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Gefährliche Raucherpause - Unfallversicherung zahlt nicht

josef.13

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Rauchen ist eine rein persönliche Angelegenheit. Einen Bezug zur beruflichen Tätigkeit gibt es nicht, sagt das Sozialgericht Berlin.
Verunglücken Arbeitnehmer während ihrer Raucherpause, sind sie nicht unfallversichert. Denn das Rauchen ist eine rein persönliche Angelegenheit. Einen Bezug zur beruflichen Tätigkeit gibt es nicht. Darauf verweist der Bremer Fachanwalt für Arbeitsrecht Klaus-Dieter Franzen, Landesregionalleiter "Bremen" des VDAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. unter Hinweis auf eine Entscheidung des Sozialgerichts Berlin vom 5. Februar 2013 (AZ: S 68 U 577/12).

Die Arbeitnehmerin arbeitete als Pflegehelferin in einem Berliner Seniorenheim. Im Januar 2012 ging sie wegen des im Gebäude geltenden Rauchverbots auf eine Zigarette vor die Tür. Auf dem Rückweg zu ihrem Arbeitsplatz stieß sie in der Eingangshalle mit einem Mitarbeiter zusammen. Dieser trug einen Eimer Wasser, der wegen des Zusammenpralls umkippte. Die Klägerin rutschte aus und brach sich bei dem Sturz den rechten Arm. Die Arbeitnehmerin wollte den Unfall als Arbeitsunfall anerkannt haben, da sie am Arbeitsplatz gestürzt sei. Die beklagte Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung eines Arbeitsunfalls ab. Hiergegen erhob die Klägerin im September 2012 Klage.

Das Sozialgericht lehnte nun auch die Anerkennung des Unfalls als Arbeitsunfall ab. Nach Auffassung der Berliner Richter hat das Rauchen mit der Arbeit nichts zu tun. Es besteht insbesondere keine Vergleichbarkeit mit der Nahrungsaufnahme. Diese dient der Herstellung und Aufrechterhaltung der Arbeitskraft. Eine andere Möglichkeit besteht für den Arbeitnehmer bei einer Vollzeitbeschäftigung nicht. Aus diesem Grund ist der Weg zur Kantine versichert. Beim Rauchen hingegen handelt es sich um den Konsum eines Genussmittels und damit um eine Handlung aus dem persönlichen, nicht dem beruflichen Lebensbereich. Die suchtbedingte Zufuhr von Nikotin kann auch ohne Raucherpausen erreicht werden, zum Beispiel mit Hilfe von Nikotinpflastern.

Das Gericht sieht selbst dann den Unfallversicherungsschutz als nicht gegeben an, wenn der Arbeitgeber extra einen Raucherraum oder eine Raucherecke einrichten würde. Denn bei einem Arbeitsunfall kommt es maßgeblich auf den betrieblichen Zusammenhang an. Dieser liegt beim Rauchen aber nun mal nicht vor.

Quelle: pcwelt
 
AW: Gefährliche Raucherpause - Unfallversicherung zahlt nicht

Es wird noch so weit kommen, das Rauchen ein schlimmeres Verbrechen ist als Mord.
"... Nahrungsaufnahme. Diese dient der Herstellung und Aufrechterhaltung der Arbeitskraft", jede Alkoholsucht wird als Krankheit anerkannt.
"Die suchtbedingte Zufuhr von Nikotin kann auch ohne Raucherpausen erreicht werden, zum Beispiel mit Hilfe von Nikotinpflastern", das hab ich alles schon durch.

MfG
 
AW: Gefährliche Raucherpause - Unfallversicherung zahlt nicht

...dann komm mal nach NRW, da werkelt im Ministerium f. Gesundheit eine Dame rum, die sogar die E-Zigarette in Kneipen verbietet, obwohl es kein Indiz für eine Gefährdung anderer gibt.

Die Hexenjagd hat hier schon begonnen.
 
AW: Gefährliche Raucherpause - Unfallversicherung zahlt nicht

Rauchen ist Privatvergnügen und arbeits- und sozialrechtlich auch so zu behandeln, wie die Rechtsprechung zeigt. Wer darüberhinaus meint auch andere an seinem "Rauchvergnügen" zur Teilnahme zwingen zu wollen, muss sich zumindest den Vorwurf der Körperverletzung gefallen lassen. Jede Art und Weise der Aufnahme von Giften ist ein Anschlag auf die in zivilen Gemeinschaften garantierte körperliche Unverletzlichkeit. Im schlimmsten Fall kann das auch mit Mord gleichgesetzt werden.
 
AW: Gefährliche Raucherpause - Unfallversicherung zahlt nicht

So kann der koffeinsüchtige beim Gang von und zur Kaffeeküche sich den Arm brechen und ist versichert, der arme nikotinsüchtige Raucher bleibt außen vor.
@Pinscher
ich hoffe du fährst keinen PKW , denn damit verpestest du mir die Lungen und gefährdest, wenn wir uns auf der Straße begegnen, möglicherweise mein Leben.
mfg psychotie
 
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