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KDG scheitert mit Hilfsantrag zur Verschlüsselung der ÖR

Im Zuge des Kabelstreits mit den öffentlich-rechtlichen Programmanbietern hat der Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland offenbar versucht, im Rahmen eines Hilfsantrages vor Gericht die Zulässigkeit einer Verschlüsselung von Radio Bremen zu erwirken. Dies bestätigte eine Sprecherin des Landgerichts Bremen auf Nachfrage von DIGITAL FERNSEHEN.

Bereits im Juli berichtete DIGITAL FERNSEHEN über die
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im Kabelstreit gegen Radio Bremen. Hintergrund war Einstellung der Zahlung von Einspeiseentgelten für die Kabelvertreitung von Radio Bremen zum 1. Januar 2013 seitens der ARD. Nun hat das Gericht auch die vollständige Schriftfassung des Urteils für den entsprechenden Prozess veröffentlicht. Wie daraus hervorgeht, bot der Prozess neben der Streitfrage um die Einspeiseentgelte noch weiteren Sprengstoff.

Demnach wurde von den Richtern auch ein Hilfsantrag abgewiesen, mit dem
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die Zulässigkeit einer Verschlüsselung von Radio Bremen für den Fall erreichen wollte, dass vom Gericht eine Verpflichtung zur Durchleitung der öffentlich-rechtlichen Programme festgestellt wird. Dies bestätigte auch die Pressesprecherin des Landgerichts Bremen, Julia Degenhardt, auf Nachfrage der Redaktion.

Für den Netzbetreiber hätte eine Verschlüsselung der öffentlich-rechtlichen Sender mehrere Effekte. Einerseits könnte Kabel Deutschland so effektiv Schwarzseher aussperren, andererseits hätte man mit einer Verschlüsselung der öffentlich-rechtlichen Sender zahlreiche Abnehmer für die eigene Empfangs-Hardware. Zwar hatte das Unternehmen im Hilfsantrag angegeben, dass man für die verschlüsselten Sender kein programmbezogenes Entgelt von den Zuschauern verlangen wolle, dennoch wären diese zum Empfang der verschlüsselten öffentlich-rechtlichen Sender auf vom Kabelnetzbetreiber zertifizierte Receiver oder CI-Plus-Module angewiesen.

Der Hilfsantrag wurde vom Landgericht Bremen als unbegründet abgelehnt, da diesem eindeutige Regelungen sowohl im Rundfunkstaatsvertrag als auch im Bremischen Landesmediengesetz entgegenstünden. Demnach darf der Plattformbetreiber die Programme eines Rundfunkveranstalters nicht ohne dessen Zustimmung technisch verändern. Der Sinn dieser Vorschrift würde laut Gericht unter anderem darin liegen, die Rundfunkveranstalter vor einer Verminderung der Nutzerakzeptanz zu schützen. Besonders durch eine Programmverschlüsselung würde es jedoch nach Ansicht des Gerichts zu einer solchen Einschränkung der Nutzerakzeptanz kommen.

Quelle: Digitalfernsehen
 
AW: KDG scheitert mit Hilfsantrag zur Verschlüsselung der ÖR

Ein gutes Urteil. Endlich wird bestätigt, was Jedem klar war:

Verschlüsselung der öffentlich-rechtlichen Sender gegen Abonnementkosten statt Zwangsgebühren durch die Haushaltsabgabe bedeutet also:
"Einschränkung der Nutzerakzeptanz".

Man könnte auch sagen, sie würden pleite gehen.

Gruß

Fisher
 
ARD rechnet nicht mit weiteren Verschlüsselungsanträgen der KDG

Bei der ARD rechnet man nicht damit, dass Kabel Deutschland weitere Versuche unternehmen wird, vor Gericht eine Erlaubnis für die Verschlüsselung von ARD-Sendern zu erwirken. Wie eine Sprecherin des MDR gegenüber DIGITAL FERNSEHEN mitteilte, hatte der Kabelnetzbetreiber auch vor dem Landgericht Köln einen entsprechenden Hilfsantrag eingereicht.

Bei der ARD rechnet man derzeit nicht mit weiteren Anträgen des Kabelnetzbetreibers
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, mit welchen gerichtlich die Zulässigkeit einer Verschlüsselung von ARD-Sendern geprüft werden soll. Dies teilte MDR-Sprecherin Susanne Odenthal auf Nachfrage von DIGITAL FERNSEHEN mit. "Wir gehen davon aus, dass die Rechtslage in dieser Frage nunmehr zwischen ARD und Kabel Deutschland geklärt ist", so ein entsprechendes Statement im Namen der ARD.

Am Montag
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, den Kabel Deutschland im Zuge eines Gerichtsverfahrens zum sogenannten Kabelstreit beim Landgericht Bremen eingereicht hatte. Mit diesem wollte der Netzbetreiber die Zulässigkeit einer Verschlüsselung von Radio Bremen für den Fall erreichen, dass vom Gericht eine Verpflichtung zur Durchleitung der öffentlich-rechtlichen Programme festgestellt wird. Der entsprechende Hilfsantrag wurde jedoch vom Landgericht Bremen als unbegründet abgelehnt, da diesem eindeutige Regelungen sowohl im Rundfunkstaatsvertrag als auch im Bremischen Landesmediengesetz entgegenstünden.

Wie die Sprecherin weiterhin gegenüber der Redaktion mitteilte, sei das Landgericht Bremen bislang das einzige, das über den Hilfsantrag entschieden hat. Einen entsprechenden Antrag hätte Kabel Deutschland auch vor dem Landgericht Köln bei der Klage gegen den WDR eingebracht. Das Gericht hätte diesen jedoch als unbegründet abgewiesen, da er zu unbestimmt gewesen sei.

Kabel Deutschland hatte alle Rundfunkanstalten der ARD sowie das ZDF verklagt, weil diese sich seit dem 1. Januar 2013 weigern, weiterhin für die Kabeleinspeisung ihrer Programme an die Netzbetreiber zu zahlen. Die Kabel-Anbieter sind jedoch laut Rundfunkstaatsvertrag in jedem Fall zur Verbreitung der öffentlich-rechtlichen Programme verpflichtet, auch wenn diese keine Einspeisegebühren bezahlen.

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten begründen ihre Entscheidung zur Einstellung der Zahlung damit, dass dieses Modell noch aus der Zeit stamme, in der die Kabelnetze staatlich ausgebaut wurden. Mit den Einspeiseentgelten sollte damals der Ausbau der Netze mitfinanziert werden. Im Zuge der Privatisierung befinden sich die Kabelnetz mittlerweile jedoch in der Hand privatwirtschaftlicher Anbieter.

Quelle: Digitalfernsehen
 
AW: KDG scheitert mit Hilfsantrag zur Verschlüsselung der ÖR

Ob KD nicht besser Programm machen sollte, als vor Gericht rumzuhängen?

Außerdem haben sie momentan sowieso kein glückliches Händchen, wenn man die andere Meldung ansieht.

Gruß

fisher
 
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