Euro pro Monat steigen

Im Frühjahr 2016 gab es einen ähnlich Fall in Thüringen. Dort musste eine 46 Jahre alte Frau wegen des nicht bezahlten Rundfunkbeitrags hinter Gitter. Der Fall sorgte deutschlandweit für Schlagzeilen. Die AfD-Politikerin Beatrix von Storch versuchte den Fall für sich zu instrumentalisieren.

ARD und ZDF wünschen eine neue Formel zur Berechnung des Rundfunkbeitrags. Das könnte zu einem Anstieg der Rundfunkgebühr führen.

Quelle: pcwelt
 
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Rundfunkbeitrag: Kontopfändung bei Verweigerin ist gescheitert

Weil eine alleinerziehende und gering verdienende Mutter ihren Rundfunkbeitrag nicht bezahlt hat, wollte der Rundfunk Berlin-Brandenburg das Konto der Frau pfänden. Zudem drohte eine Haftstrafe.

Schon wieder schreiben die Rundfunkbeiträge Negativschlagzeilen: Das Amt Beetzsee wollte Kathrin Weihruch, einer alleinerziehenden Mutter aus Brandenburg, das Konto pfänden, wie die FAZ online berichtet. Die 43 Jahre alte Mutter hatte sich geweigert, den Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ-Gebühr) für ARD, ZDF und Deutschlandradio zu bezahlen.

Der für die Eintreibung der Rundfunkgebühr zuständige Rundfunk Berlin-Brandenburg rbb ließ nicht locker und der Fall landete schließlich vor dem Amtsgericht Brandenburg/Havel. Das Gericht erließ einen Haftbefehl über sechs Monate Erzwingungshaft gegen die alleinerziehende Mutter. Die Frau sollte damit gezwungen werden, eine Erklärung über ihr Vermögen abzugeben.

Beschwerde gegen Haft

Die Frau legte dagegen Beschwerde ein. Diese liegt nun beim Landgericht Potsdam zur Entscheidung. Doch der für den Rundfunkbeitrag zuständige Rundfunk Berlin-Brandenburg wollte diese Entscheidung nicht abwarten und hatte beim Amt Beetzsee die Vollstreckung beantragt. Woraufhin die Behörde das Konto der Frau pfänden lassen wollte.

Konto-Pfändung ist gescheitert

Wie der Tagesspiegel berichtet, ist die Kontopfändung von Kathrin Weihruch aber mittlerweile gescheitert. Damit sind die Möglichkeiten der örtlichen Behörde offensichtlich ausgeschöpft. Durch die Rückgabe des Schuldentitels liegt der Ball nun wieder beim rbb. Den Haftbefehl wolle der rbb aber nicht vollstrecken lassen, weil der Sender die dadurch verursachten Negativschlagzeilen fürchtet.

Es geht um 309,26 Euro

Die Frau ist laut der FAZ mit 309,26 Euro im Rückstand. Die Frau habe laut eigenen Angaben nur ein geringes Einkommen und nutze weder TV noch Radio.

Rundfunkbeitrag könnte auf 19,40 Euro pro Monat steigen

Im Frühjahr 2016 gab es einen ähnlich Fall in Thüringen. Dort musste eine 46 Jahre alte Frau wegen des nicht bezahlten Rundfunkbeitrags hinter Gitter. Der Fall sorgte deutschlandweit für Schlagzeilen. Die AfD-Politikerin Beatrix von Storch versuchte den Fall für sich zu instrumentalisieren.

ARD und ZDF wünschen eine neue Formel zur Berechnung des Rundfunkbeitrags. Das könnte zu einem Anstieg der Rundfunkgebühr führen.

Quelle: pcwelt
 
Rundfunkbeitrag: Verweigerin wird Haft erlassen

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Nachdem eine 43-jährige Mutter drei Jahre lang die Zahlung des Rundfunkbeitrags verweigert hatte, sollte sie ins Gefängnis. Der Haftbefehl wurde nun zurückgezogen, den fälligen Betrag fordert der RBB dennoch weiter ein.
Eine 43-jährige Brandenburgerin, die seit mehr als drei Jahren die Zahlung ihres Rundfunkbeitrags verweigert, muss nicht in Haft. Das Landgericht Potsdam habe die Anordnung von sechs Monaten Erzwingungshaft gegen die alleinerziehende Mutter aufgehoben, teilte Gerichtssprecher Sascha Beck am Dienstag mit. Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) hatte das Amt Beetzsee damit beauftragt, bei der Frau ausstehende Beiträge für das Jahr 2013 in Höhe von 309,26 Euro einzutreiben. Da die 43-Jährige sich weigerte, eine Erklärung über ihr Vermögen abzugeben, ordnete das Amtsgericht Brandenburg/Havel im August die Erzwingungshaft an.

Beck erklärte, der zuständige Richter habe eine Mitteilung des Amts Beetzsee dahingehend ausgelegt, dass der Gläubiger - also der RBB - seinen Antrag zurückgenommen habe, weil kein Interesse mehr am Haftbefehl bestehe.

Der RBB erklärte dagegen, Herr des Vollstreckungsverfahrens sei allein das Amt. Dieses habe den Haftbefehl beantragt, um die Vermögensauskunft zu erzwingen. "Der RBB hat den Haftbefehl daher weder beantragt noch zurückgenommen", betonte RBB-Sprecher Volker Schreck. "Vielmehr hat das Amt Beetzsee dem Gericht mit Schreiben vom 20. Oktober mitgeteilt, dass der Haftbefehl wegen mangelnder finanzieller Erfolgsaussichten des Vollstreckungsverfahrens nicht mehr vollzogen wird."

Ausgestanden ist der Fall für die Brandenburgerin damit noch nicht. Nach Angaben Schrecks vom Montag kann der RBB den ausstehenden Beitrag über die entsprechenden Vollstreckungsstellen für die Dauer von 30 Jahren einfordern.

Die 43-Jährige äußerte sich am Dienstag nicht. Sie hatte geltend gemacht, dass sie weder ein Radio noch einen Fernseher habe und sich ausschließlich über das Internet informiere. Als selbstständiger Clown verfüge sie außerdem nur über ein geringes Einkommen. Die Brandenburgerin hatte mehrfach vergeblich versucht, sich vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen. Sie lehnt es ab, eine Erklärung über ihr Vermögen abzugeben.

In einem ähnlichen Fall hatte eine Frau aus dem Ort Geisa in Thüringen von Februar bis April dieses Jahres im Gefängnis gesessen. Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) hatte den Antrag auf Erlass des Haftbefehls zurückgezogen, mit dem sie zu einer Vermögensauskunft gezwungen werden sollte. Sie hatte ebenfalls seit 2013 keinen Beitrag für die öffentlich-rechtlichen Sender gezahlt und sich geweigert, eine vom Gerichtsvollzieher geforderte Vermögensauskunft abzugeben.
Quelle: digitalfernsehen
 
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