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login Probleme beim Ebay?

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Hi!

sind es welche Probleme mit einloggen beim Ebay bekannt? komme einfach nicht rein. Schon mit drei Browsern versucht aber immer das gleiche...auch mit Handy ist nicht möglich.
 
AW: login Probleme beim Ebay?

Die Seite kann nicht angezeigt werden.

Bei mir auch DOWN

Mfg HeinDumm
 
Wieder Störungen auf eBay.de

Während die US-amerikanische eBay-Seite ebay.com anscheinend funktioniert, gibt es auf ebay.de vor allem beim Login Störungen seit etwa 12:00 Uhr.

Seit heute mittag scheinen viele eBay-Kunden Schwierigkeiten zu haben, sich auf ebay.de einzuloggen. Die US-Webseite der Handelsplatform funktioniert wohl. Dort finden sich etwa Ankündigungen für Ausfälle wegen Updates, die allerdings
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(10.9.2014) durchgeführt werden sollten.

Erst am 2. und 3. September hatte es bei eBay
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gegeben, für die das Unternehmen unter gewissen Bedingungen Gebühren erstatten wollte.

Quelle: heise
 
Ebay-Störung behoben: US-Konzern entschuldigt sich

Die
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am Wochenende sind wieder behoben. Das Unternehmen entschuldigte sich bei den betroffenen Kunden. Seit 19.45 Uhr am Sonntagabend sei
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wieder erreichbar,
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. Die Probleme seien für einige Stunden weltweit aufgetreten. Offenbar hatte ein Stromausfall zu Problemen bei den Datenbanken geführt. Die Störungen seien weltweit aufgetreten. Wie viele Nutzer betroffen waren, war zunächst nicht bekannt.

Genaue Ursachen werden noch analysiert
Die genaueren Hintergründe des Ausfalls würden derzeit noch untersucht, hieß es am Sonntag. Unerwartete Stromschwankungen oder -ausfälle hätten vermutlich den Betrieb einzelner Speichersysteme beeinträchtigt, erklärte eBay-Manager Sri Shivananda, der für die technische Infrastruktur weltweit zuständig ist, in einem Blog-Beitrag. Einige Datenbanken seien daraufhin offline gegangen und dies habe den Betrieb einiger Seiten für manche Nutzer unterbrochen.

Auch bei der Erreichbarkeit des Service-Teams bei eBay war es zu Problemen gekommen. Das Unternehmen stehe die nächsten ein, zwei Tage in direktem Kontakt mit betroffenen Verkäufern, um ihnen weitere Informationen zu geben, hieß es in der Mitteilung.

Umgang mit betroffenen Auktionen wird geprüft
In den konkreten Fällen dürfte zu klären sein, was mit Auktionen passiert, die in der fraglichen Zeit ausgelaufen sind und wie mit Bietern zu verfahren ist, die ihr Gebot wegen des Ausfalls nicht mehr abgeben oder aktualisieren konnten. "Wir prüfen derzeit, wie mit Angeboten umgegangen wird, die in der fraglichen Zeit ausliefen", erklärte eine eBay-Sprecherin. Laut der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay werden nach einem Ausfall von mehr als zwei Stunden die Gebühren für ein Angebot gutgeschrieben und betroffene Auktionen um einen Tag verlängert.

Erst Anfang des Monats war die Handelsplattform nach Wartungsarbeiten an den Servern für einige Nutzer kurzfristig nicht erreichbar gewesen. Die technologische Infrastruktur ist das wichtigste Instrument des Konzerns. In den vergangenen Monaten habe das Unternehmen einige Störfälle beobachtet, schreibt Shivananda. Aber eBay sei zuversichtlich, die Plattform mit nötigen Änderungen stabil und zuverlässig zu halten.

