Digital Eliteboard - Das Digitale Technik Forum

Registriere dich noch heute kostenloses um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereiche, welche für Gäste verwehrt bleiben

Nicht fahrlässig, sondern vorsätzlich

kiliantv

Best Member
Boardveteran
Registriert
27. Januar 2008
Beiträge
22.779
Reaktionspunkte
17.378
Punkte
1.093
Ort
von weit weit weg
Nicht fahrlässig, sondern vorsätzlich

Die Universität Bayreuth hat ihren abschließenden Bericht zur Plagiatsaffäre Guttenbergs vorgelegt. Einem direkten Kontakt mit der Kommission ist Guttenberg ausgewichen. Auch der Aufforderung, die Genese einzelner Stellen seiner Dissertation zu erläutern, kam er nicht nach.

Der frühere Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg hat mehrfach versucht, seine mangelhafte Doktorarbeit mit einer schweren beruflichen und familiären Mehrfachbelastung zu erklären, so auch in einer Stellungnahme gegenüber der Universität Bayreuth. Darin habe er eine „ungeordnete Arbeitsweise“ mit „gelegentlich chaotischen Zügen“ zugegeben.

Das geht aus dem vierzig Seiten und einen ausführlichen Anhang umfassenden Abschlussbericht der „Kommission Selbstkontrolle in der Wissenschaft“ an der Universität Bayreuth hervor, der am Mittwoch in Bayreuth veröffentlicht wurde. Guttenberg, der zwar gravierende Fehler eingestanden, eine bewusste Täuschung jedoch immer bestritten hatte, verwies in seiner Stellungnahme auch auf die Erwartungen der Familie und auf die mit einem Abbruch verbundene Enttäuschung seines Doktorvaters. „Ich wollte mir eine Schwäche nicht eingestehen“, schreibt Guttenberg in einem durch seine Anwälte übermittelten Fax.

Einem direkten Kontakt mit der Kommission ist Guttenberg ausgewichen. Auch der Aufforderung, die Genese einzelner Stellen seiner Dissertation zu erläutern, ist er nicht nachgekommen. Stattdessen hat er darauf verwiesen, dass er Material in nahezu allen denkbaren Formen gesammelt und archiviert habe, und zwar in Buchform, als Papierkopien, auf Disketten, mehreren Laptops und Wohnsitzen.

„Zustand der Dauervergesslichkeit“

Die Kommission konnte sich seine Argumentation nicht einmal als mildernd zu eigen machen. Guttenberg habe sehenden Auges in Kauf genommen, dass er eine Arbeitsweise pflege, der die fehlende wissenschaftliche Sorgfalt immanent sei. „Wer jahrelang akzeptiert, dass er Sorgfaltsstandards nicht einhält, handelt nicht fahrlässig, sondern vorsätzlich, weil er die Sorgfaltswidrigkeit zum bewussten Arbeitsstil erhebt“. Vorsätzliche Täuschungen seien in der Arbeit werkprägend. Die Kommission könne auch nicht nachzuvollziehen, dass jemand, der über Jahre Quellen für seine Dissertation bearbeite, derart in einen „Zustand der Dauervergesslichkeit“ komme, dass ihm die allerorten in seiner Arbeit nachweisbaren Falschangaben völlig aus dem Bewusstsein gerieten.

Keinen Zweifel lässt die Kommission daran, dass es sich um eine vorsätzliche Täuschung durch Guttenberg handelt und nicht um Fahrlässigkeit. Dafür spricht die Art des Plagiierens, die Montagetechnik verschiedener Texte, der Wechsel von wortwörtlich übernommen Zitaten mit geringfügigen Umformulierungen. Die „objektiv bestehenden Täuschungen durchziehen die Arbeit als werkprägendes Bearbeitungsmuster“, heißt es im Kommissionsbericht.

„Nicht ausreichend offengelegte Fremdautorschaft“

Eindrücklich lässt sich das Schnittmuster der Plagiate vor allem am Umgang mit den Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags zeigen. Die Bayreuther Kommission mit zwei externen Mitgliedern, dem Bonner Wissenschaftsrechtler Löwer und dem Konstanzer Wissenschaftstheoretiker Mittelstraß hält es für unerheblich, dass Guttenberg nicht in allen Fällen - aber in einigen Fällen in Fußnoten darauf verweist, dass er diese Ausarbeitungen für Vorträge im Rahmen seines Abgeordnetenmandates verwendet hat, so dass der Eindruck entsteht, hier würden eigene Vortragstexte in der Dissertation verarbeitet. So heißt es etwa in einer Fußnote, die folgenden Ausführungen basierten auf einem Vortrag des Verfassers in Wilton Park im Mai 2004, für den die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags wichtige Grundlagenarbeit geleistet hätten.

