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Hartz IV in Berlin: Überprüfungsantrag stellen!

TV Pirat

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Normenkontrollklage gegen WAV Berlin: Jetzt Überprüfungsantrag stellen

Berlin. Wie bereits berichtet, hat ein Hartz IV Bezieher aus Berlin ein Normenkontrollverfahren gegen die WAV Berlin Regelungen angestrengt. Am 21. August urteilen am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg die Richter, ob der Klage statt gegeben wird und damit die seit erstem Mai diesen Jahres geltende Regelungen der Unterkunftskosten (WAV-Satzung) rechtens ist. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen: L 36 AS 1162 /12 NK.

Bei Positiventscheidung weitreichende Folgen

Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass bei der Verkündung Teile oder die gesamte WAV für unzulässig erklärt werden könnten. Falls es zu einer solchen Entscheidung kommt, hat das weitreichende Konsequenzen für Bezieher von Hartz IV und SGB XII Bezieher in Berlin. Stellt das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg fest, dass die in der WAV vorgeschriebenen Werte zu niedrig angesetzt sind, besteht ab dem Tag der Verkündung für Betroffene mit Mietreduktionen möglicherweise ein höherer Anspruch der Unterkunftskosten.

Rückwirkende Zahlungen nur bei Überprüfungsantrag

Bezieher von Hartz IV bzw. Sozialhilfe, die gegen einen laufenden Bescheid einen Widerspruch eingelegt haben, hätten im Falle eines entsprechenden Urteils einen Anspruch auf Rückzahlungen nicht gezahlter Unterkunftskosten. Zu beachten gilt, dass ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X für Zeiten nach Verkündung der Gerichtsentscheidung ausgeschlossen ist (Siehe: § 40 Abs. 2 Nr. 2 SGB II iVm § 330 Abs. 1 SGB III).

Konkret bedeutet dies, dass alle Bezieher des Arbeitslosengeld II/Sozialhilfe, die in den vergangenen Monaten zu wenig Miete erhalten, aber keinen Überprüfungsantrag gestellt haben, keine Rückzahlungen erhalten. Daher ist anzuraten bis spätestens 20. August einen Überprüfungsantrag zu stellen und diesen beim zuständigen Jobcenter einzureichen. Dann hätten die Betroffenen einen rückwirkenden Anspruch auf nicht gezahlte Unterkunftskosten.

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Quelle: gegen-hartz
 
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