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PC & Internet GVU reagiert auf movie2k.to-Statement - Der Betrieb von kino.to & Co. ist illegal


Unter anderem auch aufgrund der Aussagen der movie2k.to-Admins bei gulli.com herrscht in sozialen Netzwerken und Foren die Diskussion vor, ob derartige Streaming-Portale wie cine.to, video2k.tv, movie2k.to und andere illegal seien. Die GVU ist sich dessen sicher und beruft sich dabei auf die unerlaubte Verwertung und die gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken.

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Aktuell dreht sich allseits eine Diskussion darum, ob solche Streaming-Portalseiten wie kino.to und die Nachahmer illegal seien. Dabei wird auf dem Blog der GVU die Aussage der Administratoren von movie2k.to auf gulli.com zitiert, es gäbe kein Gesetz, welches das Betreiben derartiger Webseiten verböte. Dies trifft nach Aussage der GVU nicht zu. Vielmehr regeln die Paragraphen 106 und 108a des Urheberrechtsgesetzes die „Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke“ bzw. „die gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung“, wie es im Gesetzestext heißt.

Der Grund: Eine Portalseite mit katalogisierten Linksammlungen zu urheberrechtlich geschützten Filmen ermöglicht es Internetnutzern überhaupt erst, diese Dateien zu finden. Denn die Filehoster, bei denen die Dateien gespeichert sind, verfügen über keine Suchfunktion für diese Inhalte und sind somit nicht öffentlich. Erst durch die Veröffentlichung der Links auf der Portalseite werden die Dateien anderen Personen zugänglich gemacht. Die Betreiber der oben genannten Portalseiten besitzen dafür allerdings nicht die Erlaubnis der Rechteinhaber. Somit handelt es sich nach Ansicht der GVU um eine unerlaubte Verwertung und – wenn dadurch Einnahmen generiert werden – um eine gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung. Und eine wie auch immer geartete Verwertung findet immer statt.

Entsprechende Urteile im Sinne der Filmstudios haben bereits diverse Gerichte gefällt – darunter die Oberlandesgerichte Hamburg (OLG Hamburg, Urteil vom 30.09.2008, Az. 5 U 111/08), Köln (OLG Köln, Urteil vom 21.09.2007, Az. 6 U100/07) und München (OLG München, ZUM 2005, 896, 900) oder auch das Landgericht Düsseldorf im Jahr 2008 (LG Düsseldorf, Urteil vom 31.01.2008, Az. 12 O 246/07). Bereits im Jahr 2004 verurteilte das Amtsgericht Papenburg (AG Papenburg, Urteil vom 18.08.2004, Az. 14 Ds 830 Js 580/04) den Betreiber einer Filesharing-Portalseite wegen Betreibens einer Internetseite, auf der „eine große Anzahl von sog. Links zu illegalen Filmangeboten“ abgelegt waren. Damit, so das Gericht, habe der Mann das öffentliche Bereithalten von illegalen Filmdateien gefördert und deren Download durch Dritte ermöglicht.

Ob das öffentliche Bereitstellen von Raubkopien per Stream strafbar sei, ist eine Frage, die zwar in den USA jetzt vor der endgültigen Klärung steht. Dagegen stand dies in Deutschland im Gegensatz zur Nutzung der Streams nicht zur Diskussion. Denn der Paragraph 19 a UrhG regelt das „Recht der öffentlichen Zugänglichmachung“ unabhängig von der verwendeten Technologie.

Quelle: Gulli
 
AW: GVU reagiert auf movie2k.to-Statement - Der Betrieb von kino.to & Co. ist illegal

Jedem der nur ein Stück gesunden Menschenverstand besitzt dürfte klar sein, dass solche Streamingportale nicht legal sind und die Rechteinhaber dadurch geschädigt werden. In welchem Umfang steht natürlich auf einem anderen Blatt. Sehr absurd dass darüber überhaupt diskutiert wird. Hin oder Her ob dort "nur" die Links zu finden sind.
Außerdem bieten solche Portale fast ausschließlich grottenschlechte Qualität. Es ist also kein Verlust wenn sie ganz verschwinden.

Grüße! :)
 
AW: GVU reagiert auf movie2k.to-Statement - Der Betrieb von kino.to & Co. ist illegal

@Idefix!

das es verboten ist , sage ich ok
das es überall zu finden ist , sage ich ok
das sie schlechte qalitet anbitten , sage ich ok
aber das die was schauen bestraft werden , sage ich nicht ok

es solten die bestraft werden die es einstelen , nicht schauen

fast jeder der internet zugang hat bezahlt dafür , du kanst nicht jedem bestrafen dafür das es legal was im internet gefunden haben und wolen sich das anschauen , ich kann zb. so beklopt sein das ich auf so ne seite rauf gehe , auf play drücke und schaue

da steht niergends wo das es gestohlen wurde .
 
AW: GVU reagiert auf movie2k.to-Statement - Der Betrieb von kino.to & Co. ist illegal

Ich habe ja auch nicht gesagt dass die "Zuschauer" bestraft werden sollen. Das wäre in meinen Augen auch nicht zielführend. Die sind schon genug damit bestraft, dass sie nun nicht mehr wissen wo sie die aktuellen Filme her bekommen sollen! ;)
Nur die Betreiber sollen ruhig ordentlich auf den Deckel bekommen!

Gruß! :)
 
AW: GVU reagiert auf movie2k.to-Statement - Der Betrieb von kino.to & Co. ist illegal

es geht mir grade nicht um die neusten filme , oder das sie jemand von kino geklaut hat

es geht darum das die jenigen die sich die mise qali rein zihen , dafür bestraft werden weil sie angeblich was verteilen , urheber rechte und der ganze mist , und nicht die jenigen die es abfilmen und onlinie stelen

persönlich habe ich nichts dagegen , aber langsam geht es mir langsam auf dem sac.. das immer die armen und unschuldigen blechen müsen weil sie angeblich was falsches machen.
 
AW: GVU reagiert auf movie2k.to-Statement - Der Betrieb von kino.to & Co. ist illegal

@czutok
was regst du dich auf die im großen Stil mit illegalen Sachen Geld verdienen lassen sie meißtens laufen aber dafür schnappen sie sich die breite Masse derjenigen armen und unschuldigen die angeblich was falsches machen weil von denen die wenigste gegewehr kommt und sie deswegen am besten abgezockt werden konnen . Übrigens unsere Regierung in Deutschland macht es doch allen anderen vor hier werden doch auch nur die kleinen Ottonormalverbraucher abgezockt und die großen laufen gelassen .


mfg
robby11
 
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