Digital Eliteboard - Das Digitale Technik Forum

Registriere dich noch heute kostenloses um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereiche, welche für Gäste verwehrt bleiben

Gericht entscheidet: Kein Porsche für 5,50 Euro

A

a_halodri

Guest
Ein echter Porsche für 5,50 Euro - was für ein Schnäppchen. Doch über dieses einmalige Geschäft freut sich ein eBay-Käufer nun endgültig vergeblich. Das Oberlandesgericht Koblenz urteilte letztinstanzlich zu Gunsten des Verkäufers, der die Abgabe des Sportwagens zu dem Schleuderpreis verweigert hatte. Auch einen Schadenersatzanspruch des Käufers in Höhe von 75.000 Euro lehnte das Gericht ab.
Eher durch Glück und Zufall ersteigerte ein eBay-Nutzer aus Tübingen im Dezember 2008 einen waschechten und fast neuwertigen Sportwagen Marke Porsche 911 Carrera 2 S Coupé. Mit seinem schnellen Gebot über 5,50 Euro hatte der Mann tatsächlich Erfolg, obwohl der Wagen mehrere Zehntausend Euro wert war. Grund: Der Verkäufer brach die Auktion wenige Minuten später ab, um die Auktion mit weiteren Fotos des Autos auszuschmücken. eBay Regeln schlugen zu

Damit schlug die eBay-Regel-Falle zu: Nach den Geschäftsbedingungen von eBay war dadurch ein gültiger Kaufvertrag entstanden. Wird eine laufende Auktion abgebrochen, erhält der derzeitige Höchstbieter automatisch den Zuschlag. Der Tübinger forderte sogleich die Lieferung des Porsche zum Schleuderpreis. Der Koblenzer Verkäufer verweigerte das natürlich sofort und sah sich an den Vertrag nicht gebunden. Prompt klagte der Käufer auf die Herausgabe des Autos oder 75.000 Euro Schadenersatz.

Oberlandesgericht bestätigt Urteil zugunsten des Verkäufers

Wie zuvor schon vor dem Landgericht Koblenz scheiterte der Porsche-Fan mit seiner Klage jetzt auch vor dem dortigen Oberlandesgericht. Das Gericht erklärte, dass der Verkäufer in einem solchen Fall zwar grundsätzlich zum Schadenersatz verpflichtet sei, weil er den Kaufvertrag nicht erfüllt habe. Doch keine Regel ohne Ausnahme. In diesem konkreten Fall sah das Gericht ein "als extrem zu bezeichnendes Missverhältnis zwischen dem gebotenen Preis und dem Wert der Sache" als Grund dafür an, dem Verkäufer Recht zu geben und die Klage abzuweisen. (Beschluss vom 3. Juni - Az.: 5 U 429/09). Mit der Entscheidung des Oberlandesgerichtes ist das Urteil des Landgerichts Koblenz rechtskräftig. Den Porsche hat der Besitzer übrigens kurz nach der gescheiterten Auktion doch noch via Internet versteigert - für 73.450 Euro.
Urteil eher die Ausnahme

Dass ein Gericht in einem solchen Fall gegen den Käufer und zu Gunsten des Verkäufers entscheidet, ist eher eine seltene Ausnahmen. In der Regel zwingen die Urteile den Verkäufer zur Herausgabe der Ware, auch wenn diese weit unter Wert auf eBay den Besitzer wechselte. Bekannt wurde beispielsweise der
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
, wo eine landwirtschaftliche Erntemaschine im Wert von 60.000 Euro für 51 Euro den Besitzer wechselte. Ein anderes Gericht hätte diesen Fall also durchaus auch im Sinne des Porsche-Käufers entscheiden können. Was Gerichte zu anderen typischen eBay-Fällen entschieden haben und wie Sie selbst sich vor teuren Reinfällen bei eBay schützen, erfahren Sie im großen
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
mit vielen interessanten Fallbeispielen.

quelle: t-online
 
AW: Gericht entscheidet: Kein Porsche für 5,50 Euro

da sieht mann mal wie scheiss die ebay regeln sind, das wäre wirklich ein schnäppchen:)
 
AW: Gericht entscheidet: Kein Porsche für 5,50 Euro

das wäre nicht passiert wenn er alle gebote gestrichen hätte
 
Zurück
Oben