Digital Eliteboard - Das Digitale Technik Forum

Registriere dich noch heute kostenloses um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereiche, welche für Gäste verwehrt bleiben

PC & Internet Karlsruhe beschränkt Herausgabe von Nutzerdaten

Die Regelungen zur Speicherung und Herausgabe von Nutzerdaten, Passwörtern und PIN-Codes an Ermittlungsbehörden und andere staatliche Stellen sind teilweise verfassungswidrig. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Die Regeln verletzten zum Teil das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Az.: 1 BvR 1299/05).

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt
Die Richter des Ersten Senats erklärten eine Regelung für verfassungswidrig, die Polizei und Nachrichtendiensten den Zugriff auf Passwörter und PIN-Codes ermöglicht - etwa um ein beschlagnahmtes Mobiltelefon auszulesen oder gespeicherte Dateien zu durchsuchen. Die Regelung widerspreche dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, weil sie den Zugriff auf die Codes unabhängig davon erlaubt, ob eine Nutzung der Daten durch die Behörde erlaubt sei.

Die Richter setzten dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 30. Juni 2013, um eine neue Regelung zu schaffen. Bis dahin gilt die Bestimmung mit Einschränkungen weiter. Ebenso wurde die Erteilung von Auskünften über den Inhaber einer sogenannten dynamischen IP-Adresse nach der bisherigen Regelung für unzulässig erklärt. Hierbei handelt es sich um die Telekommunikationsnummern, mit denen vor allem Privatpersonen normalerweise im Internet surfen.

Quelle: onlinekosten.de

Bitte werft alle mal ein Blick hier drauf.
Mal etwas vernünftiges tun!!!
 
Zuletzt bearbeitet:
Verfassungsgericht bremst Datenhunger der Polizei

Die aktuellen Regelungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zur Herausgabe der
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
von Mobilfunk- und Internet-Nutzern an Behörden sind teilweise verfassungswidrig. Der Gesetzgeber muss die entsprechenden Stellen bis Ende Juni des kommenden Jahres entsprechend anpassen, teilte das Bundesverfassungsgericht heute mit.

Laut dem Urteil ist beispielsweise die Erteilung von Auskünften über den Inhaber einer dynamischen IP-Adresse unzulässig. Diese stelle einen Eingriff in das Telekommunikationsgeheimnis dar, denn für die Identifizierung einer dynamischen IP-Adresse müssen die Telekommunikationsunternehmen die entsprechenden Verbindungsdaten ihrer Kunden sichten und somit auf konkrete Telekommunikationsvorgänge zugreifen, die durch Artikel 10 des Grundgesetztes geschützt sind.

Aber auch auf andere Informationen können Ermittler nach Ansicht der Richter in Karlsruhe heute viel zu freizügig zugreifen. Unter anderem geht es um die Herausgabe von Passwörtern und PIN-Codes für Mobiltelefone. Diese fordern Polizisten beispielsweise bei den Mobilfunkbetreibern an, um ein beschöagnahmtes Handy auslesen zu können.

Laut dem Bundesverfassungsgericht erlaubt das Gesetz der Polizei und den Geheimdiensten aktuell die Anforderung dieser Informationen, auch wenn die Nutzung der auf dem Handy enthaltenen Daten im konkreten Fall gar nicht erlaubt ist. Dies sei ein unverhältnismäßig tiefer Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

Das Urteil fiel im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde, die bereits im Sommer 2005 eingereicht wurde. Mehrere Datenschutz-Aktivisten hatten diese eingereicht, da das Telekommunikationsgesetz ihrer Ansicht nach in mehreren Punkten Grundrechte verletzt. Einige von ihnen kritisierte Punkte, wie beispielsweise die grundlegende Erhebung von Telekommunikationsdaten und ihre Nutzung im Rahmen eines automatisierten Auskunftsverfahrens sind laut dem Gericht allerdings verfassungsmäßig.
b7abccb280254fc6a25c72fa814a8386


Quelle: WinFuture
 
Bundesverfassungsgericht bemängelt Teile des Telekommunikationsgesetzes

Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit einer Verfassungsbeschwerde des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung auseinandergesetzt. In einem am heutigen Freitag veröffentlichten Urteil wurden wenige Aspekte des Telekommunikationsgesetzes für rechtswidrig erklärt. Die Kläger sind mit dem Ausgang des Verfahrens jedoch nicht zufrieden.

Offiziell begonnen hatte das Verfahren bereits im Juni 2005. Damals reichten vier deutsche Firmen sowie die Juristen Patrick und Jonas Breyer Klage beim Bundesverfassungsgericht ein. Vordergründig wurde das Telekommunikationsgesetz in Frage gestellt.

