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Off Topic Hartz IV - Sozialamt zahlt Kabelfernsehen

Sozialamt zahlt Kabelfernsehen

Empfänger von Hartz-IV können unter bestimmten Bedingungen die monatlichen Kosten für Kabelfernsehen komplett erstattet bekommen. Eine Prüfung des Mietvertrags lohnt sich.

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AW: Hartz IV - Sozialamt zahlt Kabelfernsehen

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Bei der Regelung werden mal wieder Leute den kürzeren ziehen die, die Kabelgebühr nicht mit im Mietvertrag haben sondern selber einen Vetrag mit dem Kabelunternehmen abgeschlossen haben, da Sie von seitens des Vermieter´s keine Satschüssel instalieren dürfen. :confused:
 
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