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Hartz IV Regelsatz-Urteil: Richter befangen?

TV Pirat

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13.07.2012

Hartz IV Regelsatz-Urteil: Oberster Bundessozialrichter Peter Udsching Meinungsbefangen?

Gestern befand das oberste Bundessozialgericht in Kassel unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Peter Udsching , dass der derzeitige Hartz IV Regelbedarf nicht gegen die Bundesdeutsche Verfassung verstößt (wir berichteten). Interessant sind in diesem Zusammenhang die Äußerungen des Bundessozialrichters Udsching vor einigen Jahren in dem Interview mit dem Titel: "Wer kochen kann, dem reichen 130 Euro" gegenüber dem Onlinemagazin "Guter Rat" (SUPERillu Verlag, Burda Media).

So wurde Peter Udsching bereits im Dezember 2009 sinngemäß gefragt, ob er die Regelleistungen für Erwachsene als verfassungswidrig einstuft. Daraufhin sagte Udsching gegenüber dem Magazin, „Ich erwarte nicht, dass das Gericht den Regelsatz für Erwachsene für verfassungswidrig erklärt. Dass Hartz-IV-Empfängern etwas weniger Geld für Freizeit, Unterhaltung und Kultur zugestanden wird, als dem unteren Einkommensfünftel, ist nachvollziehbar. In elementaren Bereichen wie bei den Ausgaben für Nahrungsmittel und Getränke werden ja auch gar keine Abzüge gemacht.“

Zu damaliger Zeit waren etwa 130 Euro für einen Alleinstehenden für Nahrungsmittel vorgesehen (heute sind es 132,71 Euro). Nach Ansicht des Richters, würde dieser Betrag ausreichen: „Ja, das reicht. Wer kochen kann, sollte mit diesen 130 Euro auskommen.“ Und wer schließlich nicht damit auskomme, könne ja zur Tafel gehen: „Wenn man nicht gelernt hat, mit Nahrungsmitteln umzugehen, ist es natürlich schwierig. Fast Food beispielsweise ist ja richtig teuer! Wer deshalb mit dem Geld nicht klar kommt, hat immer noch die Möglichkeit, sich Nahrungsmittel bei den Tafeln zu beschaffen.“

In dem gestrigen Urteilsspruch hatte der oberste Bundessozialrichter Udsching laut Agenturmeldungen gesagt: „die Argumente der Kläger konnten das Gericht nicht überzeugen“. Sicher, dem Richter kann keine Befangenheit unterstellt werden. Inwieweit persönliche Ansichten bei der Urteilsfindung eine Rolle spielen können, darüber können wir natürlich kein Urteil abgeben. Aber wir unterstellen einmal, dass Peter Udsching nicht weiß wie es real ist, sich von 130 Euro im Monat gesund zu ernähren und bei Tafeln um milde Gaben zu betteln. Auch interresant ist die "politische Farbe" des Juristen: Anscheindend hatte sich Udsching schon einmal für die FDP zu den Göttinger Ratswahlen aufstellen lassen.

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Quelle: gegen-hartz
 
»Wer kochen kann, dem reichen 130 Euro«

Das Interview mit Peter Udsching vor einigen Jahren.

Bundessozialrichter Peter Udsching, Vorsitzender des Hartz-IV-Senats, über höhere Regelsätze für Kinder, einen allgemeinen Mindestlohn und warum 130 Euro im Monat genügen, um sich vernünftig zu ernähren.

Kaum eine Reform hat für so viel Aufsehen und Proteste gesorgt wie Hartz IV. Seit die Arbeitsmarktreform im Januar 2005 in Kraft getreten ist, hat sich die Zahl der Klagen zum Arbeitslosengeld mehr als verdreifacht. Das Bundessozialgericht musste eigens dafür einen neuen Senat schaffen. Vorsitzender dieses neuen Senats ist Professor Peter Udsching. Mehrfach schon hat er die Verfassungsmäßigkeit von Hartz-IV-Regeln in Frage gestellt, zuletzt den Regelsatz für Kinder.

Herr Professor Udsching, warum ist der Hartz-IV-Satz für Kinder Ihrer Meinung nach verfassungswidrig?
Kinder von sechs bis 13 Jahren bekommen pauschal 70 Prozent von dem, was einem alleinstehenden Erwachsenen zusteht. Derzeit sind das 251 Euro im Monat. Der Gesetzgeber hat solche Prozentsätze mehr oder weniger willkürlich festgelegt, ohne vorher den tatsächlichen Bedarf oder die Bedürfnisse von Kindern zu ermitteln.

Welche Bedürfnisse hätten da berücksichtigt werden müssen?
Die Kosten für Kleidung und Schuhe etwa. Bei Kindern, die im Wachstum sind, entsteht ein ganz anderer Bedarf als bei Erwachsenen, die im Grunde ja nur verschlissene Bekleidung ersetzen müssen. Ein weiteres Beispiel sind die Kosten für die Bildung.

Dafür gibt es ja seit 1. Juli einen Zuschlag von 100 Euro pro Schuljahr.
Ja, wobei man auch an Sachleistungen denken sollte, etwa kostenloses Essen in Schule und Kindergarten oder kostenloses Bildungsmaterial. Das halte ich für besser, als den Eltern mehr Geld zu zahlen, von dem man nicht weiß, ob es auch wirklich bei den Kindern ankommt.

Sie haben wegen der Hartz-IV-Leistungen für Kinder das Bundesverfassungsgericht angerufen. Erwarten Sie, dass nach dem Urteil die Sätze angehoben werden?
Wenn die Richter die Berechnungsgrundlagen monieren, dann ja. Nachzahlungen für die Vergangenheit wird es aber wohl nicht geben. Ich gehe davon aus, dass das Verfassungsgericht festsetzt, dass der Gesetzgeber innerhalb einer bestimmten Zeit nachbessern muss.

Halten Sie denn den Erwachsenen-Regelsatz von 359 Euro im Monat für ausreichend?
Hier hat der Gesetzgeber jedenfalls vorgerechnet, dass es genug Geld ist, um das Existenzminimum zu sichern.

Es gibt Studien, die das widerlegen. Das Sozialwissenschaftliche Institut der Evangelischen Kirche hält mindestens 400 Euro für angemessen.
Das mag sein – da gibt es ganz unterschiedliche Ansichten. Maßgeblich für mich als Richter ist, wie sich der Regelsatz von 359 Euro zusammensetzt. Grundlage für diese Leistungshöhe ist das Einkommen der unteren 20 Prozent der Bevölkerung.

Trotzdem wird auch über den Erwachsenen-Regelsatz vor dem Verfassungsgericht gestritten.
Ich erwarte nicht, dass das Gericht den Regelsatz für Erwachsene für verfassungswidrig erklärt. Dass Hartz-IV-Empfängern etwas weniger Geld für Freizeit, Unterhaltung und Kultur zugestanden wird, als dem unteren Einkommensfünftel, ist nachvollziehbar. In elementaren Bereichen wie bei den Ausgaben für Nahrungsmittel und Getränke werden ja auch gar keine Abzüge gemacht.

Für die Ernährung sind rund 130 Euro im Monat vorgesehen. Reicht das denn?
Ja, das reicht. Wer kochen kann, sollte mit diesen 130 Euro auskommen. Wenn man nicht gelernt hat, mit Nahrungsmitteln umzugehen, ist es natürlich schwierig. Fast Food beispielsweise ist ja richtig teuer! Wer deshalb mit dem Geld nicht klar kommt, hat immer noch die Möglichkeit, sich Nahrungsmittel bei den Tafeln zu beschaffen.

Quelle: guter-rat.de
 
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