Unter anderem bemängelte man die Weitergabe von Personendaten anhand dynamischer IP-Adressen. Das Gericht erklärte diesen Vorgang in seinem Urteil tatsächlich als einen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis. Nichtsdestotrotz soll die Herausgabe der entsprechenden Informationen auch weiterhin möglich sein. Der Gesetzgeber müsse hier allerdings für eine Konkretisierung sorgen, so die die Justiz. Entsprechend wäre die Ermittlung des Anschlussinhabers auch bei Strafverfahren künftig an einen richterlichen Beschluss geknüpft. Bei Zivilverfahren gilt diese Regelung bereits seit Längerem, weshalb beispielsweise die Anfertigung von Abmahnungen wegen Filesharings nicht erschwert würde.

Eine weiterer Klagepunkt drehte sich um das Recht auf anonyme Kommunikation. So ist man in Deutschland beispielsweise dazu gezwungen, beim Kauf einer Prepaid-SIM-Karte seine Personaldaten preiszugeben. Hierin sahen die Kläger ebenfalls einen Eingriff ins Grundrecht der Bürger. Das Verfassungsgericht argumentierte jedoch, dass die Speicherung der Informationen Strafverfolgung, Gefahrenabwehr und nachrichtendienstlichen Tätigkeiten dienlich sei.

Ein kleiner Gewinn, den die Gegenseite aus dem Verfahren schlagen konnte, war ferner das Urteil des Gerichts in Sachen Datenerhebung von Passwörtern. Bisher durften Behörden Zugangsdaten für Internet-Accounts oder SIM-Karten von den entsprechenden Firmen auch ohne richterliche Erlaubnis anfordern. Dies sei laut Justiz unrechtmäßig. Ein Verbot der Praktik bedeutet dies dennoch nicht. In Zukunft dürfen Ermittler nur noch Daten verlangen, die sie auch vor Gericht verwenden dürfen.

Wegen des alles in allem ernüchterndem Urteils, planen die Kläger nun, vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen, berichtet Netzpolitik. Eine Überarbeitung der bemängelten Gesetze muss bis Juni 2013 erfolgen. Bis dahin dürfen die Behörden unverändert vorgehen.

Quelle: gulli
 
Deutsche Polizeigewerkschaft: "Spähen so viel es geht"

Ein leicht bizarrer Vorschlag zur Sicherheitspolitik kam angesichts des heutigen Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Telekommunikationsgesetz vom Vorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt. Wendt will allem Anschein nach "auf Vorrat" Überwachungsmaßnahmen durchführen, solange noch die alte Rechtslage gilt.

In dem Urteil wurden Überwachungsmaßnahmen, insbesondere von Berufsgeheimnisträgern, von den Richtern teilweise eingeschränkt (
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
). Auch hatten die Karlsruher Richter die Weitergabe von PINs und dynamischen IP-Adressen teilweise für verfassungswidrig erklärt. Das entsprechende Gesetz muss bis zum 30. Juni 2013 nachgebessert werden.

Dies sieht Wendt offenbar als Beeinträchtigung der Polizeiarbeit an. "Die Ermittler sollten jetzt spähen so viel es geht, sonst werden der Polizei später fehlende Ermittlungserkenntnisse vorgeworfen”, so der Gewerkschaftschef gegenüber der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Samstagausgabe).

Wendt erklärte, das Urteil bedeute einen erheblichen Mehraufwand für die Polizei. "Es darf nicht sein, dass die Politik tatenlos zusieht, wie uns das Gericht die Hände bindet", sagte Wendt. Für zusätzliche Personaleinstellungen müsse die Bundesregierung "ordentlich Geld in die Hand" nehmen. "Der Rechtsstaat ist nun mal nicht zum Nulltarif zu haben", fügte er hinzu.

Quelle: gulli
 
Rainer Wendt: Verfassungsbruch mit Ansage? (Kommentar)

Die aktuellen Äußerungen Rainer Wendts zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Telekommunikationsgesetz sorgen derzeit mit Recht für Empörung unter Aktivisten und anderen kritischen Menschen. Wer sich so äußert wie Wendt - und dies auch noch offenbar unwidersprochen im Rahmen einer ganzen Gewerkschaft - beweist ein mehr als merkwürdiges Verhältnis zum Rechtsstaat und dessen Werten.

