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PC & Internet Internetseiten für Kinder häufig „Shopping-Fallen

Verbraucherschützer decken auf: Internetseiten für Kinder häufig „Shopping-Fallen“
Der VZBV hat 52 Kinder-Spielseiten im Internet auf Werbeangebote getestet. Das Ergebnis zeigt, dass mehr als die Hälfte der betreffenden Webseiten mit der Zielgruppe nicht angemessener Werbung arbeiten. Zu viel Reklame, Links auf nicht altersgerechte Seiten und die Verknüpfung zu kostenpflichtigen Abonnements wurden festgestellt. Gegen 29 Betreiber wurden Verfahren eingeleitet.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat 52 Webseiten für Kinder genau unter die Lupe genommen. Bei 29 der Angebote wurden Unterlassungsverfahren eingeleitet, da „redaktioneller Inhalt und Werbung nicht klar genug getrennt“ werden. Das bedeutet, dass Spiele oft mit Werbung verknüpft sind, was für Kinder und auch für Erwachsene dann schwer trennbar ist. Es gibt auch Werbung, die „als Quiz getarnt“ ist und am Ende die Handynummer der Kinder abfragt; die Antwort kommt dann der Bestellung eines kostenpflichtigen Abonnements gleich.

Bereits 2010 hatten die Verbraucherschützer festgestellt, dass viele der an Kinder gerichteten Internetseiten „unzulässige Werbung“ aufweisen. Schon damals wurde betont, dass man, wenn Kinder die Ansprechpartner sind, einen „strengeren Maßstab“ anwenden müsse als bei Werbung, die auf Erwachsene ausgerichtet ist. Damals reagierte man seitens der Werbebranche mit dem Argument, dass Kinder ohne Einverständnis ihrer Eltern ohnehin nichts kaufen würden. Ist es so einfach abzutun?

Es stimmt, dass bis zu einem gewissen Grad die Aufklärung der Kinder, was Werbung betrifft, vom Elternhaus, der Schule und sonstigen Einrichtungen her geschehen muss. Doch wer rechnet denn ohne Verdacht damit, dass kostenpflichtige Abos den jungen Konsumenten auf Kinderseiten untergeschoben werden? Untersucht wurden Seiten wie
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, Link ist nicht mehr aktiv. und
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.

Bei letzterer Seite fallen die Reklameeinschaltungen vom ersten Betreten an unangenehm auf: Kaum klickt man etwas an, öffnen sich Pop-up-Fenster mit Werbung für Pom-Bären oder für Skylanders für die PS3. Klar kann man diese Werbefenster schließen. Aber ist es tatsächlich angebracht, Kindern auf einer Unterhaltungsseite permanent mit Werbung zu kommen? Kindgerecht ist das definitiv nicht. Wir werden ohnehin von allen Seiten mit Reklame bombardiert, da sollten als pädagogisch wertvoll eingestufte Webseiten doch etwas mehr Niveau beweisen.

Es ist schon erschreckend, wie hemmungslos manche Anbieter die Unerfahrenheit von Kindern für Geschäfte ausnutzen“, prangert Gerd Billen (VZBV-Vorstand) die Vorgangsweise der Betreiber an. Es mag sein, dass es für die Refinanzierung einer Seite notwendig ist, Werbeeinschaltungen zu tätigen, auch auf Kinderseiten. Doch in so einem Fall sei immer noch ein gesundes Augenmaß entscheidend, so Billen. Gerade Kinder, welche ja die gesamte Tragweite des Datenverkehrs nicht einschätzen können, haben das Recht auf den Schutz ihrer Daten. Auch Gewinnspiele, die oft als Lockangebote eingesetzt werden, sollten laut den Datenschützern unterbleiben. Die Verlinkung auf nicht altersentsprechende Webseiten, welche ebenfalls vorkommt, sei auszumerzen, indem die Betreiber hier genauer kontrollieren, wohin sie mit ihren Links verweisen.

Quelle: gulli
 
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