„Wissenschaftlich bleibt es eine nicht ausreichend offengelegte Fremdautorschaft“, die in Fußnoten bewusst verschleiert werde. Für völlig abwegig hält die Kommission, dass Guttenberg die praktisch wortwörtliche Verwendung der Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes in der Spätphase der Arbeit versehentlich entgangen sein könnte. Auch bei der letztmaligen Selbstkontrolle des Doktoranden in einer ehrenwörtlichen Erklärung könne ihm sein eigener Umgang mit Quellen schlechterdings nicht unbekannt gewesen sein.

Eine Mitverantwortung des Doktorvaters Peter Häberle bestreitet die Kommission, weil er sich weder der Mittäterschaft, noch Mitwisserschaft, noch mangelhafter Betreuung schuldig gemacht habe. Vielmehr habe Häberle immer wieder Beratung angeboten, die dann von Guttenberg aber nicht in Anspruch genommen wurde.

Beide Gutachter seien getäuscht worden. Das ihm Anhang des Kommissionsberichts veröffentlichte Gutachten Häberles, im wesentlichen eine Inhaltsangabe der Arbeit, lässt nicht erkennen, worin die eigentliche Originalität der Arbeit liegt. Die erstmalige Aufbereitung einer Thematik in monographischer Form als Ausweis von Eigenständigkeit zu bewerten, hält die Kommission unter Leitung des Bayreuther Lehrstuhlinhabers für Öffentliches Recht I Stephan Rixen jedenfalls für zweifelhaft. Aus dem Gutachten Häberles spricht eher die Bewunderung für seinen Doktoranden, dessen Vater als berühmter Dirigent erwähnt wird - eine ungewöhnliche Bemerkung.

Vorschläge, Plagiaten künftig vorzubauen

Insgesamt sieht die Kommission die Höchstnote „summa cum laude“ nicht ausreichend begründet. Außerdem hätte beiden Gutachtern auffallen können, dass Guttenberg wiederholt auf unveröffentlichte Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags Bezug genommen habe. Es hätte daher nahegelegen, die Vorlage zu verlangen und sie einzusehen. Die Kommission selbst hatte alle sechs Ausarbeitungen, die auf bis zu zehn Seiten in der Dissertation nahezu wörtlich übernommen wurden, vom Präsidenten des Deutschen Bundestags, Norbert Lammert (CDU), bekommen.

Abschließend hat die Kommission zur Selbstkontrolle der Universität Vorschläge gemacht, die Plagiaten solchen Ausmaßes künftig zumindest vorbauen könnten. Sie hält eine verpflichtende Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten zu Beginn des Studiums in allen Fächern für unabdingbar. Sie bittet die Fakultäten, sorgfältig zu prüfen, ob sie sich auf eine Höchstzahl aktuell betreuter Promotionsprojekte verständigen könnten. Da der Bruch einer ehrenwörtlichen Erklärung keine strafrechtlichen Konsequenzen hat, hält die Kommission eine eidesstattliche Versicherung für verpflichtend. Sowohl die Promotionsordnung der Kulturwissenschaftlichen Fakultät als auch der Sprach- und Literaturwissenschaftlichen Fakultät in Bayreuth fordern schon jetzt eine eidesstattliche Versicherung.

Außerdem wird angeregt, die Gutachter eines Promotionsverfahrens nicht mehr durch den Dekan, sondern durch die Promotionskommission übernehmen zu lassen. Bei Guttenbergs Dissertation war als Zweitgutachter an sich ein anderes Mitglied der Bayreuther rechtswissenschaftlichen Fakultät vorgesehen, das sich aber weigerte, das Zweitgutachten zu übernehmen. Um die Höchstnote summa cum laude, die im Falle Guttenbergs selbst der Kommission bei allen subjektiven Komponenten der Notengebung für fragwürdig erscheint, überprüfbarer zu machen, könnte bei dieser Note auch ein externer Kollege mit einem Gutachten einbezogen werden. Dieses Verfahren ist schon jetzt in der Fakultät für Mathematik, Physik und Informatik der Universität Bayreuth vorgesehen.

Quelle: FAZ
 
Zurück
Oben