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Hartz IV Regelsatz wird 2013 um 10 Euro erhöht

TV Pirat

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Hartz IV: Regelsatz wird 2013 um mindestens Zehn Euro erhöht

2013 soll der Hartz IV-Regelsatz von Arbeitslosengeld II-Beziehern um mindestens zehn Euro steigen. Dies geht aus dem von der schwarz-gelben Koalition auf den Weg gebrachtem Steuersenkungsgesetz hervor, denn zwischen dem steuerrechtlichen Grundfreibetrag und den Regelleistungen besteht eine enge Beziehung.

Zehn Euro mehr ab 2013

Aus einer bisher unbeachteten Passage des Steuersenkungsgesetzes von CDU und FDP geht hervor, dass der Regelsatz des ALG II ab 2013 auf mindestens 384 Euro steigen wird. Zurzeit erhalten alleinlebende Hartz IV-Empfänger 374 Euro zuzüglich der Miet- und Heizkosten. Laut Frankfurter Rundschau (FR) soll mit der Erhöhung die schrittweise Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrages für 2013 und 2014 begründet werden.

Existenzminimum darf nicht besteuert werden

Die Höhe des steuerlichen Grundfreibetrags darf das Existenzminimum nicht unterschreiten. Der Hartz IV-Regelsatz zuzüglich der Kosten für Unterkunft und Heizung definiert das sogenannte Existenzminimum. Erwerbseinkommen unterhalb dieses Betrages dürfen laut Verfassung nicht besteuert werden.

Steigt das Existenzminimum, beispielsweise durch die Steigerung der Preise, muss der steuerliche Grundfreibetrag entsprechend angepasst werden. Steuerzahler werden dadurch entlastet. CDU und FDP haben unter anderem damit die geplanten Steuersenkungen von etwa sechs Milliarden Euro begründet. Die SPD lehnt die Steuersenkung ab. Die Partei argumentierte, dass die Erhöhung des Grundfreibetrags unnötig sei, da das Existenzminimum auch nicht angehoben werden müsse. Das Bundesfinanzministerium hatte in der Tat in einer ersten Version des Gesetzentwurfes versäumt, die Anhebung detailliert zu begründen. Dies wurde dann in der im Dezember vom Kabinett verabschiedeten Fassung nachgeholt.

Erhöhung des Grundfreibetrags ist begründet

„Eine Erhöhungsnotwendigkeit des Grundfreibetrags ergibt sich schon durch den im Sozialrecht seit diesem Jahr geltendem neuen Fortschreibungsmechanismus für die Regelbedarfe“, lautet es in der Gesetzesbegründung. Das bedeutet, dass der steuerliche Grundfreibetrag allein aufgrund der Neuberechnung des Regelsatzes, der seit kurzem Preisen und Nettolöhnen folgt, 2013 erhöht werden muss. In dem Gesetzentwurf heißt es dazu: „Eine Anhebung des Grundfreibetrags ist daher verfassungsrechtlich geboten.“

Das Existenzminimum beträgt derzeit 7.896 Euro während der Grundfreibetrag bei 8.004 Euro liegt. Demzufolge müsste der Hartz IV Eckregelsatz mindestens um fast 120 Euro im Jahr steigen. Die genaue Erhöhung des ALG II-Regelsatzes für 2013 und 2014 kann aus dem Gesetzentwurf jedoch nicht abgeleitet werden. Laut FR könnte die Anhebung durchaus etwas höher sein als zehn Euro.

Werden Kinder und Jugendliche wieder leer ausgehen?

Zum Jahresbeginn 2012 wurden die Regelleistungen um 10 Euro angehoben. Bis auf den Regelsatz für Kinder bis 5 Jahre (plus 4 Euro) und den Satz für volljährige Kinder bis 24 Jahre die noch zu Hause wohnen (plus 8) wurden die Kinderregelsätze nicht erhöht. Die Bundesregierung begündete das Unterlassen mit der "Nicht-Kürzung der Kindersätze bei den Reformen Anfang 2011". Zu jener Zeit hatten sich SPD, FDP und Union auf eine Anhebung der Sätze für Erwachsene um ganze fünf Euro geeinigt. Eine Neuberechnung war notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht die Berechnungsgrundlage für verfassungswidrig bewertete. Daraufhin unternahm das Bundesarbeitsministerium unter der Leitung der Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) eine Neubemessung, die sich in Teilen zahlreicher Tricks bediente, um die Regelleistungen nicht anheben zu müssen. (vergl. So trickste Ursula von der Leyen bei den Hartz IV Regelsätzen). So wäre das Ministerium damals angeblich durch die Neuberechnungen auf einen viel niedrigen Satz für Kinder und Jugendliche gekommen. Aus "Kulanz" wären die Sätze für Minderjährige nicht gekürzt worden. Gleichzeitig kündigte aber von der Leyen an, die Kindersätze von künftigen Anpassungen auszulassen. Faktisch demnach eine spätere Kürzung, die nicht gleich offensichtlich wurde. Noch einmal kann sich die schwarz-gelbe Koalition nicht auf diesen umstrittenen Zusammenhang berufen und abermals die Leistungen der Kinder von den Anpassungen aussparen.

Quelle: gegen-hartz
 
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