Gericht: Hausverbot gegen aufdringliche GEZ-Mitarbeiter ist rechtens
Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) hat vor dem
Der
Das Gericht stellte ausdrücklich fest, dass der GEZ gegenüber den Bürgern keinerlei "hoheitliche Zwangsrechte" zustehen, schreibt "Golem". Der dem Auftrag zugrundeliegende Rundfunkstaatsvertrag sehe lediglich Auskunftsansprüche vor. Eine Duldungspflicht für Besuche von GEZ-Beauftragten ergäbe sich auch nicht aus der "von der Beklagten befürchteten Gefährdung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks".
Geklagt hatten zwei Unternehmer aus Bremen, die sich durch unangemeldete Besuche und dem "impertinenten Verhalten" der Fahnder belästigt fühlten. Ein ausgesprochenes Hausverbot wurde von den Gebührenbeauftragten nicht beachtet. Die GEZ beantragte, die Klage abzuweisen. Unter anderem argumentierte die behördenähnliche Organisation laut "Golem" damit, dass "der Fortbestand des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als Institution gefährdet [wäre], wenn [...] jeder Hausbesitzer ein wie hier geartetes Hausverbot aussprechen und hierdurch die gesetzlich festgeschriebene Kontrollfunktion der Beklagten leerlaufen lassen könnte."
Ab dem Jahr 2013 ersetzt eine Haushaltsabgabe für ARD und ZDF das bislang gerätebezogene Entgelt. Dann werden Gebührenfahnder nicht mehr im bisherigen Ausmaß eingesetzt.
Quelle: Sat+kabel
Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) hat vor dem
Du musst dich
Anmelden
oder
Registrieren
um diesen link zusehen!
eine empfindliche Niederlage eingesteckt - die Richter urteilten, dass ein Hausverbot für allzu aufdringliche Fahnder rechtens sein kann. Der
Du musst dich
Anmelden
oder
Registrieren
um diesen link zusehen!
aus dem bereits im vergangenen Jahr gesprochenen aber erst jetzt bekannt gewordenen Urteil mit dem Aktenzeichen 42 C 43/10, wonach die Beauftragten der Gebühreneinzugszentrale als "Störer" nach Paragraf 1004 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gelten. Der GEZ wurde aufgetragen, ihre Mitarbeiter auf etwaige Hausverbote aufmerksam zu machen.Das Gericht stellte ausdrücklich fest, dass der GEZ gegenüber den Bürgern keinerlei "hoheitliche Zwangsrechte" zustehen, schreibt "Golem". Der dem Auftrag zugrundeliegende Rundfunkstaatsvertrag sehe lediglich Auskunftsansprüche vor. Eine Duldungspflicht für Besuche von GEZ-Beauftragten ergäbe sich auch nicht aus der "von der Beklagten befürchteten Gefährdung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks".
Geklagt hatten zwei Unternehmer aus Bremen, die sich durch unangemeldete Besuche und dem "impertinenten Verhalten" der Fahnder belästigt fühlten. Ein ausgesprochenes Hausverbot wurde von den Gebührenbeauftragten nicht beachtet. Die GEZ beantragte, die Klage abzuweisen. Unter anderem argumentierte die behördenähnliche Organisation laut "Golem" damit, dass "der Fortbestand des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als Institution gefährdet [wäre], wenn [...] jeder Hausbesitzer ein wie hier geartetes Hausverbot aussprechen und hierdurch die gesetzlich festgeschriebene Kontrollfunktion der Beklagten leerlaufen lassen könnte."
Ab dem Jahr 2013 ersetzt eine Haushaltsabgabe für ARD und ZDF das bislang gerätebezogene Entgelt. Dann werden Gebührenfahnder nicht mehr im bisherigen Ausmaß eingesetzt.
Quelle: Sat+kabel