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Freibeträge bei ALG II / Altersrente - Einkommen

Andy009

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So, eine Bedarfsgemeinschaftsmitglied geht in kürze in Rente. Dann bekommt also nur noch einer den Regelsatz und die Rente wird als Einkommen angerechnet / gegengerechnet.

Dazu eine kurze Frage: Was wird angerechnet?

Ist es so, als wenn jemand arbeitet? Also Pauschal 100 EUR und der Rest 20 % (bis 1000 EUR)? oder gibt es da eine andere Regelung.

Beispiel: 1000 EUR (rechent sich besser) . Das wären dann 100 EUR + 180 EUR = 280 EUR was nicht angerechnet wird.
 
AW: Freibeträge bei ALG II / Altersrente - Einkommen

Hallo Andy009

es ist so das die Rente voll angerechnet wird, weil die Rente als Einkommen gerechnet wird.

gruß TV Pirat
 
AW: Freibeträge bei ALG II / Altersrente - Einkommen

das wäre ja nicht gut. und es gibt keine Freibeträge die den Anrechnungbetrag etwas verringern. (Versicherungspauschalen o.ä.)

Aber das schlimmste an der ganzen Sache ist ja, das man nach über 43 Jahren ununterborchener sozialversicherungspflichtiger (körperlicher schwerer) Tätigkeit immer noch so wenig Rente bekommt, das diese nur etwas über der heutigen Grundsicherung liegt.

und noch trauiger ist, das man immer noch unterschiede bei den Rentenwerten Ost und West macht. Wäre dies nicht so, und die die Renten in neuen Länder würden auch nach den Rentenwert West bewertet, sähe die Sache viel besser aus, d.h. über 200 EUR mehr Altersrente.

Aber es wird ja noch viel schlimmer werde. Wenn ich erst mal in Rente gehen werde, würde ich nach heutigen Stand gerade einmal etwas über 400 EUR bekommen. (wen alles so bleibt) Bei solchen Aussichten freut man sich doch. :(
 
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ja was meinst du was ich an Rente hab, aber es kann sein das Versicherungen vom Renteneinkommen abgezogen werden
da bin ich mir nicht ganz sicher bis 2009 war das so.

so ich hab mal noch ein wenig gesucht und das gefunden:

Wird meine Rente auf das Arbeitslosengeld II angerechnet?

Bei Renten handelt es sich grundsätzlich um Einkommen, das angerechnet wird. Allerdings gibt es Ausnahmen. So ist die Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz anrechnungsfrei. Ebenso wird die Rente oder Beihilfe, die nach dem Bundesentschädigungsgesetz erbracht wird, bis zur Höhe der vergleichbaren Grundrente ebenfalls nicht angerechnet. Beziehen Sie Altersrente, schließt dieser Bezug Leistungen nach dem SGB II für den Rentenbezieher generell aus.


Wird meine Altersrente auch auf den Bedarf meines erwerbsfähigen Partners angerechnet?

Ihr Bezug von Altersrente schließt für Sie Leistungen nach dem SGB II aus. Ist Ihre Altersrente höher als Ihr Bedarf zum Lebensunterhalt, wird der übersteigende Betrag auf den Bedarf Ihres Partners angerechnet. Dabei werden übliche Absetzbeträge berücksichtigt. Deckt die Altersrente Ihren Bedarf nicht ab, können Sie ggf. aufstockende Leistungen nach dem SGB XII erhalten.

Quelle: Jobcenter Leipzig


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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
AW: Freibeträge bei ALG II / Altersrente - Einkommen

Na, was sollen da Frauen sagen, die diesem Staat und natürlich auch der Familie Kinder geboren haben, diese großzogen und dadurch auf eine berufliche Karriere verzichtet haben ? Bis die dann endlich in die Arbeitswelt eintreten können, sind sie meist über 35 Jahre alt und bekommen erst gar keinen Job mehr. Und wenn dann noch eine Scheidung erfolgt ist, stehen sie mit heruntergelassenen Hosen da. Rente ? Ha ! Sie dürfen dann erst einmal etliche Jahre von Hartz4 darben, bekommen Faulheit vorgeworfen und vom Amt wird behauptet, sie geben sich keine Mühe, eine "sozialversicherungspflichtige Tätigkeit" zu finden. Denn nur diese zählt für das Amt. Und wenn sie dann die 50 Jahre erreicht haben, werden sie in das Projetk 50+ gesteckt und es wird ihnen erzählt, dass die Arbeitgeber alle nur auf Leute mit "Lebenserfahrung" gewartet haben. Mich wundert es überhaupt, dass dieses Projekt 50+ kaum angesprochen wird. Man findet fast keine Einträge darüber, obwohl es eine Steuerverschwendung sondergleichen ist. Die Leute hocken da 7 Stunden am Tag in einer "Maßnahme" und schreiben sinnlose Bewerbungen an sämtliche Firmen im Umkreis von 50 Kilometern. Nach 6 Monaten haben sie es überstanden und stehen genauso da, wie vorher - im schlimmsten Falle müssen sie die gleiche Maßnahme noch einmal machen. Und Rente ? Kaum eine Chance für ehemalige Hausfrauen und Mütter und selbst wenn die irgendwann vor 30 Jahren einmal einer Tätigkeit nachgegangen sind, haben sie nie genug in die Rente einzahlen können, um davon später einmal vernünftig leben zu können.
 
