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Heizkostenzuschuss auch bei Hartz IV

TV Pirat

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Rechtsanwalt setzt im Eilverfahren Heizkostenzuschuss zum Heizöl-Betanken durch

In einem Eilverfahren hat das Sozialgericht Kiel entschieden, dass Hartz IV Bezieher im Winter nicht frieren müssen. Einer Familie wurden 500 Liter Heizöl zugesprochen, da der Tank beinahe leer war (Az: S 30 AS 7/13 ER). Vorige Anträge auf einen Heizkostenzuschuss wurden durch das Jobcenter immer wieder abgelehnt.

Im konkreten Fall wohnt eine Familie in einem kleinen Haus bei Kiel. Das Haus ist sehr schlecht isoliert und das Geld für Renovierungsarbeiten bzw. Isolierungen fehlt. Die vom Leistungsträger bewilligten Heizkosten waren bereits durch das Tanken von Öl und das Einkaufen von Holz sowie Briketts aufgebraucht. Bereits in den Vormonaten stellten die Betroffenen jeweils zwei Anträge auf einen Heizkostenzuschuss. Beide Anträge wurden seitens des Jobcenters abgelehnt. Ein erneuter Antrag wurde nach Angaben des Anwalts der Familie seitens der Behörde nicht bearbeitet, woraufhin der Rechtsbeistand einen Antrag auf ein Eilverfahren eingereicht hat.

Im Verlauf des Verfahrens bewilligte das Jobcenter der Familie etwa 210.00 Euro. Durch das Eilverfahren konnte jedoch sogar der Maximalwert des Heizkostenspiegels von 2012 überschritten werden. Das Sozialgericht Kiel bewilligte somit weitere 280,00 Euro, da Heizöllieferanten in der Region erst ab einem Mindestbestellwert von 500 Litern Heizöl anliefern. Die Entscheidung durch das Gericht erfolgte im Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzes. Unklar ist aber, wie das Gericht in der Hauptsache entscheiden wird. Die Sozialrichter betonten daher in ihrer Begründung, dass die Entscheidung zur akuten Abwehr einer Notlage gefällt wurde. „Ich bin aber zuversichtlich, dass das Gericht auch in der Hauptsache so entscheiden wird. Im Heizkostenspiegel selbst ist zum Beispiel ausdrücklich vermerkt, dass dieser nicht geeignet ist um Einzelfallentscheidungen im SGB II Bereich zu treffen“, so Rechtsanwalt Felsmann.

Menschunwürdig im Nürnberger Sozialamt

Quelle: gegen-hartz
 
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