Wendt hatte gegenüber der neuen Osnabrücker Zeitung im Namen der Deutschen Polizeigewerkschaft Stellung zum aktuellen Urteil genommen (
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
). Dieses Urteil, das viele Datenschützer und Bürgerrechts-Aktivisten aufgrund seiner vergleichsweise geringen Einschränkungen für Überwachungstätigkeiten als enttäuschend einstuften, hält Wendt offenbar schon für eine dermaßen große Einschränkung polizeilicher Arbeit, dass er sich zu drastischen Maßnahmen genötigt sieht.

Diese sehen wie folgt aus: bevor die Gesetze entsprechend angepasst werden, soll noch einmal alles ausgespäht werden, was bei drei nicht auf dem sprichwörtlichen Baum ist. Anderenfalls, so befürchtet Wendt, würden womöglich "der Polizei später fehlende Ermittlungserkenntnisse vorgeworfen" (die Frage, warum und durch wen Wendt seine Behörde unter einem dermaßen starken Druck sieht, ist eine durchaus interessante, für deren Erörterung hier aber nicht der passende Rahmen ist).


"Die Ermittler sollten jetzt spähen so viel es geht," fordert Wendt ganz offen. Wer so etwas ernsthaft vorschlägt, kennt sich zwar mit den formalen und taktischen Aspekten von Gesetzen und der Ausnutzung von deren Lücken offensichtlich bestens aus. Den Geist eines Gesetzestextes, der die Menschen vor Machtmissbrauch und Willkür schützen soll, hat er aber ganz offensichtlich nicht begriffen.

Für Wendt scheint Polizeiarbeit nach dem Motto "der Zweck heiligt die Mittel" zu funktionieren, und dies nicht nur notgedrungen in einer konkreten Extremsituation, sondern ganz offen und von oben abgesegnet. Angesichts solcher Äußerungen darf man sich über das mangelnde Unrechtsbewusstsein mancher Polizeibeamter, die gegenüber Bürgern ihre Macht missbrauchen, kaum noch wundern. Jede noch so spekulative Möglichkeit, vielleicht doch jemanden zu überführen - und es dürfte sich in diesen Fällen keinesfalls um schwere Verbrechen wie Terrorismus handeln, da in diesen nämlich die Überwachung durch das aktuelle Urteil kaum nennenswert eingeschränkt wurde - ist es für Wendt offenbar wert, jeden Gedanken an Gewaltenteilung,

Verhältnismäßigkeit und die mit der eigenen Machtposition einhergehende Verantwortung über Bord zu werfen. Was es bedeutet, wenn diese Werte einem Menschen in dieser Position offenbar weniger bedeuten als ein um jeden Preis erzwungener und wahrscheinlich im größeren Kontext eher geringer Erfolg der eigenen Arbeit, darf sich jeder selbst ausmalen.


Mindestens ebenso beunruhigend wie die offenbare Gesinnung Wendts selbst ist aber die Tatsache, dass Wendt diese Äußerungen nicht in seinem privaten Blog, auf Twitter oder abends in der Kneipe tätigte, sondern ganz offiziell in seiner Funktion als Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft. Das nämlich deutet an, dass es innerhalb der Gewerkschaft viele Menschen geben muss, die derartige Äußerungen gut heißen oder zumindest zu akzeptieren bereit sind.

Für die Arbeit der Polizei, die ja eigentlich den Rechtsstaat verteidigen soll, lässt dies nichts gutes ahnen. Ebenso wenig stimmt es hoffnungsvoll, dass offenbar mit sehr wenig Widerstand aus der Bevölkerung gerechnet wird, wenn man derartige Dinge zum Besten gibt. Wir scheinen in einem Land zu leben, in dem die Mehrheit es entweder in Ordnung findet, dass die Polizei unter Ausnutzung von Gesetzeslücken verfassungswidrige Maßnahmen in Serie erwägt, oder sich schlicht nicht genug dafür interessiert, um Widerstand zu leisten. Zumindest muss Wendt dies glauben, denn sonst hätte er es kaum riskiert, mit seinen diesbezüglichen Plänen dermaßen offen umzugehen. Der heimliche Traum vieler Aktivisten wäre wohl, dass der Gewerkschafts-Vorsitzende sich in diesem Fall täuscht. Das jedoch erscheint - leider - derzeit nicht sonderlich wahrscheinlich.

Quelle: gulli
 
Geheimdienste überwachten millionenfach E-Mails

Die Kommunikation über das Internet wurde in den letzten Jahren immer stärker Gegenstand staatlicher Überwachung. Die deutschen Geheimdienste sollen allein im Jahr 2010 millionenfach E-Mails und andere Verbindungen über das Netz überprüft haben, wenn bestimmte Schlüsselwörter auftauchten.

