Kim Dotcom, Gründer der Tauschplattform Megaupload, bekommt Beweismaterial zurück. Diese Entscheidung hat nun ein Gericht in Neuseeland getroffen. Nachdem der Durchsuchungsbeschluss für die 2012 erfolgte Razzia auf Dotcoms Anwesen für unrechtmäßig befunden worden war, hat der Deutsche einen weiteren Etappensieg errungen, er bekommt irrelevante Beweise und Beweiskopien zurück.
2012 hatten die US-Behörden Kim Dotcoms (Kim Schmitz) Plattform Megaupload vom Netz genommen. Nun hat der Gründer der Datei-Tauschseite vor Gericht im Prozess gegen die Strafverfolger einen Sieg errungen: Das neuseeländische Gericht hat entschieden, dass Dotcom von der Polizei „nicht relevante Beweismittel“ zurückbekommen muss. Außerdem erhält der Deutsche diverse Beweismittel in Kopie.
Auf Twitter gab Dotcom bekannt, dass er Festplatten, die vom FBI „unrechtmäßig aus Neuseeland entfernt“ wurden, zurückbekommen müsse. Auch die neuseeländische Polizei muss Daten zurückgeben. Von Beweisen, die für den Prozess gegen Dotcom relevant sind, wird man dem Internetunternehmer Kopien zukommen lassen, wie der neuseeländische Gerichtsbeschluss es vorsieht. Dieser Etappensieg gegen Dotcoms Auslieferung in die USA ist ein wichtiger Schritt für den Megaupload-Gründer. Die Plattform wurde vom Netz genommen, weil die Behörden in ihr „einen der größten Umschlagplätze für“ Raubkopien von Filmen und Musik sahen, der den Rechteinhabern 500 Millionen Dollar Schaden verursacht haben soll. Kim Dotcom rechtfertigt sich mit dem Argument, er habe den Nutzern bloß den Speicherplatz zur Verfügung gestellt, nicht aber das Copyright verletzt.
2012 wurde Dotcom im Zuge einer Razzia in Neuseeland festgenommen, die USA fordern seine Auslieferung sowie die Auslieferung dreier Mitarbeiter des Megaupload-Gründers. Ein neuseeländisches Gericht hat den Durchsuchungsbeschluss, der für die Razzia eingesetzt wurde, für unrechtmäßig erklärt. Daher wird sich das Verfahren gegen Schmitz wohl noch in die Länge ziehen; eine für August anberaumte Anhörung wird möglicherweise verschoben.
Bisher hatten die Behörden dem Deutschen und seinen Anwälten keine Einsicht in das im Fall Megaupload vorliegende Beweismaterial gewährt. Ein erster Anlauf des Angeklagten, durch das Gericht Einblick in die Beweise zu bekommen, war gescheitert. Es waren bei der genannten Razzia auf dem Anwesen von Dotcom „diverse Computer und Festplatten beschlagnahmt worden“, von denen nun ein Teil an den Megaupload-Gründer zurückgegeben werden muss.
Quelle: gulli
Megaupload-Prozess: Kim Dotcom bekommt Festplatten zurück
Etappensieg für den Megaupload-Gründer: Ein neuseeländisches Gericht hat die Polizei angewiesen, Kim Dotcom nicht relevante Beweismittel zurückzugeben. Weitere Daten sollen ihm in Kopie zugänglich gemacht werden - darunter auch solche, die dem FBI übergeben wurden.
Quelle: spiegel
2012 hatten die US-Behörden Kim Dotcoms (Kim Schmitz) Plattform Megaupload vom Netz genommen. Nun hat der Gründer der Datei-Tauschseite vor Gericht im Prozess gegen die Strafverfolger einen Sieg errungen: Das neuseeländische Gericht hat entschieden, dass Dotcom von der Polizei „nicht relevante Beweismittel“ zurückbekommen muss. Außerdem erhält der Deutsche diverse Beweismittel in Kopie.
Auf Twitter gab Dotcom bekannt, dass er Festplatten, die vom FBI „unrechtmäßig aus Neuseeland entfernt“ wurden, zurückbekommen müsse. Auch die neuseeländische Polizei muss Daten zurückgeben. Von Beweisen, die für den Prozess gegen Dotcom relevant sind, wird man dem Internetunternehmer Kopien zukommen lassen, wie der neuseeländische Gerichtsbeschluss es vorsieht. Dieser Etappensieg gegen Dotcoms Auslieferung in die USA ist ein wichtiger Schritt für den Megaupload-Gründer. Die Plattform wurde vom Netz genommen, weil die Behörden in ihr „einen der größten Umschlagplätze für“ Raubkopien von Filmen und Musik sahen, der den Rechteinhabern 500 Millionen Dollar Schaden verursacht haben soll. Kim Dotcom rechtfertigt sich mit dem Argument, er habe den Nutzern bloß den Speicherplatz zur Verfügung gestellt, nicht aber das Copyright verletzt.
2012 wurde Dotcom im Zuge einer Razzia in Neuseeland festgenommen, die USA fordern seine Auslieferung sowie die Auslieferung dreier Mitarbeiter des Megaupload-Gründers. Ein neuseeländisches Gericht hat den Durchsuchungsbeschluss, der für die Razzia eingesetzt wurde, für unrechtmäßig erklärt. Daher wird sich das Verfahren gegen Schmitz wohl noch in die Länge ziehen; eine für August anberaumte Anhörung wird möglicherweise verschoben.
Bisher hatten die Behörden dem Deutschen und seinen Anwälten keine Einsicht in das im Fall Megaupload vorliegende Beweismaterial gewährt. Ein erster Anlauf des Angeklagten, durch das Gericht Einblick in die Beweise zu bekommen, war gescheitert. Es waren bei der genannten Razzia auf dem Anwesen von Dotcom „diverse Computer und Festplatten beschlagnahmt worden“, von denen nun ein Teil an den Megaupload-Gründer zurückgegeben werden muss.
Quelle: gulli
Megaupload-Prozess: Kim Dotcom bekommt Festplatten zurück
Etappensieg für den Megaupload-Gründer: Ein neuseeländisches Gericht hat die Polizei angewiesen, Kim Dotcom nicht relevante Beweismittel zurückzugeben. Weitere Daten sollen ihm in Kopie zugänglich gemacht werden - darunter auch solche, die dem FBI übergeben wurden.
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