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PC & Internet Klagen gegen Filesharer: Viel mehr Kosten als Nutzen

Klagen gegen Filesharer: Viel mehr Kosten als Nutzen

Die Klagewellen gegen Filesharing-Nutzer sind für die Musikindustrie offenbar ein großes Verlustgeschäft. Reich werden durch sie nur die beteiligten Anwälte.

Das geht aus einer Analyse des Blogs '
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' hervor. Demnach hat der Branchenverband der US-Musikindustrie im Jahr 2008 rund 16 Millionen Dollar Anwaltshonorare gezahlt. Aus den eingeleiteten Verfahren flossen aber nur Schadensersatzzahlungen in Höhe von 391.000 Dollar zurück.
Auch in den vorhergehenden Jahren soll das Verhältnis ähnlich gewesen sein. Das dürfte der Wesentliche Grund sein, warum die Musikindustrie vor einiger Zeit erklärte, nicht mehr hauptsächlich gegen einzelne Nutzer von Tauschbörsen vorgehen zu wollen.

Denn die Branche konnte nicht nur wenig Schadensersatz einklagen, auch der erhoffte Abschreckungseffekt blieb aus. Deshalb richtet sich der Fokus nun darauf, die Infrastrukturen der Tauschbörsen juristisch anzugreifen. Dies gestaltet sich allerdings kaum weniger kompliziert.

Quelle: winfuture
 
AW: Klagen gegen Filesharer: Viel mehr Kosten als Nutzen

schade , das es mich letzen monat noch erwischt hat , hab 2 schreiben bekommen soll angeblich 800€ zahlen .für musik die ich garnicht höre ,
:emoticon-0112-wonde
 
AW: Klagen gegen Filesharer: Viel mehr Kosten als Nutzen

und warum hastdu die dann runtergeladen.
 
AW: Klagen gegen Filesharer: Viel mehr Kosten als Nutzen

UK: Rechteverwerter will Provider zur Kasse bitten

Nach der Vorstellung der Verwertungsgesellschaft "PRS for Music", der britischen Schwesterorganisation der GEMA, sollen Provider zukünftig für die Filesharing-Nutzung ihrer Kunden zahlen.

In einem neuen Link veralten (gelöscht) wird vorgeschlagen, dass eine entsprechende Gebühr eingeführt wird, die sich aus dem Volumen an urheberrechtlich geschützten Werken berechnet, das über die jeweiligen Netzwerke zwischen den Usern ausgetauscht wird.
Indirekt wirft man den Netzbetreibern vor, mit dem Ausbau immer höherer Bandbreiten, dem illegalen Austausch von Dateien über Peer-to-Peer-Netze Vorschub zu leisten und den Content-Anbietern so zu schaden.

Die PRS fordert daher, dass in der aktuell diskutierten Neufassung des "Digital Economy Act" auch eine Regelung eingeführt wird, wonach das Tauschvolumen in den Netzen der jeweiligen Provider regelmäßig geschätzt wird.

Dafür soll die britische Regulierungsbehörde Ofcom zuständig sein. Abhängig davon sollen die Netzbetreiber dann eine Urheberrechtsgebühr abführen, die an die Kreativschaffenden verteilt wird - ähnlich wie es hierzulande bei den Urheberabgaben auf Datenträger geschieht.

Eine solche Regelung würde aber direkt in die Netzneutralität eingreifen. Das erwartet auch die PRS: Sie geht davon aus, dass die Provider, die einen vollwertigen Internet-Zugang anbieten, dann die zusätzlichen Kosten auf ihre Kunden umlegen werden. Billiger würden dann Netzzugänge zu haben sein, bei denen beispielsweise die Verwendung von P2P-Protokollen blockiert ist.

Quelle: winfuture
 
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