Der Suchmaschinenbetreiber Google hat festgestellt, dass deutsche Richter zunehmend in die internationale Produktgestaltung eingreifen. Der deutsche Google-Justiziar Arnd Haller wirft den Gerichten vor, das Internet weltweit regulieren zu wollen.
Auf einem Kongress des Verbands der deutschen Internetwirtschaft
In diesem konkreten Fall ging es um einen Deutschen, der in einem Artikel der US-amerikanischen Tageszeitung 'New York Times' mit der russischen Mafia in Verbindung gebracht wurde. Die Redaktion muss laut dem Urteil den entsprechend Artikel weltweit entfernen. Für Haller ist damit klar, dass Deutschland weltweiten Einfluss auf Publikationen nimmt.
Ein weiteres Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg hält der Justiziar für noch unverständlicher. Mit einer einstweiligen Verfügung wurde Google dazu aufgefordert, eine Verlinkung auf eine deutsche Website mit strittigen Tatsachenbehauptungen herauszunehmen. Allerdings sollte dies nicht nur auf Google.de geschehen, sondern auch auf Google.com. Kurioserweise darf der Link bei Google Österreich und Google Schweiz stehenbleiben. Laut Haller ist das Urteil auf den internationalen Markt ausgelegt.
Quelle: winfuture
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und der Zeitschrift MultiMedia und Recht sagte er, dass die Amerikaner die Deutschen inzwischen "für vollkommen bekloppt" halten, berichtet '
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'. Als Beispiel nannte Haller ein noch junges Urteil des Bundesgerichtshofs. Demnach können deutsche Bürger ihr Persönlichkeitsrecht auch gegenüber ausländischen Websites geltend machen. In diesem konkreten Fall ging es um einen Deutschen, der in einem Artikel der US-amerikanischen Tageszeitung 'New York Times' mit der russischen Mafia in Verbindung gebracht wurde. Die Redaktion muss laut dem Urteil den entsprechend Artikel weltweit entfernen. Für Haller ist damit klar, dass Deutschland weltweiten Einfluss auf Publikationen nimmt.
Ein weiteres Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg hält der Justiziar für noch unverständlicher. Mit einer einstweiligen Verfügung wurde Google dazu aufgefordert, eine Verlinkung auf eine deutsche Website mit strittigen Tatsachenbehauptungen herauszunehmen. Allerdings sollte dies nicht nur auf Google.de geschehen, sondern auch auf Google.com. Kurioserweise darf der Link bei Google Österreich und Google Schweiz stehenbleiben. Laut Haller ist das Urteil auf den internationalen Markt ausgelegt.
Quelle: winfuture