Wenn es nach der Musikindustrie geht, dann kann diese Frage mit einem klaren "Ja" beantwortet werden. Als Grundlage dafür wird auf das in Frankreich bereits eingeführte "Three-Strikes-Modell" verwiesen, bei dem es bei "Wiederholungstätern" nach zwei Verwarnungen zur Sperre des Internetzugangs kommt.
Das französische Vorbild demonstriere, wie man mit "massenhafter Verletzung des Urheberrechts effizient umgehen könne". Daher fordert die deutsche Musikwirtschaft, die Raubkopierer für Milliardenverluste verantwortlich macht, die Einführung dieses oder eines ähnlichen Modells auch in Deutschland.
Bei dem in Frankreich eingeführten "Three-Strikes-Modell" ist kein Richter notwendig, um Sperren zu verhängen, sondern eine speziell dafür gegründete Behörde kümmert sich darum. Während einer Sperre, die bis zu einem Jahr dauern kann, müssen weiterhin Internetkosten an die Provider bezahlt werden.
Das französische Vorbild demonstriere, wie man mit "massenhafter Verletzung des Urheberrechts effizient umgehen könne". Daher fordert die deutsche Musikwirtschaft, die Raubkopierer für Milliardenverluste verantwortlich macht, die Einführung dieses oder eines ähnlichen Modells auch in Deutschland.
Bei dem in Frankreich eingeführten "Three-Strikes-Modell" ist kein Richter notwendig, um Sperren zu verhängen, sondern eine speziell dafür gegründete Behörde kümmert sich darum. Während einer Sperre, die bis zu einem Jahr dauern kann, müssen weiterhin Internetkosten an die Provider bezahlt werden.