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Handy - Navigation Handy-Verbot widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz

Ein Richter des Amtsgerichts Gummersbach will das Handy-Verbot am Steuer durch das Bundesverfassungsgericht prüfen lassen. Nach seiner Ansicht verstoße das Verbot gegen den Gleichheitsgrundsatz und sei deswegen verfassungswidrig. Das berichtet die Braunschweiger Zeitung in ihrem Online-Portal. Konkret geht es um den Fall eines LKW-Fahrers, der während der Fahrt sein Mobiltelefon ans Ohr gehalten hatte.
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Auch Sex am Steuer ist erlaubt


Der 62-jährige Amtsrichter sagte der "Bild"-Zeitung, dass das Handy-Verbot am Steuer dem Gleichheitsgrundsatz widerspreche, weil viele andere Dinge im Auto, die auch gefährlich sein können, nicht mit Bußgeld belegt würden. So sei es nicht verboten, freihändig zu fahren, ein Diktiergerät aufzunehmen, die linke Hand demonstrativ aus dem geöffneten Fenster baumeln zu lassen oder sexuelle Handlungen an seiner Beifahrerin – mit ihrem Einverständnis – vorzunehmen. Der Richter weigerte sich angeblich schon in vier Fällen, ein Bußgeld auszusprechen. Eine Entscheidung des Verfassungsgerichtes wird für September erwartet.


quelle: inside-handy
 
AW: Handy-Verbot widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz

Sex beim Fahren. hört sich ja nicht schlecht an. Wer es kann.
Aber irgendwie scheint dieser Richter nicht von dieser Welt.
Absolute Freiheit ohne Einschränkung kann und witd es nicht geben. So viele Test haben ergeben, dass die Benutzung eines Handys stark ablenkt und schon viele Unfälle verursacht hat. Sicher viele andere Sachen lenken auch ab.
Das beste sie produzieren eine automatischen Autopiloten, wie im Flugzeug, dann klappt das auch mit dem Sex beim Fahren.

Mlg piloten
 
AW: Handy-Verbot widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz

Entweder Autofahren-telefonieren oder Sex-aber bitte alles einzeln und der reihe nach. Ist doch bestimmt viel Interessanter.
MfG Wamser
 
AW: Handy-Verbot widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz

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das erinnert mich an den ami im Wohnmobil, der den Hersteller verklagte, dass in der Bedienungsanleitung NICHT drinstand, dass er wärend der Fahrt KEINEN Kaffee kochen darf. Er verließ wärend der Fahrt den Fahrersitz, um sich "angebebliche einen Kaffee aufzubrühen..... wer s glaubt.

übrigens hat es sich gelohnt. Der hatte ca 1 Mio US$ herausgeschlagen.
 
AW: Handy-Verbot widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz

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Ich kann Dir sagen was da am Ende raus kommt. Alles andere wird auch verboten und mit einem Bußgeld belegt. Damit ist der Gleichheitsgrundsatz wieder erfüllt.

Dann ist es vorbei mit Rauchen, Essen oder einen blasen lassen am Steuer.
 
AW: Handy-Verbot widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz

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Es hat aber noch nimang getestet wie stark die kinder oder frau in auto von dem verker ablenkt

also ich lese nicht mehr den mist was die tests schreiben oder sagen oder vorschlagen , das ist ales einfach nur mist und nichts anderes !!

wenn du 2 richtig lebendige kinder hinten in auto hast , dann gehen die so auf den sack , das du mehr abgelenkt bist als durch das beschisene :emoticon-0161-phone

:kez_03:dazu neben an noch ne frau die , die klape nicht halten kann und labert dich ganze streke voll mit ergend welchen " Zalando scheis schuhen " :whistle2:

dann ist das händy dagegen eine geile abwekslung , weil es weniger stres macht als die beiden ersten faktoren , und wenn du die schnautze voll hast , kanst du es einfach AUSCHALTEN , was mit der frau und kinder leider nicht möglich ist !!!
 
AW: Handy-Verbot widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz

Wesentlich Gleiches soll nach dem Gleichheitsgrundsatz gleich behandelt werden.

Wenn sexuelle Handlungen an der Beifahrerin wesentlich gleich sind mit Telefonieren im Auto, dann möchte ich nicht die Frau / Freundin dieses durchgeknallten Amtsrichters sein.
 
AW: Handy-Verbot widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz

Das hat nichts mit einen durch geknallten Richter zu tun, sondern damit das das eine verboten ist und das andere nicht.
Ich fahre ca. 150 - 180 000KM im Jahr, habe Handy mit Freisprecheinrichtung und telefoniere sehr viel.
Meine Erfahrung hat gezeigt das das bedienen eines Navigations Gerätes teilweise mehr ablenkt wie das Telefonieren mit dem Handy.
Man braucht ja auch beim Telefonieren nicht in die Hörmuschel schauen!

Das Handyverbot kam damals nur zustande weil alle danach geschrien haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Handy-Verbot widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz

HAllo
TitanTX hat Recht :emoticon-0137-clapp
Außerdem wollen ja die Richter beschäftig sein und die die dazu gehören.
Zahlen und Ausbaden muß es immer der kleine Bürger.
 
AW: Handy-Verbot widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz

Aus meiner Sicht darf man eigentlich alles,
man darf sich nur nicht erwischen lassen....:D

Gruss Tom
 
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