AW: Freibeträge bei ALG II / Altersrente - Einkommen

zu Rogabana
Also ehrlich solche Beiträge vertstehe ich manchmal nicht.
Ich kann Dir hinsichtlich Deines Unmuts zu Anrechenbarkeit von Kindererziehungszeiten in der Rente gut folgen und teile mit Dir die Auffassung dass diese deutlich unterbewertet sind.
Was aber hat Deine Scheidung mit den staatliche Leistungen zu tun? Dies ist Deine eigene Entscheidung gewesen. Warum soll hier die Allgemeinheit finaziell unterstützen. Zu dem kann ich nur aus eigener Erfahrung sagen, dass häufig genug eher die Männer (gerade dann wenn sie berufstätig sind) die mit den heruntergelassenen Hosen sind.
Aber zurück zum Thema Hartz 4. Warum nimmst Du das Angebot 50+ nicht wahr? Die Mitarbeiter dort haben in der Regel eine niedrigere Fallzahlbetreuung als die Mitarbeiter im normalen Jobcenter. D. h. sie können (und sie sollen) sich intensiver mit Dir befassen. Dies geht aber nur, wenn Du auch mit denen zusammenarbeitest. Sie sind eben nicht dafür da Dir eine Arbeit zuzuweisen. - Das hatten wir schon einmal, und das will glaube ich niemand wirklich wieder in diesem Staat haben. Also ist Deine Eigeninitiative gefragt. DU bist diejenige, die den Prozess bestimmt. Die anderen sollen Dich dabei nur begleiten. Wenn Du dich in Deiner Maßnahme nicht wohl fühlst oder deutlich unterfordert bist, dann musst DU an deinen Fallmanger herantreten und ihm dies deutlich machen. Diese Maßnahmen kosten verdammt viel Geld und wir alle haben ein Anrecht darauf, dass die sinnvoll genutzt werden. Wenn Du das Gefühl hast etwas überstehen zu müssen, dann läuft grundsätzlich etwas falsch. Ich würde mir das nicht gefallen lassen. An dem regionale Arbeitsmarkt können aber auch die Mitarbeiter des Jobcenters nichts ändern. Wenn die Arbeitgeber Menschen über 50, trotz vielfältiger anderer Lippenbekentnisse in der Presse, nicht beschäftigen wollen, dann wirst weder du noch das Amt die dazu bewegen können. Es gibt aber gerade für Menschen über 50 Lebensjahre auch vielfältige (finanzielle) Anreize für Arbeitgeber, die zu einer Einstellung führen können. Sprich Deinen Fallmanger doch einmal daraufhin an. Wie gesagt, das Jobcenter (nicht der finanzielle Teil) wie ich es verstehe, ist ein Hilfsangebot, dass ICH in Anspruch nehmen kann. Die sind für mich da um mich bei MEINEN Bemühungen zu unterstützen. Wenn ich dieses Angebot nicht ausschöpfe, dann darf ich mich eigentlich auch nicht anschließend beschweren.
Mit freundlichen Grüßen
fluffi890
P. S. ich verstehe auch den Slogan "Weg mit Hartz 4" eigentlich nicht. Was sollte dann die Alternative sein. Noch höhere Hartz 4-Sätze? Sicherlich wünschenswert aber z. Zt vollkommen unrealistisch. Wir haben heute schon einen so ausgeprägten Niedriglohnsektor, dass der Bezug von Hartz 4 - Leistungen darüber liegt. Eigentlich wird es erst einmal Zeit, dass wir wieder für vernünftige Löhne auf die Straße gehen. Ganze Branchen wie z. B. Sicherheitsdienste, Transportdienste, angestellte Friseure, etc.. verdienen heute selbst bei Vollbeschäftigung unter den Hartz 4 -Sätzen. Das ist himmelschreiend und müsste sofort geändert werden. Rein aus ökonomischen Gründen (nicht aus Faulheit) wäre es doch vollkommener Blödsinn einen Job anzunehmen, bei dem ich auf Dauer weniger als ein Hartz 4 Empfänger verdiene. Deshalb muss das Lohnabstandgebot wieder viel deutlicher greifen.
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