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Jobcenter sollen für Hartz-IV-Klagen zahlen

TV Pirat

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12.03.2012

Der Berliner Sozialsenator Mario Czaja (CDU) fordert, dass künftig die Jobcenter die Klagekosten für Hartz IV-Verfahren tragen. Der Grund: In Berlin ist ein neuer Rekordstand für eingereichte Hartz IV-Klagen erreicht worden. Die SPD kann sich mit dem Vorschlag nicht anfreunden.

Aufforderungen zum Umzug, Sanktionen, verweigerte Kostenübernahme oder Untätigkeitsklagen: Alle zwölf Minuten geht beim Berliner Sozialgericht eine Klage von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe Beziehern ein. Laut einer vom Sozialgericht veröffentlichten Statistik wurden im letzten Jahr 2011 rund 44.000 Anträge auf Klageerhebung gestellt. Das sind im monatlichen Durchschnitt etwa 3700 Klageanträge. Gut 40.000 Klagen sind noch immer nicht beschieden, weil das Gericht buchstäblich unter den Aktenbergen versinkt.

Hintergrund: Während Institutionen wie die Krankenkassen bei verlorenen Klagen vor den Sozialgerichten die Klagekosten zahlen müssen, sind die Jobcenter hiervor ausgeschlossen. Die Präsidentin des Berliner Sozialgerichts Sabine Schudoma hatte unlängst die Abschaffung der Gebührenpflicht für Jobcenter im Jahre 2006 scharf kritisiert. Hätten die Leistungsträger die Gerichtsgebühren bezahlen müssen, wäre eine Summe von rund 2,4 Millionen Euro allein für 2011 entstanden, sagte sie. Demnach sei es „unverständlich“, warum Krankenkassen oder Rentenversicherungsträger zahlen müssen, aber die Hartz-IV-Behörden hiervon ausgeschlossen sind.

Dieser Kritik schließt sich nunmehr der Berliner Sozialsenator Mario Czaja (CDU) der rot-schwarzen Landesregierung an. "Vor dem Hintergrund der hohen Zahl an Klagen und dem damit verbundenen bürokratischen Aufwand könnte darüber nachgedacht werden, ob die Befreiung der Jobcenter von den Gebühren für Erstverfahren in dieser Form beibehalten werden soll". Derzeit bestehen für die Ämter keine Klagerisiken. Es sei daher zu vermuten, dass die Jobcenter einen Rechtsstreit leichter in Kauf nehmen. "Viele Klagen sind bei einer besseren Kommunikation zwischen Hartz-IV-Empfängern und Behörde vermeidbar." sagt auch die Gerichtspräsidentin. Die SPD sieht indes in dem Vorschlag keine Verbesserung. So sagte die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Partei, Birgit Monteiro: „Über die Kosten könne die Klageflut nicht geregelt werden“. Eher solle die Qualität der Bescheide verbessert werden. „So dass sie jeder versteht“.

Jede zweite Klage wird zu Teilen oder vollen Gunsten der Kläger entschieden. Würde es eine Gebühr geben, könnte wenigstens der Anreiz geschaffen werden, dass sich die Kontrahenten auch außerhalb eines Gerichtsverfahrens gütlich einigen. Aber „für die Jobcenter sind die Klagen kostenfrei“ und damit mit keinerlei Risiken verbunden.

Quelle: gegen-hartz
 
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