Digital Eliteboard - Das Digitale Technik Forum

Registriere dich noch heute kostenloses um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereiche, welche für Gäste verwehrt bleiben

PC & Internet Hotfile versucht mit Gutachten vor Gericht zu überzeugen


Der bekannte Filehoster Hotfile muss sich aktuell vor einem Gericht in Florida rechtfertigen. Die Vereinigung der Content-Industrie MPAA unterstellt dem Internetservice, mit seinem Angebot massenhafte Urheberrechtsverstöße zu ermöglichen. Ein speziell von der Verteidigung bestellter Professor der Duke University stellt in einem Gutachten nun gegenteilige Behauptungen auf.

65781537468800644085.jpg


Die Vorwürfe der Kläger ähneln im Großen und Ganzen auch den Unterstellungen, die man anderen Cyberlockern wie Megaupload vorhält. Laut MPAA würde es Hotfile dulden, dass urheberrechtlich geschützte Dateien über seinen Service verbreitet werden. Durch ein Belohnungssystem für beliebte Uploads entsteht ferner der Vorwurf, dass man die illegalen Tätigkeiten sogar honoriere. Der Statistiker Richard Waterman unterstützt in der Klage der Industrie diese Behauptungen. Nach seinen Ermittlungen würden rund 90 Prozent aller täglichen Hotfile-Downloads eine Verletzung des Urheberrechts darstellen.

Die Verteidigung von Hotfile behauptet mittlerweile Gegenteiliges und erklärt die Arbeit der Gegenseite als „unwissenschaftlich“. Dem Szeneportal Torrentfreak liegt nach eigenen Angaben ein Gutachten vor, das die Anwälte des Cyberlockers von James Boyle, einem Professor der Duke University anfertigen haben lassen. Dieser geht an die Analyse des Webangebotes von einer anderen Seite heran. Nach seinen Ermittlungen seien die mit insgesamt 885.583 und 629.783 Klicks meistheruntergeladenen Dateien lediglich die Open-Source-Anwendungen iREB und Sn0wbreeze. Folglich sei der Vorwurf des fragwürdigen Belohnungsprogrammes hinfällig. Nebenbei sei Hotfile im Allgemeinen in seiner Eigenschaft als Filehoster ein wichtiger Bestandteil der „Architektur des Internets“. Schließlich könne man mittels anderer Anbieter wie Google Mail nach wie vor nur Dateien versenden, die größer als 25 Megabyte sind.

Wie sich der Rechtsstreit weiter entwickelt, muss sich zeigen. Die Argumentation von Boyle mag auf der einen Seite überzeugen, jedoch bleibt die Frage offen, in welchem Maße Dateien mit rechtswidrigem Hintergrund über die Webserver des Hosters verteilt werden.

Quelle: Gulli
 
Zurück
Oben