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PC & Internet Lena Meyer-Landrut - Dem Abmahnwahn nicht abgeneigt


Bei der Jagd nach Urheberrechtsverletzern, die illegal Musik tauschen, ist seit wenigen Tagen eine durchaus bekannte Künstlerin vertreten. Dabei handelt es sich um keine Andere als Lena Meyer-Landrut, die deutsche Kandidatin für den Eurovision Song Contest 2010 in Oslo.

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Viele abgemahnte Filesharer sehen in Abmahnungen vor allem eines: Eine Möglichkeit, dass Rechteinhaber schnell an Geld kommen. Die künstlerische Leistung steht dabei nicht immer im Vordergrund. Oder sogar noch böswilliger: Sie ist nicht vorhanden. Drittklassige Werke von unfähigen Künstlern, lautet eine Feststellung, die sinngemäß oft genug wiederholt wird. Klar ist: Abmahnungen für musikalische "Eintagsfliegen" sind durchaus nicht unüblich.

Auf den Abmahnzug scheint nun auch "Unser Star für Oslo" aufgesprungen zu sein. Die Rede ist von Lena Meyer-Landrut. Vermutlich ist dies nicht zwingend freiwillig geschehen. Doch die Auswirkungen der Abmahnungen sowie die Kostennote dürften einige Empfänger dieser Schreiben nicht erfreuen. Im Auftrag des Majorlabels Universal Music GmbH verschickt die Kanzlei Rasch gegenwärtig zahlreiche Abmahnungen.

In den Schreiben werden vermehrt aktuelle Tracks der Künstlerin abgemahnt. Die pauschale Abgeltungssumme, die auch für weitere Tracks gilt, liegt bei 1.200 Euro. Bereits vor einer Woche machte die Kanzlei Rasch auf sich aufmerksam. Man hatte auf das Urteil des Bundesgerichtshofs zügig reagiert und explizit mehrere Tracks in den Abmahnungen genannt. Darunter befanden sich auch bereits Werke von Lena Meyer-Landrut.

Besonders präsent wird dieser Fall jedoch aufgrund der zunehmenden Häufung von Abmahnungen, in denen die Künstlerin genannt wird. Das Werk entstammt dabei einem Chart-Container, der die TOP-100 Singlecharts enthält. Die Abmahnwelle wird jedoch keine Auswirkungen auf die Chancen von Lena Meyer-Landrut haben. Da beim Eurovision Song Contest nicht für das eigene Land votiert werden kann, ist eine absichtliche Vergabe der Stimme an einen anderen Künstler nicht möglich.

Quelle: Gulli
 
AW: Lena Meyer-Landrut - Dem Abmahnwahn nicht abgeneigt

Lena Maier Landrute oder wie die heisst,ist mir egal sie Singt scheisse,aber hat ne gute Figur also fürs Auge ist sie schon was,zum Körperflüssigkeitsaustausch müssen die meisten Männer mit ihr denke ich nicht zu gezwungen werden :) !

p.s. Meine Meinung
 
AW: Lena Meyer-Landrut - Dem Abmahnwahn nicht abgeneigt

Daher... Finger weg von Tauschbörsen. Wer einigermaßen sicher sein will, nutzt besser rapidshare.com oder einen Usenet Betreiber.
 
AW: Lena Meyer-Landrut - Dem Abmahnwahn nicht abgeneigt

Einfach nur widerlich diese Abmahnwelle.
 
AW: Lena Meyer-Landrut - Dem Abmahnwahn nicht abgeneigt

Wer immer noch in Peer to Peer Netzen urheberrechtlich geschützte Daten austauscht, dem kann wirklich nicht mehr geholfen werden.

Das Abmahnen macht auch nicht unsere Lena, sondern die Rechtsverdreher der Manager, Plattenfirma, Berater und der ganze Rattenschwanz der an unserer Kleinen mit verdienen will.
 
AW: Lena Meyer-Landrut - Dem Abmahnwahn nicht abgeneigt

Wer letztendlich die Abmahnerei in Gang setzt, spielt keine Rolle für mich. Ursprung allen Übels ist immer der Künstler.
Diese Unterlassungsklagen mit beigefügtem Überweisungsvordruck in vierstelliger Höhe sind für viele schon existenzbedrohend.
Manch einer hat nicht mal die 10€ für die CD übrig.

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Damit hast du natürlich uneingeschränkt Recht.
 
AW: Lena Meyer-Landrut - Dem Abmahnwahn nicht abgeneigt

gekürztes Zitat:
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Man sollte den Spieß umdrehen können. Manchem "Künstler" wird man doch, auch wieder mit Hilfe der Rechtsverdreher eventuell Nachweisen können, dass er mit seiner Musik Auslöser für irgend ein strafrelevantes Ereignis war, also Urheber einer Straftat, somit bekommt er auch sein Urheberrecht einzusitzen. Das wäre doch mal was, anschließend passiert es der Filmindustrie genauso, ich würd mich totlachen.
Ich weis, ziemlich an den Haaren herbei gezogen...

Gruß
claus13
 
AW: Lena Meyer-Landrut - Dem Abmahnwahn nicht abgeneigt

Wurde nicht mal eine Abmahngrenze von 120€ festgelegt für Urheberrechtsverletzungen??
 
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