Bei der Jagd nach Urheberrechtsverletzern, die illegal Musik tauschen, ist seit wenigen Tagen eine durchaus bekannte Künstlerin vertreten. Dabei handelt es sich um keine Andere als Lena Meyer-Landrut, die deutsche Kandidatin für den Eurovision Song Contest 2010 in Oslo.
Viele abgemahnte Filesharer sehen in Abmahnungen vor allem eines: Eine Möglichkeit, dass Rechteinhaber schnell an Geld kommen. Die künstlerische Leistung steht dabei nicht immer im Vordergrund. Oder sogar noch böswilliger: Sie ist nicht vorhanden. Drittklassige Werke von unfähigen Künstlern, lautet eine Feststellung, die sinngemäß oft genug wiederholt wird. Klar ist: Abmahnungen für musikalische "Eintagsfliegen" sind durchaus nicht unüblich.
Auf den Abmahnzug scheint nun auch "Unser Star für Oslo" aufgesprungen zu sein. Die Rede ist von Lena Meyer-Landrut. Vermutlich ist dies nicht zwingend freiwillig geschehen. Doch die Auswirkungen der Abmahnungen sowie die Kostennote dürften einige Empfänger dieser Schreiben nicht erfreuen. Im Auftrag des Majorlabels Universal Music GmbH verschickt die Kanzlei Rasch gegenwärtig zahlreiche Abmahnungen.
In den Schreiben werden vermehrt aktuelle Tracks der Künstlerin abgemahnt. Die pauschale Abgeltungssumme, die auch für weitere Tracks gilt, liegt bei 1.200 Euro. Bereits vor einer Woche machte die Kanzlei Rasch auf sich aufmerksam. Man hatte auf das Urteil des Bundesgerichtshofs zügig reagiert und explizit mehrere Tracks in den Abmahnungen genannt. Darunter befanden sich auch bereits Werke von Lena Meyer-Landrut.
Besonders präsent wird dieser Fall jedoch aufgrund der zunehmenden Häufung von Abmahnungen, in denen die Künstlerin genannt wird. Das Werk entstammt dabei einem Chart-Container, der die TOP-100 Singlecharts enthält. Die Abmahnwelle wird jedoch keine Auswirkungen auf die Chancen von Lena Meyer-Landrut haben. Da beim Eurovision Song Contest nicht für das eigene Land votiert werden kann, ist eine absichtliche Vergabe der Stimme an einen anderen Künstler nicht möglich.
Quelle: Gulli