Härtere Strafen für Cyberkriminelle
Nach dem Ständerat hat nun auch der Nationalrat einer verstärkten internationalen Zusammenarbeit und schärferen Strafbestimmungen gegen Hacker und andere Internet-Kriminelle zugestimmt.
Die Anpassungen des Rechts sind nötig, weil der Bundesrat die Konvention des Europarats über Cyberkriminalität ratifizieren will.
Gegen den Widerstand der SVP, die darin keinen Nutzen für die Schweiz sieht, stimmte der Nationalrat dem Beitritt mit 117 zu 30 Stimmen zu.
Die Mehrheit vertrat die Meinung, dass Internet-Kriminalität als grenzüberschreitendes Phänomen auch grenzüberschreitend bekämpft werden müsse.
«Nigends sind die Waffen der Strafverfolgungsbehörden so stumpf wie im Cyberspace», sagte Alec von Graffenried (Grüne/BE).
Altersgrenze 16 für Kinderpornografie
Chancenlos war der Rückweisungsantrag einer linken Minderheit. Diese verlangte vom Bundesrat eine Vorlage, die eine Ratifikation ohne Vorbehalte erlauben würde.
Für eine gewisse Irritation sorgte insbesondere der Vorbehalt, dass sexuelle Darstellungen mit 16- und 17-Jährigen in der Schweiz weiterhin nicht als Kinderpornografie gelten sollen.
Neben der Strafbarkeit von Kinderpornografie verpflichtet das Übereinkommen die Vertragsstaaten, Computerbetrug, Datendiebstahl, Fälschung von Dokumenten mit Hilfe eines Computers,
«Hacking» sowie die Verletzung von Urheberrechten im Internet unter Strafe zu stellen.
Da die Schweiz die meisten dieser Voraussetzungen bereits erfüllt, macht der Beitritt nur geringfügige Anpassungen von Strafrecht und Verfahrensbestimmungen nötig.
So soll künftig bereits als Hacker bestraft werden, wer weiss oder annehmen muss, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Passwörter, Programme und anderen Daten zum Hacken von geschützten
Computersystemen verwendet werden sollen.
Im Rechtshilfegesetz wird neu verankert, dass in bestimmten Fällen Daten schon vor Abschluss des Rechtshilfeverfahrens für Ermittlungen an eine antragstellende Behörde auszuhändigen sind.
Zudem muss eine Kontaktstelle eingerichtet werden, die rund um die Uhr für die Unterstützung von Strafuntersuchungen verfügbar ist.
Das Übereinkommen des Europarates über die Cyberkriminalität ist 2004 in Kraft getreten.
Es ist bisher die einzige internationale Konvention, die sich mit Computer- und Netzwerkkriminalität befasst.
Bisher ist sie von 30 Staaten ratifiziert worden, darunter auch die USA. Der Ständerat hatte die Ratifizierung im Dezember einstimmig gutgeheissen
Quelle: 20min.ch
Nach dem Ständerat hat nun auch der Nationalrat einer verstärkten internationalen Zusammenarbeit und schärferen Strafbestimmungen gegen Hacker und andere Internet-Kriminelle zugestimmt.
Die Anpassungen des Rechts sind nötig, weil der Bundesrat die Konvention des Europarats über Cyberkriminalität ratifizieren will.
Gegen den Widerstand der SVP, die darin keinen Nutzen für die Schweiz sieht, stimmte der Nationalrat dem Beitritt mit 117 zu 30 Stimmen zu.
Die Mehrheit vertrat die Meinung, dass Internet-Kriminalität als grenzüberschreitendes Phänomen auch grenzüberschreitend bekämpft werden müsse.
«Nigends sind die Waffen der Strafverfolgungsbehörden so stumpf wie im Cyberspace», sagte Alec von Graffenried (Grüne/BE).
Altersgrenze 16 für Kinderpornografie
Chancenlos war der Rückweisungsantrag einer linken Minderheit. Diese verlangte vom Bundesrat eine Vorlage, die eine Ratifikation ohne Vorbehalte erlauben würde.
Für eine gewisse Irritation sorgte insbesondere der Vorbehalt, dass sexuelle Darstellungen mit 16- und 17-Jährigen in der Schweiz weiterhin nicht als Kinderpornografie gelten sollen.
Neben der Strafbarkeit von Kinderpornografie verpflichtet das Übereinkommen die Vertragsstaaten, Computerbetrug, Datendiebstahl, Fälschung von Dokumenten mit Hilfe eines Computers,
«Hacking» sowie die Verletzung von Urheberrechten im Internet unter Strafe zu stellen.
Da die Schweiz die meisten dieser Voraussetzungen bereits erfüllt, macht der Beitritt nur geringfügige Anpassungen von Strafrecht und Verfahrensbestimmungen nötig.
So soll künftig bereits als Hacker bestraft werden, wer weiss oder annehmen muss, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Passwörter, Programme und anderen Daten zum Hacken von geschützten
Computersystemen verwendet werden sollen.
Im Rechtshilfegesetz wird neu verankert, dass in bestimmten Fällen Daten schon vor Abschluss des Rechtshilfeverfahrens für Ermittlungen an eine antragstellende Behörde auszuhändigen sind.
Zudem muss eine Kontaktstelle eingerichtet werden, die rund um die Uhr für die Unterstützung von Strafuntersuchungen verfügbar ist.
Das Übereinkommen des Europarates über die Cyberkriminalität ist 2004 in Kraft getreten.
Es ist bisher die einzige internationale Konvention, die sich mit Computer- und Netzwerkkriminalität befasst.
Bisher ist sie von 30 Staaten ratifiziert worden, darunter auch die USA. Der Ständerat hatte die Ratifizierung im Dezember einstimmig gutgeheissen
Quelle: 20min.ch