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PC & Internet ISPs nicht zu Netzsperren bei Warez-Seiten verpflichtet


Die deutsche Musik- und Filmindustrie musste vor dem Landgericht Köln eine Pleite einstecken. Die Justiz entschied, dass Internet-Provider nicht als Störer für Urheberrechtsverletzungen, die von ihren Kunden begangen werden, verantwortlich gemacht werden können. Auch können die Dienstleister nicht dazu gezwungen werden, auf Wunsch von Rechteinhabern Netzsperren einzurichten.

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Laut Urteil gehören die Kläger zu den führenden Tonträgerherstellern. Diese planten, einen Internet Service Provider (kurz ISP) per gerichtlichem Urteil, dazu zu zwingen bestimmte Webseiten für seine Kunden zu sperren. Als Grund nannte man das vermeintlich illegale Angebot, das auf den Webpräsenzen platziert sein soll. Das Kölner Landgericht widersprach nun dem Ansinnen der Rechteinhaber. Demnach seien vorsorgliche DNS- und IP-Sperren nicht zumutbar, da dies eine Vielzahl von technischen Sicherheitsvorkehrungen in Form von Datenfiltern zur Folge haben müsste. Dies sei durch die Stellung des ISPs als lediglich vermittelndem Infrastrukturdienstleister nicht vereinbar. Überdies komme die Errichtung derartiger Filter- und Sperrmaßnahmen mit dem Fernmeldegeheimnis in Konflikt. Die Kläger forderten laut Urteil für jeden Fall der Zuwiderhandlung die Zahlung eines Ordnungsgeldes von 250.000 Euro, „zu vollziehen an den jeweiligen Geschäftsführern der Beklagten“.

Das zweite wesentliche Belangen der Kläger in Bezug auf die Mitstörerhaftung des ISP wurde ebenfalls abgelehnt. Demnach sei der Internetprovider nicht mit dafür verantwortlich, wenn einer seiner Kunden die bereitgestellte DSL-Anbindung dazu nutzt, um urheberrechtlich geschütztes Material aus dem Netz zu laden.

Im Prozess bezog man sich konkret auf zwei fragwürdige Internetangebote mit womöglich illegalen Angeboten. Nichtsdestotrotz ist die Entscheidung aus Köln, wohl als richtungsweisend auszulegen, da sich auch andere Gerichte auf das Urteil berufen könnten.

Quelle: Gulli
 
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