Quelle: onlinekosten
 
Systemausfall bei eBay - Welche Rechte haben die Nutzer

Systemausfälle bei eBay können für Nutzer immer wieder zu Ärgernissen oder Problemen führen. Was passiert etwa, wenn ein Angebot im Zeitraum des Ausfalls ausläuft und welche Folgen hat dies für Bieter und Verkäufer?

Systemausfälle bei eBay kommen häufiger vor, als man denkt. Erst letzte Woche sorgte ein Ausfall von mehreren Stunden für Ärger bei den Nutzern. Besonders ärgerlich war dies für diejenigen, deren eingestellte Angebote in dieser Zeit oder kurz danach abliefen. Während des Systemausfalls konnte niemand mehr weitere Gebote abgeben. Viele Nutzer fragen sich, ob auch unter diesen Umständen der Vertrag mit dem vermeintlichen Höchstbietenden zustande kommt oder ob eBay zumindest für den Schaden aufkommen muss.

Ein Systemausfall bei eBay führt nicht dazu, dass die Verträge mit dem Höchstbietenden unwirksam sind. Ein Systemausfall gehört zum allgemeinen Risiko bei der Teilnahme an einer eBay Auktion, ebenso wie das Risiko, dass nur sehr wenig für eine Ware geboten wird. Das letzte Gebot ist nach den eBay Grundsätzen rechtlich bindend. Daran ändert auch ein Systemausfall nichts. Auch besteht kein gesetzlicher Anfechtungsgrund", macht IT-Anwalt Christian Solmecke aus Köln deutlich.

"eBay hat in seinen AGB umfangreiche Regelungen zum Thema Systemausfall erstellt und die Haftung weitgehend ausgeschlossen. In einigen Konstellationen ist dieser Haftungsausschluss jedoch unwirksam, sodass eBay den Verkäufern die entstandenen Schäden ersetzen muss", betont Rechtsanwalt Solmecke. "Im konkreten Fall ist es offenbar sogar so, dass sich eBay nicht einmal an die eigenen AGB gehalten hat."

In den Grundsätzen zum Systemausfall ist geregelt, dass eBay nach einem mehr als zweistündigen Systemausfall sämtliche Auktionen um 24 Stunden verlängert, die entweder im Ausfall-Zeitraum lagen oder die eine Stunde nach dem Auslauf abgelaufen wären. "Ersten Angaben der Nutzer zufolge ist aber genau das nicht passiert", erklärt Anwalt Christian Solmecke. "Offenbar wurden die entsprechenden Auktionen nicht verlängert, so dass manche Waren für Schnäppchenpreise verkauft worden sind. Sollte sich dies bestätigen, ist eBay zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet. Der genaue Schaden ist der durchschnittliche Wert, der für dieses Produkt bei eBay erzielt werden kann.

Da dieser Wert im Zweifel vor Gericht durch einen Gutachter bestimmt werden muss, sollte der Verkäufer bei teuren Waren also entweder unmittelbar sofort den Wert mit Hilfe eines Spezialisten sichern oder zumindest unter Zeugen den genauen Zustand des Produktes zwecks späterer Wertermittlung protokollieren. Viel Zeit hat der Verkäufer dafür nicht, da er gegenüber dem rechtmäßigen Käufer zur Zusendung der Ware verpflichtet ist."

Ein eBay Systemausfall ist auch deshalb so gravierend, da die höchsten Gebote meist erst kurz vor Ablauf der Auktion erzielt werden. "Meiner Meinung nach müssten die AGB so ausgestaltet sein, dass sämtliche Angebote, die in den Zeitraum eines Systemausfalls oder unmittelbar danach fallen, wiederholt werden müssen. Ansonsten muss eBay für den entstandenen Schaden aufkommen", erklärt der Kölner Medienanwalt Solmecke. "Den Betroffenen ist nun zu raten, sich unmittelbar an eBay zu wenden. Sie sollten sich jedoch nicht mit einer lapidaren Erstattung der Gebühren abspeisen lassen."

Quelle: Digitalfernsehen
 
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