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Gericht: Nutzung von Tauschbörse reicht für Kundendatenabfrage aus

Gericht: Nutzung von Tauschbörse reicht für Kundendatenabfrage aus

Landgerichte setzen die Hürde für einen Auskunftsanspruch gegen Internetprovider bei Urheberrechtsverletzungen weiter unterschiedlich hoch an. Kernkriterium für die entsprechende Abfrage von Kundendaten, die zu einer verdächtigen IP-Adresse gehören, ist laut dem noch jungen Gesetz zur besseren zivilrechtlichen
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das "gewerbliche Ausmaß" von Rechtsverletzungen. Im
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zum Landgericht Frankenthal sehen Kammern auf der gleichen Ebene in Bielefeld (Az.: 4 O 328/08), Oldenburg (Az.: 5 O 2421/08), Frankfurt am Main (Az.: 2-06 O 534/08) und Nürnberg (Az.: 3 O 8013/08) diese Schwelle bereits beim Anbieten eines einzelnen Musikalbums oder Hörbuches erfüllt. Dies teilten der
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und der
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des deutschen Buchhandels am heutigen Montag gemeinsam mit.




Die vier Landgerichte folgten demnach den beiden zuerst bekannt gewordenen Beschlüssen zum Auskunftsanspruch aus
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. Besonders weit gehen laut den beiden Lobbyverbänden die Richter in Oldenburg. Sie sehen bereits in der einfachen Nutzung einer Tauschbörse ein Indiz dafür, dass der Rahmen des Privaten "endgültig" überschritten sei. Demgegenüber hatten die Kollegen im pfälzischen Frankenthal geurteilt, dass der Gesetzgeber mit seiner schwammigen Formulierung eine "eindeutige Entscheidung zu Gunsten privater Nutzer von Tauschbörsen getroffen" habe und der Auskunftsanspruch bei ihnen nicht greife. Eine endgültige Klärung der Voraussetzung dürfte noch eine Weile in Anspruch nehmen. "Viele Zivilrichter scheinen das Problem illegaler Downloads höher zu bewerten als
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, die seit Sommer die Aufnahme strafrechtlicher Ermittlungen bei Fällen von Internetpiraterie verweigern", freut sich Stefan Michalk, Geschäftsführer der Interessensvertretung der Musikindustrie über die jüngsten Entscheidungen. "Niemand, der illegal Songs, Hörbücher, Filme, Games oder Software im Internet anbietet oder herunterlädt, darf sich sicher fühlen", ergänzt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins. Von Zugangsanbietern seien bereits erste Auskünfte zu Anschlussinhabern erteilt worden. Letztere müssen jetzt mit Schadensersatzforderungen sowie nicht unerheblichen Gerichts- und Anwaltskosten rechnen.
Statt straf- oder zivilrechtlicher Verfolgung würde die Kreativwirtschaft laut Skipis Lösungen wie in Frankreich oder England bevorzugen, bei denen "Internetpiraten" zunächst eine
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ohne juristische Konsequenzen erhalten sollen. Dafür sei aber die Mitwirkung der Provider notwendig, die dazu bisher wenig Bereitschaft zeigten. Gegner von Systemen der skizzierten "abgestuften Antwort" auf Urheberrechtsverletzungen halten dagegen, dass die Rechteinhaber letztlich eine Kappung von Internetanschlüssen bei wiederholten Verstößen fordern würden. Zudem könnten Provider als Hilfspolizisten eingesetzt und zu einer flächendeckenden Überwachung des Netzverkehrs angehalten werden. Gegen derlei Verfahren hat sich das EU-Parlament vergangene Woche zum wiederholten Mal
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. (Stefan Krempl) / (pmz/c't)


Quelle: Heise online
 
AW: Gericht: Nutzung von Tauschbörse reicht für Kundendatenabfrage aus

Die haben sie doch nicht alle, seit wann ist eine Tauschbörse illegal, nur durch das Nutzen werd ich gleich zum Straftäter abgestempelt auch wenn ich nur OpenSuse ziehe? Haben die überhaupt noch einen Sinn für die Realität? Zudem sind manche Künstler gar nicht so unglücklich über die Tauchbörsen, so wird doch der ein oder andere sehr bekannt dadurch und wer sagt, dass man dadurch keine Musik mehr kauft?Ich kaufe auch weiterhin CDs und MP3s aber ich finde genau so kaufe ich für mich zielgerecht und das was ich haben will und gebe dem das Geld der es verdient und keinen so möchtegern 0815 DSDS Stars.
 
AW: Gericht: Nutzung von Tauschbörse reicht für Kundendatenabfrage aus

Tja, vor Gericht und auf hoher See...

