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PC & Internet Hotfile muss Nutzerdaten an MPAA aushändigen


Der beliebte Filehoster Hotfile musste eine juristische Niederlage gegen die Motion Picture Association of America hinnehmen. Ein US-Bundesgericht hat entschieden, dass der Filehoster Nutzerdaten, die Identitäten sowie Einnahmen und Finanzinformationen von Top-Partner offenlegen muss.

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Wie Richter Adalberto Jordan erklärte, sei es der Motion Picture Association of America (MPAA) nur mit diesen Datensätzen möglich, zu beweisen, das Hotfile Urheberrechtsverletzungen fördert und davon profitiert. Mit dieser Behauptung war die MPAA in den Prozess gegangen. Die Tatsache, dass Hotfile nun diese Behauptung durch Offenlegung interner Daten belegen beziehungsweise widerlegen soll, kommt praktisch einem Ausforschungsbeweis gleich.

Wie Richter Jordan entschied, muss Hotfile mit Ausnahme des Quellcodes alle von der MPAA geforderten Informationen aushändigen. Das bedeutet, dass die MPAA über jede Datei, jeden Dateinahmen, jeden Download und jede gespeicherte IP-Adresse eines Down- oder Uploaders in Kenntnis gesetzt wird. Vorausgesetzt die entsprechenden Datensätze sind noch vorhanden, was in gewissem Rahmen bezweifelt werden kann.

Der Filehoster legte Widerspruch gegen die gerichtliche Anordnung ein und betonte, dass hier die Privatsphäre der Nutzer gefährdet würde. Außerdem würden Informationen über Dateien erhoben, die für den Fall selbst nicht relevant sind. Richter Jordan lehnte den Widerspruch jedoch ab: "Um diese grobe Rechtsverletzung zu beweisen, müssen die Filmstudios eine statistische Analyse anfertigen, die zeigt, dass ein Großteil der hochgeladenen und heruntergeladenen Inhalte das Urheberrecht von Dritten verletzt", so Richter Jordan.

Neben den erwähnten Nutzerdaten muss Hotfile darüber hinaus umfangreich Auskunft zu den Top 500 Affiliate-Partner erteilen. Dazu zählt deren Identität - soweit bekannt - sowie die bisher ausgezahlten Beträge. Laut dem Beweisantrag der MPAA könnten diese Personen Schlüsselzeugen sein, die wichtige Aussagen zu den Geschäftstätigkeiten von Hotfile ableisten könnten. Neben diesen beiden Kerninformationen muss Hotfile darüber hinaus die eigene Finanzsituation erläutern.

Bis zum 12. September muss die Datenübermittlung abgeschlossen sein. Gegenwärtig sieht es auch nicht danach aus, als ob Hotfile noch gegen die richterliche Anordnung vorgehen könnte. Downloader von Hotfile sollten in der Zwischenzeit Ruhe bewahren. Bisher sieht es nämlich nicht danach aus, dass einzelne User belangt werden. Insbesondere keine Downloader. So hat die MPAA dem Filehoster bereits zuvor angeboten, das letzte Oktett der IP-Adressen zu löschen. Es gehe schließlich nur darum, die Herkunftsländer zu bestimmen.

Quelle: Gulli
 
AW: Hotfile muss Nutzerdaten an MPAA aushändigen

Schweine! Welcher Filehoster profitiert schon nicht von Urheberrechtsverletzungen? :emoticon-0112-wonde
 
AW: Hotfile muss Nutzerdaten an MPAA aushändigen

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Alleine die Tatsache, dass der Richter selbst darüber entscheidet, ob Rechtsmittel gegen sein Urteil eingelegt werden können, ist schon ein Witz.
Aber solche Obrigkeitsschutzmechanismen gibt es überall. Auch in DE.
Dein Vergleich mit den vierbeinigen Ringelschwanzträgern ist daher voll gerechtfertigt.
 
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