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Jobcenter Rückforderung

TONIundTINA

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Hallo Leute.

Ich habe ein ziemliches Problem. Ich bekomme seit Nov. 2012 Krankengeld. Was ich auch dem Jobcenter angegeben habe. im November und Dezember wurde das auch berechnet. Mitte Dezember haben wir dann eine Nachzahlung für November und Dezember.

Anfang 2013 sollte ich zur Agentur um ALG1 zu beantragen. Ich meldete dem Jobcenter, dass ich keinen Anspruch habe auf ALG1 weil ich ja Krankengeld beziehen würde. Im April sollten wir einen Verlängerungsantrag stellen und auch dort habe ich wieder angegeben, das ich Krankengeld beziehe.
Vor drei Wochen habe ich dann von der Krankenkasse Bescheid bekommen, dass der Medizinische Dienst der Krankenkassen der meinung sei das ich wieder Arbeiten könne. Gegen diesen Bescheid habe ich Einspruch eingelegt aber trotzdem dem Jobcenter mitgeteilt, dass ich kein Krankengeld mehr bekommen würde.
Ein Tag später rief mich der Sachbearbeiter an: ab wann ich denn Krankengeld beziehen würde und wir müssten das zurück bezahlen.
Letzte Woche dann ein Termin im Jobcenter und dort wurde uns eröffnet, das die schuld wohl bei Ihm liegen würde aber wir müssten es trotzdem zurück bezahlen.

uns wurde eine Summe von 7800€ genannt.

Wie sollen wir 7800€ zurück bezahlen?

Hoffe einer kann uns einen Rat geben!!!


Gruß TONI
 
AW: Jobcenter Rückforderung

ich würd auch sofort zum Rechtsanwalt gehen und im die sache übelasen

aleine würd ich da nichts unternehmen , weil es noch schlimmer sein wird
 
AW: Jobcenter Rückforderung

Hallo.

Hab mir für Montag einen Termin bei einem Rechtsanwalt für Sozialrecht geben lassen.
Es kann doch nicht wahr sein, das wir das zurück zahlen müssen obwohl der fehler nicht bei uns liegt. Im Bescheid vom Jobcenter steht auch drinn, dass wir es nach den Erkenntnissen des Sachbearbeiters gewusst haben das die Bescheide falsch seien.
 
AW: Jobcenter Rückforderung

Hallo TONIundTINA

hast du Krankengeld und ALG 1 bezogen ? wenn ja hast du ein Probelm.

gruß TV Pirat
 
AW: Jobcenter Rückforderung

Hallo TV Pirat.

Nee Ich habe Krankengeld und Hartz4 bezogen ohne es zu wissen.
Siehe Post1
 
AW: Jobcenter Rückforderung

Das hätte dir aber auffallen müssen, daß du genausoviel oder sogar mehr Geld auf dem Konto hast als wenn du gearbeitet hättest.....
Wenn auf meinem Konto auf einmal 10000€ erscheinen die mir nicht gehören können, dann geb ich die nicht aus ,irgendwann wird die der rechtmäßige Eigentümer zurückfordern. Ziemlich blauäugiges Verhalten. Die 7800€ wirst du wohl oder übel zurückzahlen müssen, da hilft auch kein Anwalt denk ich. Sry für schlechte Nachrichten. Trotzdem alles Gute für die Zukunft, geht auch wieder aufwärts
mfg.
psychotie
 
AW: Jobcenter Rückforderung

dann wird dir auf dein h4 das krankengeld angerechnet und evl. zuvielgezahltes wirst du wohl oder übel erstatten müssen.

aber wie gesagt, mach dich erstmal beim anwalt schlau.

aber lass dich dann von denen bei einer ratenrückzahlung net über den tisch ziehen. wenn der fehler bei denen lag würd ich einen rückzahlungsbetrag von mehr als 20.-€ nicht akzeptieren und würde bei einem höherem betrag vors gericht ziehen.

die setzen gern die leute unter druck das man einwilligt mehr zu bezahlen. aber dann hat man nix mehr zum leben.

naja, bei h4 hat man das eh net.
 
AW: Jobcenter Rückforderung

Statt zu leben wie die Made im Speck hättest du mal lieber das Geld zur Seite gelegt, denn du hast ja auch mehrmals das Jobcenter darauf hingewiesen also wusstest du ja dass du es nicht rechtens bekommen hast.
 
AW: Jobcenter Rückforderung

Schwieriges Thema. Grundsätzlich gilt natürlich, das man zuviel bezahltes zurückzahlen muss. Wenn es allerdings so ist, das du eine Aufhebung hattest und dann nachbezahlt wurde, obwohl du alle angaben gemacht hast, sieht es gut für dich aus. Es gilt ja immer, ob du erkennen konntest, das ein Bescheid falsch ist. Du bist schließlich Laie und kannst nicht wissen, was alles falsch läuft.
 
AW: Jobcenter Rückforderung

Hallo Pretender.

Ich habe es immer angegeben, weil ich es angeben musste. Wenn du Hartz4 bekommst tust du natürlich auch dein Geld beiseite falls mal eine Rückforderung kommt. Bei einem Verlängerungsantrag sind Alle sachen anzugeben. Auch Krankengeld. Wenn du dann einen Bescheid bekommst wo sich nichts ändert gehst du jawohl auch davon aus das dieser Richtig ist ODER?

Scorpi:
Als wir im Dezember die Nachzahlung bekommen haben sind wir davon ausgegangen, das wohl das Krankengeld NICHT Anrechnungsfähig sei.

Das JC versucht nun uns dazu zu Überreden, einen Ratenzahlungsplan zu unterschreiben obwohl wir einen Rechtsanwalt eingeschaltet haben.

Gruß TONI
 
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