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Karlsruhe sagt "Ja, aber ..." zum Rettungsschirm

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12.09.2012

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Verfassungsgericht genehmigt ESM

Das Bundesverfassungsgericht hat sein mit Spannung erwartetes Urteil gefällt: Die Karlsruher Richter haben den Eurorettungsschirm ESM genehmigt - allerdings unter Vorbehalt. Die Haftung Deutschlands müsse auf die vereinbarten 190 Milliarden Euro beschränkt bleiben, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle. Das bedeutet: Ohne erneute Zustimmung des Deutschen Bundestags dürfen keine höheren Zahlungsverpflichtungen wirksam werden.

Damit kann Deutschland dem permanenten Eurorettungsschirm ESM unter Erklärung entsprechender völkerrechtlicher Vorbehalte beitreten. Deutschland hat bislang als einziges Euro-Land den Vertrag über den "Europäischen Stabilitätsmechanismus" ESM noch nicht ratifiziert. Erst mit der Beteiligung des größten Mitgliedsstaats kann der Rettungsschirm in Kraft treten.

Der Eilantrag des CSU-Politikers Peter Gauweiler, den Rettungsschirm so lange zu stoppen, bis die Europäische Zentralbank ihren Beschluss über den Ankauf von Staatsanleihen rückgängig gemacht habe, wurde abgelehnt. Das Gericht behalte sich allerdings vor, im Hauptsacheverfahren zu prüfen, ob die EZB ihre Kompetenzen überschritten habe.

Gericht will nicht über Zweckmäßigkeit entscheiden

"Die Prüfung hat ergeben, dass die angegriffenen Gesetze die Verfassung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht verletzen", sagte Voßkuhle. "Daher waren die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abzulehnen." Andererseits gebe es einige "Unsicherheiten" bei der Auslegung des ESM-Vertrags. Deshalb seien die Vorbehalte erforderlich, um die Haftungsbegrenzung sowie eine ausreichende Informierung von Bundestag und Bundesrat zu sichern.

Über die "Zweckmäßigkeit und Sinnhaftigkeit" des von Bundestag und Bundesrat mit großer Mehrheit verabschiedeten Rettungspakets hätte das Bundesverfassungsgericht nicht zu entscheiden, sagte Voßkuhle. Dazu seien in erster Linie diejenigen berufen, "die direkt vom Volk gewählt sind".

Mehrere Gruppen von Klägern hatten in Karlsruhe Eilanträge gegen den permanenten Eurorettungsschirm und den europäischen Fiskalpakt für mehr Haushaltsdisziplin eingelegt. Unter den Beschwerdeführern sind der CSU-Politiker Peter Gauweiler, die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) und die Fraktion der Linken im Bundestag. Außerdem haben sich rund 37.000 Bürger einer Beschwerde des Vereins "Mehr Demokratie" angeschlossen. Die Kritiker hatten eine mangelnde demokratische Legitimation der Rettungsmaßnahmen beanstandet.

Haushalt kann mit 190 Milliarden Euro belastet werden

Der Europäische Stabilitätsmechanismus ESM soll den im Mai 2010 gespannten ersten "Rettungsschirm" EFSF ablösen und langfristig zur Stabilisierung des Euroraums beitragen. Der ESM soll Krisenländer mit Notkrediten von bis zu 500 Milliarden Euro unterstützen. Zum ESM-Kapital von 700 Milliarden Euro steuert Deutschland 21,7 Milliarden Bareinlagen und 168,3 Milliarden Garantien bei. Im Extremfall kann der Bundeshaushalt also mit 190 Milliarden Euro belastet werden.

Quelle: stern.de
 
AW: Karlsruhe sagt "Ja, aber ..." zum Rettungsschirm

Jetzt haben unsere Volksverkäufer ja freie Hand und frei Fahrt, denn das "Aber" interressiert die einen feuchten.......
Das war es dann wohl mit unserer Demokratie.

Gruß
claus13
 
AW: Karlsruhe sagt "Ja, aber ..." zum Rettungsschirm

Es ist der blanke Hohn gegenüber dem deutschen Volke und den Völkern Europas.

Die beschränke Haftungssumme ist doch ein Witz, gegenüber den anderen Fesseln die zusammen mit dem ESM eingeführt werden. Beispiel dafür ist, dass der ESM Länder verklagen kann, aber keiner das Recht hat gegen die Beschlüsse des ESM zu klagen.

Jetzt stehen alle Möglichkeiten zur Verfügung die Völker Europas auszuplündern und runterzuwirtschaften.
 
AW: Karlsruhe sagt "Ja, aber ..." zum Rettungsschirm

es war doch klar das die Richter so urteilen die würden doch nicht gegen die Kanzlerin urteilen das wär ja eine
schlappe für die CDU ich würde da noch weiter gehen und hier was unterstellen das lasse ich aber lieber mal.
 
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