Digital Eliteboard - Das Digitale Technik Forum

Registriere dich noch heute kostenloses um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereiche, welche für Gäste verwehrt bleiben

Handy - Navigation Handy am Steuer nicht mehr strafbar: Neues Urteil freut Autofahrer

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Das Oberlandesgerichts Stuttgart hat ein überraschendes Urteil gesprochen: Ein Handy während der Autofahrt in der Hand zu halten, ist demnach keine Straftat mehr - es darf lediglich nicht aktiv benutzt werden.

Handy in der Hand kein Strafbestand
Wer während der Autofahrt über die Freisprechanlage seines Handys telefoniert und es dabei ohne weitere Funktionen in der Hand hält, kann ohne Geldbuße und Punkt in Flensburg davonkommen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart (Az.: 4 Ss 212/16), über das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.

Im geschilderten Fall sollte ein Autofahrer 60 Euro Geldbuße zahlen und einen Punkt in Flensburg bekommen, weil er zwar über die Freisprechanlage telefonierte, aber dabei das Handy in der Hand hielt.

Handy darf nicht genutzt werden

Das hatte vor Gericht keinen Bestand. Wer das Handy lediglich in der Hand halte und keine weiteren Funktionen nutze, verstoße nicht gegen die Straßenverkehrsordnung, wenn er über die Freisprechanlage des Gerätes telefoniere.

Laut Gesetz dürfe man ein Handy nicht nutzen, wenn der Fahrer das Telefon dafür aufnehmen oder halten müsse. Da aber da dieses Halten für das Bluetoothfreisprechen eben gerade nicht erforderlich sei, ging der der Fahrer ohne Strafe aus.

"Kein glückliches Urteil"

In die Hand genommen hatte es der Fahrer nämlich bereits vor der Fahrt, so Rechtsanwalt Frank Häcker vom DAV. "Im Sinne der Verkehrssicherheit ist das sicher kein sehr glückliches Urteil". Aufgrund der großen Gefahren durch die Nutzung des Mobiltelefons am Steuer rät der DAV, während der Fahrt das Handy nicht in die Hand zu nehmen.

Quelle: chip
 
Das Telefonieren ablenkt steht außer Frage: Auch ich ertappe mich dabei dass ich nicht mehr weiß ob die Ampeln alle grün waren. Konzentriertes Telefonieren und aufmerksam fahren geht nicht wirklich. Ich bin froh dass ACC immer mit aufpasst, auch wenn das ein schwacher Schutzengel ist ;)
 
.

Du musst dich Anmelden oder Registrieren um den Inhalt der Angebote zu sehen!


Sag mal czutok,

Was glaubst Du was passiert, wenn Du mit einem Handy in der Hand ein schweren Unfall baust ? Unterliegst Du dem Irrglauben, dass dann nicht nachgeprüft wird, ob Du wirklich telefoniert hast ??

Und, ich finde es eine Schande, wenn Du andere dazu anregst ihr Handy während der Fahrt ruhig weiter zu gebrauchen !

Es ist schon schlimm genug auf den Straßen, als dass man Leute auch noch zu Fehlverhalten animieren muss, oder sehe ich das falsch?

.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Die Polizei wird nach einem Unfall das Handy beschlagnahmen und auslesen. Da kann man dann auch sehen ob über die Freisprecheinrichtung telefoniert wurde. Aber vom Grundsatz halte ich dieses Urteil für falsch. Hoffe es wird in nächster Instanz einkassiert
 
da irrst du, soweit ist es zum glück noch nicht...
"...Allerdings gelten bei der Beschlagnahme eines Handys grundsätzlich strenge Voraussetzungen, da die Auswertung der gespeicherten Daten das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses berühren. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits über die Voraussetzungen für die Beschlagnahme von Handys im Rahmen von Hausdurchsuchungen entschieden (Beschluss vom 04. 02.2005, Az. BvR 308/04). Demnach soll die Beschlagnahme von Handys auf Ermittlungsverfahren beschränkt werden, die sich auf Straftaten von erheblicher Bedeutung richten. Die Beschlagnahme bedarf auch immer eines richterlichen Beschlusses, der bei Gefahr im Verzug durch eine Anordnung der Staatsanwaltschaft, nicht aber der Polizei, ersetzt werden kann... ...Fazit: Die Polizei darf nicht einfach nach einem Unfall das Mobiltelefon beschlagnahmen. Die Beschlagnahme des Handys darf, wenn überhaupt, nur unter engen Voraussetzungen erfolgen und keineswegs als pauschale Maßnahme durchgeführt werden. – Quelle:
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
"
 
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um den Inhalt der Angebote zu sehen!


Was glaubst du wie schnell dieser Beschluss vorliegt????
1 Anruf genügt da bei Gefahr in Verzug, das der Besitzer noch Daten löschen könnte die zur Aufklärung wichtig sind.
Ein Unfall mit schwer Verletzten ist von erheblicher Bedeutung!

