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Andere Mobilfunker verlangen für SIM-Unlock bis zu 150 Euro

chris

DEB König
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[h=2]Nicht konsumenten-freundlich, aber rechtlich gedeckt - Für iPhone Sonderregelungen[/h]Wer ein preisgestütztes Smartphone bei einem Provider kauft, muss damit rechnen, dass das Gerät auf die SIM-Karten des Anbieters gesperrt ist. Die Mobilfunker wollen damit sicherstellen, dass die Kunden die zum Teil sehr hoch subventionierten Geräte auch weiterhin mit ihren Tarifen nutzen. Wer sich von dem SIM-Lock freikaufen will, muss jedoch mitunter tief in die Geldbörse greifen, auch wenn die Mindestvertragszeit schon abgelaufen ist.

Gestaffelte Preise bis zu 150 Euro
Die Entsperrung der Handys und Smartphones erfolgt durch die Eingabe eines speziellen Codes. Die Preise für das Freisperren des Geräts für andere SIM-Karten ist bei den meisten Mobilfunkern gestaffelt. A1 verlangt für jedes Modell im ersten Jahr ab dem Kauf 150 Euro, im zweiten Jahr 100 Euro und ab dem dritten Jahr 50 Euro. Drei verlangt nach dem Ablauf der Mindestvertragsdauer 99 Euro für das Aufheben der SIM-Sperre. Unterschiede nach Modellen gibt es bei beiden Providern nicht.
Sonderstellung für das iPhone
T-Mobile berechnet im ersten Jahr ebenfalls 150 Euro und danach 50 Euro. Ausnahmen bilden Klax-Wertkartenhandys, die zu jeder Zeit nur gegen eine einmalige Zahlung von 150 Euro entsperrt werden und Apples iPhone. Hier ist das Entsperren erst nach 24 Monaten um 50 Euro möglich. Auch Orange "befreit" ein preisgestütztes iPhone erst nach zwei Jahren und verlangt dann 40 Euro. Für andere Geräte verlangt das Unternehmen im ersten Jahr nach dem Kauf 110, danach 40 Euro.
"Branchenüblich"
Auf die Nachfrage des WebStandards, wieso die Entsperrung auch nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit noch etwas kostet, antworten die Mobilfunker unisono. Das sei branchenüblich, heißt es und auch mit einem personellen Aufwand verbunden. Der besteht darin, den jeweiligen Entsperr-Code für ein Smartphone abzurufen und den Kunden zu übermitteln. Dass für das iPhone bei T-Mobile und Orange Sonderregelung gelten, liege in der höheren Endgerätestützung durch die Provider. Der SIM-Unlock wird dabei freilich nur für die eigenen Kunden durchgeführt. A1 betont zudem, dass durch die Entsperrung beim Provider die Herstellergarantie nicht verloren geht.

Quelle: derStandard
 
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