TV Pirat
Elite Lord
Gelsenkirchen. Mietangebote für Hartz IV-Empfänger müssen Nebenkosten in Höhe von 1,32 Euro pro Quadratmeter ausweisen: Die alleinerziehende HartzIV-Empfängerin Isabell B. fand eine Wohnung mit günstigeren Betriebskosten - und erhielt deswegen eine Absage vom Jobcenter, die Vorgaben der Stadt würden nicht erfüllt.
Die kleine zweieinhalb Zimmer-Wohnung schien perfekt zu sein für Isabell B. und ihren dreijährigen Sohn. Mit 54 Quadratmetern nicht zu groß, mit 280 Euro einschließlich Betriebskosten nicht zu teuer. „Ich bin mit dem Mietangebot jubelnd zum Amt gegangen“, sagt sie heute mit unüberhörbarem Sarkasmus als Begleitmusik. Denn: Just die günstigen Betriebskosten führten dazu, dass das Integrationscenter für Arbeit (Jobcenter) einem Umzug der alleinerziehenden Hartz-IV-Empfängerin in eigene vier Wände zwar grundsätzlich zustimmte, für diese Wohnung allerdings eine Absage erteilte.
Quelle: paper.li
Die kleine zweieinhalb Zimmer-Wohnung schien perfekt zu sein für Isabell B. und ihren dreijährigen Sohn. Mit 54 Quadratmetern nicht zu groß, mit 280 Euro einschließlich Betriebskosten nicht zu teuer. „Ich bin mit dem Mietangebot jubelnd zum Amt gegangen“, sagt sie heute mit unüberhörbarem Sarkasmus als Begleitmusik. Denn: Just die günstigen Betriebskosten führten dazu, dass das Integrationscenter für Arbeit (Jobcenter) einem Umzug der alleinerziehenden Hartz-IV-Empfängerin in eigene vier Wände zwar grundsätzlich zustimmte, für diese Wohnung allerdings eine Absage erteilte.
Quelle: paper.li