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Jugendschutz: Beanstandete Sendungen u.a. bei Das Vierte und ProSieben

Jugendschutz: Beanstandete Sendungen u.a. bei Das Vierte und ProSieben

Zudem habe auch RTL II mit dem Wissensmagazin "Welt der Wunder" sowie mit einer Folge der Realityshow "Big Brother" gegen die die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags verstoßen.

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Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat im dritten Quartal 2010 wieder zahlreiche Verstöße gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) festgestllt. Insgesamt beanstandete man in den vergangenen Wochen 27 Fernsehsendungen. In einem Fall ist so z.B. der Münchner Privatsender Das Vierte wegen "einfacher Pornografie" aufgefallen. Der Kanal zeigte in seinem Nachtprogramm den Erotikfilm "Akte Sexx" der zum Großteil nur aus Sexszenen bestanden haben soll. Nach Auffasssung der Komission wurde eine dünne Rahmenhandlung nur als Vorwand genutzt, die Sexszenen aneinander zu reihen. Allerdings kann die KJM keine Maßnahmen ergreifen, da die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) den Streifen für das Nachtprogramm freigegeben hatte.

Der Münchner Privatsender ProSieben fiel dagegen gleich zweimal auf: Einmal zeigte man die Serie "Primeval - Rückkehr der Urzeitmonster" mit der Folge "Spurlos verschwunden" im Tagesprogramm, obwohl es durch die Vielzahl von Grusel- und Horrorelementen ein hohes Ängstigungspotenzial gegeben hätte. Die Folge beginnt mit einer bedrohlich wirkenden Eingangsszene und lässt den Zuschauer am Ende in einer angstgeprägten ungelösten Situation zurück. Außerdem beanstandet man eine Folge der Scripted-Reality-Reihe "Reality Affairs". In der ebenfalls im Tagesprogramm ausgestrahlten Sendung bewarben sich drei junge Frauen um einen Job im Bordell, wobei keine kritische Kommentierung erfolgte. Auch der Sportsender Sport1, der unter dem Namen DSF die Kampfsport-Reihe "The Ultimate Fighter" ausstrahle wird kritisiert, weil eine Folge der Sendung vor 23:00 Uhr zu sehen war.

Ebenfalls zweimal fiel der Münchner Privatsender RTL II negativ bei der Kommission für Jugendmedienschutz auf. Eine Ausgabe des Wissensmagazins "Welt der Wunder" zum Thema "Vampire", die im Tagesprogramm lief, stellt wegen entwicklungsbeeinträchtigender Gewaltdarstellungen einen Verstoß dar, weil man Szenen aus dem Spielfilm "Bram Stokers Dracula" verwendete. Zudem zeigten RTL II und der Musiksender VIVA im Tagesprogramm die Realityshow "Big Brother" mit drastischen sexistische Äußerungen der Teilnehmer. Der Werbespot "Tag des Todes", der der KJM bei ProSieben und MTV auffiel, darf zukünftig nicht mehr vor 23:00 Uhr ausgestrahlt werden. Der Spot, in dem man sich sein Sterbedatum auf das Telefon schicken lassen kann, wurde zwar von der FSF genehmigt, allerdings habe man dort nach Ansicht der Kommission nicht bedacht, dass die Werbung möglicherweise u.a. die Unerfahrenheit von Kindern und Jugendlichen ausnutzt.

Quelle: tvmatrix.de
 
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