Das berichtet das Boulevardblatt 'Bild' unter Berufung auf neue Berichte des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestages (PKG). Für 2010 ist dabei von 37.292.862 E-Mails und anderen Datenverbindungen die Rede. Wie schnell die Überwachung in dem Bereich ansteigt, zeigt der Vergleich zum Vorjahr: 2009 wurden erst rund 6,8 Millionen Nachrichten überprüft.

Die Geheimdienste sollen sich dabei von Schlüsselwörtern wie "Bombe" haben leiten lassen. Tauchten diese in der Nachricht auf, wurde eine weitergehende Prüfung veranlasst. In den Filtern sollen im Fahndungsbereich Terrorismus etwa 2.000 solcher Schlüsselwörter hinterlegt sein, 13.000 sind es beim Waffenschmuggel und rund 300 bei der Suche nach Schleuserbanden.

Die Erfolgsrate ist allerdings wie in vielen anderen Bereichen der Rasterfahndung recht gering. Lediglich in 213 Fällen soll die Überwachung verwertbare Hinweise für die Ermittler ergeben haben. Die Daten beziehen sich auf Aktivitäten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, des Bundesnachrichtendienstes (BND) und des Militärischen Abschirmdienstes (MAD).

Quelle: WinFuture
 
Speicherung und Verwendung von Telekommunikationsdaten teilweise verfassungswidrig

Ein kleiner Schritt, bitte genau durchlesen:

"Das in § 113 I 1 TKG geregelte manuelle Verfahren verpflichtet dagegen die Telekommunikationsunternehmen selbst zur Auskunftserteilung. Auskunftsverpflichtet sind hier nicht nur die Anbieter, die Telekommunikationsdienste der Öffentlichkeit offerieren (z. B. Telefongesellschaften oder Provider), sondern darüber hinaus auch alle, die geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringen (z. B. auch Krankenhäuser oder gegebenenfalls Hotels). Auskunftsberechtigt sind nach dieser Norm grundsätzlich alle Behörden. Voraussetzung ist, dass die Auskunft im Einzelfall für die Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die Gefahrenabwehr oder nachrichtendienstliche Aufgaben erforderlich ist."

Der komplette Artikel und das Urteil in der
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!


Gruß

fisher
 
GdP legt Urteil des Verfassungsgerichts gegen Leutheusser-Schnarrenberger aus

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) erkennt im jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes die Aufforderung an die Politik, für klare Gesetze zu sorgen, die die Speicherung von Telekommunikationsdaten regeln. Gerade an Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger übt man Kritik. Deren zögerliche Haltung zur Vorratsdatenspeicherung sei mittlerweile als Glaubenskrieg entlarvt.

In einem Urteil von Freitag, den 24. Februar 2012 befasste sich das Bundesverfassungsgericht mit dem aktuell gültigen Telekommunikationsgesetz. Bereits im Juni 2005 hatten sich Aktivisten über Teile der Regelung beschwert und wollten die Weitergabe von Personendaten anhand dynamischer IP-Adressen verhindern. Unter dem Strich wurden die hauptsächlichen Klagepunkte jedoch abgewiesen. Laut Justiz sei das Recht der Behörden auf entsprechenden Datenzugriff zur Strafverfolgung und Gefahrenabwehr notwendig. Als einschränkenden Punkt nannten die Richter ferner, dass die Polizei bei Strafverfahren ab Juni 2013 zumindest einen gerichtlichen Beschluss benötigen soll, um fremde Daten erfragen zu können. (
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
)

Auf diesen Beschluss beruft sich nun die Gewerkschaft der Polizei. Wie der GdP-Bundesvorsitzende Bernhard Witthaut von Link veralten (gelöscht)zitiert wird, zeige das Gericht mit seiner Entscheidung erneut die Notwendigkeit des Zugriffs auf Verbindungsdaten. Um dieser Feststellung gerecht zu werden, liege nun gerade auf dem Gesetzgeber ein höherer Druck. „Die Untätigkeit der Bundesjustizministerin in Sachen Nutzung von Telekommunikationsdaten ist als ideologischer Glaubenskrieg entlarvt“, kritisiert Witthaut.

In der Tat zeigte sich die Justizministerin bis zuletzt sehr verhalten, wenn es um die Umsetzung der umstrittenen Speicherpraktiken ging. Hieraus ergibt sich für den Vorsitzenden eine Behinderung der Kriminalitätsbekämpfung in erheblichem Maße. „Die anhaltende Untätigkeit von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger […] wird langsam zum Sicherheitsrisiko“, schließt er sein Statement laut Cop2Cop ab.

Quelle: gulli
 
Zurück
Oben