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GEZ versucht zensieren!

GEZ mahnt Bildungsportal ab

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Die GEZ hat das Bildungsportal akademie.de abgemahnt. Akademie.de soll sich dazu verpflichten, “nicht existente” bzw. “falsche” Begriffe wie “GEZ-Gebühren“, “PC-Gebühr“, “Gebührenfahnder“, “GEZ-Anmeldung” oder “GEZ-Abmeldung” nie wieder zu verwenden. Mitgeschickt haben die GEZ-Praktikanten Juristen auch gleich eine Liste der verbotenen Worte.


Die Gemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die das Portal über die Rechtsabteilung der GEZ abmahnen ließ, erklärte laut akademie.de, die bösen Begriffe seien dazu geeignet, “ein negatives Image der GEZ hervorzurufen”. Womit sie sicherlich recht haben. Schließlich hat die GEZ einen hervoragenden Ruf und ist bei den Bundesbürgern äußerst beliebt. Das wäre durch falsche Begriffe in höchstem Maße gefährdet.

Jedenfalls sollen die Betreiber von akademie.de für jede weitere öffentliche Verwendung eines der verbotenen Wortes 5100 Euro an die GEZ bezahlen.

Und damit die Abmahnungsopfer auch wissen, um was es geht, haben die Zwangsgebühren-Einzieher eine Liste mitgeschickt, was durch was zu ersetzen sei. Eine kleine Auswahl, zitiert nach akademie.de:


Falsch: GEZ-Gebühren
Richtig: gesetzliche Rundfunkgebühren

Falsch: GEZ-frei
Richtig: von der gesetzlichen Rundfunkgebühr befreit

Falsch: PC-”Wegelagerei-Gebühr” der GEZ
Richtig: gesetzliche Rundfunkgebühren für neuartige Rundfunkempfangsgeräte

Falsch: GEZ-Gebührenfahnder
Richtig: Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter

Falsch: GEZ-Anmeldung
Richtig: gesetzlich vorgesehene Anmeldung von zum Empfang bereit gehaltener Rundfunkgeräte

Falsch: GEZ-Anschreiben
Richtig: Informationsschreiben der GEZ und/oder Schreiben, mit dessen Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird

Falsch: GEZ-Fälle
Richtig: Gerichtsverfahren zur Klärung der Rundfunkgebührenpflicht

Falsch: GEZ-Briefserien
Richtig: mehrere Informationsschreiben der GEZ und/oder Schreiben, mit deren Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird

Falsch: GEZ-Verweigerer
Richtig: offenbar sind hiermit Schwarzseher und/oder -hörer gemeint

Die Liste ist im Original noch länger.

Link: Link veralten (gelöscht)


Ob akademie.de die geforderte Unterlassungserklärung abgeben wird, ist bislang unklar, ebenso, ob es sich nicht um einen üblen Scherz handelt (was ich angesichts der Lächerlichkeit der Abmahnung nicht ausschließen würde). In einem ersten Schritt wurden jedenfalls die kostenlosen Tipps, die bei dem Bildungsportal zum Thema GEZ gegeben wurden, gestrichen. Womit die Gebühreneintreiber, wenn sie denn tatsächlich hinter der Abmahnung stecken, wohl ihr primäres Ziel erreicht haben dürften.

Ach ja: In Sachen PR-Arbeit hat die Gebühreneinzzugszentrale (GEZ) ihr Ziel möglicherweise nicht ganz erreicht.Erstaunlicherweise sind die ersten Reaktionen auf die Zensur-Aktion Abmahnung nämlich nicht ganz so positiv.
 
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