Manche Richter denken leider, sie haben da den Chef einer internationalen Hackerbande vor sich und statuieren ein Exempel, wo der Staatsanwalt nur müde lächelt... 8-/
 
AW: Gericht: Nutzung von Tauschbörse reicht für Kundendatenabfrage aus

Davon ab, kommen se doch nich ma hinterher, die zu verfolgen, die wirklich ne Menge dort zur verfügung stellen. und jetz wollen se jeden kriminalisieren, der ne Tauschbörse nutzt? lächerlich sag ich da nur! Außerdem fehlt doch eigentlich jegliche gesetzliche grundlage, die nutzung von tauschbörsen strfrechtlich zu verfolgen. ich denke mal da ist noch nich das letzte wort gesprochen.
 
AW: Gericht: Nutzung von Tauschbörse reicht für Kundendatenabfrage aus

man stellt ein paar frage.. wie
was ist mit einsteins theorien,
alle sind
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sein theorien sind täglich im einsatz überalle
oder Isaac newton theorem,teslas erfindung usw.
wer kassiert hier?
wie lange hält ein patent...
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AW: Gericht: Nutzung von Tauschbörse reicht für Kundendatenabfrage aus

Also: ich würd mal sagen, das hier der folgende Spruch eindeutig zutrifft.

"Es wird die Schuld bei jemand anderem gesucht! Nicht bei sich selbst."


Damit meine ich folgendes: wenn die Musik- und Filmindustrie eine andere Vermarktungsstrategie nutzen würde, ganz besonders die Musikindustrie auf die gleich noch kommen werde, wäre der "Boom" mit den Tauschbörsen erst gar nicht aufgekommen!

Die Filmindustrie lenkt ja schon mal ein und bietet z. B. DVD-Filme als besondere "Collectors Editionen" an oder macht irgendwelche "Sondereditionen" die vom Preis-Leistungsverhältnis her ok sind.

Die Musikindustrie allerdings ist (entschuldigt bitte den Ausdruck!) ein "geldgeiler-Mega-Abzocker-Verein" der den Hals einfach nicht voll genug bekommen kann! Meinetwegen können die am Geld ersticken!!

Vielleicht ist dann endlich mal Ruhe mit der Abzocke!!

Viele werden sicherlich fragen:"Abzocke?" Da kann ich nur sagen: ja klar! Oder wie nennt Ihr das, wenn ein und das selbe Lied auf der Single, der Maxi, auf einem Re-Mix, einem "Summer-Mix", "Hit-Mix" und was weiß ich noch drauf ist??

Da hat man dann, wenn man Pech hat, ein und das selbe Lied 3 oder 4 Mal zu Hause...

Ebenso zocken die doch bei den Oldies ab: da wird dann mal wieder eine "Best-Of" von Elvis Presley oder Roy Orbison verkauft, obwohl jeder Sammler eigentlich schon zig "Best-of" vom Sänger im Schrank hat...


Um wieder auf meins Eingangs erwähntes zurück zukommen: würde die Musikindustrie sagen, das Lieder die, sagen wir mal 20 Jahre alt sind, frei zur Verfügung gestellt würden, wären bestimmt schon mal viele nicht mehr in den Tauschbörsen.

Ebenso könnte die Musikindustrie sagen, das sie ab, sagen wir mal, 2 Goldenen Schallplatten, die Musik ebenfalls frei geben.

Auf die Art wären dann wirklich nur noch die Leute in den Tauschbörsen "unterwegs" die versuchen die aktuellen Alben zu ziehen. Und diese Anzahl wäre dann überschaubar und auch kontrollierbar.

Aber nein! Die Musikindustrie müßte dann ja auf Geld verzichten!! Also wird aus Bequemlichkeit und Geldgier die deutsche Justiz "eingespannt". Dann soll die halt die Kohle herbeischaffen!

@ die Musikindustrie: Sagt mal, habt Ihr irgendwas geraucht? Gehts noch??? Wir, die Steuerzahler, bezahlen Euch ja quasi in doppelter Hinsicht! Zum einen, in dem wir die Musik von Euch kaufen und zum anderen, das wir mit Steuergeldern für die Justiz Eure "Hilfsgeld-Eintreiber" entlohnen!!

GEHTS EUCH WIRKLICH NOCH GANZ GUT? SEID IHR ECHT NOCH GANZ FRISCH IN DER BIRNE???

@ Justiz: weil Ihr für Eure Arbeit Geld bekommt, glaubt Ihr WIRKLICH das Ihr "übersehen" dürft, das Euch andere "ausnutzen" um mit EUCH Geld zu verdienen??

Gott sei Dank gibt es ja auch noch Juristen die das gemerkt haben und sich gegen diese Art der "Versklavung" gewehrt haben!!

Und: Gott sei Dank, das der Gesetzgeber das auch mal gemerkt hat. Allerdings sollte der Gesetzgeber doch nochmal das entsprechende Gesetz überarbeitet, so das es nicht mehr "so schwammig" daher kommt und es einer Justizbehörde die "Wahl" läßt zu entscheiden, ob die Nutzung einer Tauschbörse schon strafbar ist...

Hinterher kommt es noch soweit, das Internet, Telefon, Fax und Luft holen strafbar sind und mit "Gefängnis nicht unter 2 Stunden" bestraft wird... :65::15:


In diesem Sinne...
 
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