Bei einem Unfall würde ich bis zu Pontius und Pilatus gehen damit bei meinem Unfallgegner das Handy sichergestellt wird.
Sollte bei einem Verdacht, das es am Steuer benutzt wurde eigentlich selbstverständlich sein, da es die einzige Möglichkeit des Geschädigten ist zu Beweisen das der Verursacher grob fahrlässig gehandelt hat und damit den Unfall verursacht hat.
 
ist nicht so einfach:
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit besagt, dass stets die Maßnahme ergriffen werden muss, die den Betroffenen am wenigsten beeinträchtigt. Zudem muss die Schwere des Eingriffs stets mit der Schwere der Straftat abgewogen werden. Nach einem Unfall wäre es durchaus denkbar anstelle der Beschlagnahme des Handys bei der Telefongesellschaft anzufragen, ob zum Unfallzeitpunkt eine Verbindung hergestellt oder eine SMS versandt wurde. – Quelle:
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
©2016
 
...und wie willste rausbekommen bei welcher Gesellschaft er ein Handy hat wenn du es nicht beschlagnahmst und er keine Angaben macht?
Oder wenn er mit einer SIM Karte aus Fernost unterwegs ist?

So bald jemand verletzt oder anderweitig geschädigt worden ist, ist alles verhältnismäßig!
 
ich würde sagen, das ist ansichtssache. mir ist allerdings kein konkreter fall bekannt.
allerdings würde ich mich eher weghaften lassen, bevor ich irgendwas privates/persönliches einem polizisten freiwillig übergebe, bevor der mir nicht einen richterlichen beschluss zeigen kann.
und wenn, dann nur unter zeugen mit protest und protokoll/quittung.
aber auch dann können die doch eh mit einem gesperrten/verschlüsseltem handy nix anfangen.
 
...bei Gefahr in Verzug braucht der keinen richterlichen Bescheid, da kann der sogar deine Wohnungstür aufbrechen!

"""aber auch dann können die doch eh mit einem gesperrten/verschlüsseltem handy nix anfangen."""
Schon mal was von Beugehaft zur Herausgabe des Passwortes gehört?
Und das ist gut so das es das gibt und damit Straftaten aufgeklärt werden können.
 
gefahr im verzug bei einem handy ? lässt sich garantiert nicht begründen und verhältnismässigkeit ist sicherlich auch nicht gegeben. beugehaft in solch einem fall ? die kirche im dorf lassen, fällt mir dazu nur ein.
aber das müssen die juristen dann ausfechten. realistisch würden die wenigsten polizisten bei einem "normalen" verkehrsunfall (auch mit verletzten) spätestens nach protest und hinweis auf hinzuziehen eines rechtsanwalt sich bestimmt gut überlegen, ob sie die beschlagnahme durchziehen wollen. und DAS ist gut so, denn wir leben zum glück nicht mehr/noch nicht wieder in der DDR
 
Zuletzt bearbeitet:
telefon und kippen gehören nicht am steuer
aber bald lol
 
...übrigens....wer verschlüsselt Daten auf einem Handy und sichert es mit Passwort?
Das grenzt ja schon an Verfolgungswahn.
Was auf meinem Handy ist kann jeder sehen, da gibt es keine Geheimnisse.
Wenn ich einen Unfall verursacht habe muss ich auch dazu stehen und alles tun um den Schaden und Aufwand bei der Aufklärung so gering wie möglich zu halten.
Alles andere bezeichne ich als schuftig und egoistisch!
Und das nur weil man vielleicht eine Geldstrafe bekommt oder mal ein Fahrverbot.
Das geht im kleien schon bei harmlosen Parkplatzremplern los.
Ist doch kein Problem das seiner Versicherung zu melden oder selbst zu bezahlen.
Aber genau da geht fängt der Anstand an und die Verantwortung.
Unsere Polizei hat auch noch andere Aufgaben als Verkehrsunfälle mit uneinsichtigen Fahrern aufzunehmen.
 
Zuletzt bearbeitet:
android ist seit version 5 per default grundverschlüsselt (ja, ist auch sicher). und eine bildschirmsperre/gerätesperre hat ja wohl auch fast jeder (ja, auch das ist sicher). ich sehe da keinen verfolgungswahn.
beugehaft gibts zum glück in unserem rechtssystem nur für zeugen (§ 70 StPO), als angeklagter habe ich immer das aussageverweigerungsrecht.
es ging/geht ja auch nicht um schuldig oder nicht schuldig, sondern darum, ob die obrigkeit ein smartphone beschlagnahmen darf.
 
Zuletzt bearbeitet:
das hat mit wahn nichts zutun
nur möchte ich entscheiden und nicht andere was ich tue
und wie ich es mache
ob ich mich auf die fresse lege oder nicht
möchte ich schon bestimmen
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben