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PC & Internet Filesharing in der Schweiz übertrieben bestraft


Zum EU-Abmahnwahn gesellen sich jetzt auch übertrieben hohe Strafen für die Nutzung von Tauschbörsen in der Schweiz. Erstmalig wurde in der Schweiz eine junge Frau für das Anbieten heruntergeladener Medien bestraft.

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Bei unseren benachbarten Eidgenossen ist das reine Herunterladen von Musik oder Filmen aus dem Netz legal. Auch digitale Bild- und Tonträger dürfen zum Privatgebrauch kopiert werden. Beim Download von Medien über Internet-Tauschbörsen jedoch wird der heruntergeladene Inhalt durch die Software selbst automatisch wieder zum Herunterladen an andere Nutzer angeboten. Dieser Teil des Prozesses ist in der Schweiz verboten. Nach dem Prinzip, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, vollzieht ein Nutzer mit dem Upload in der Schweiz auch dann eine illegale Handlung, wenn er oder sie gar nicht weiß, dass seine Software die Medien wieder zum Download zur Verfügung stellt. Dasselbe gilt für Nutzer, die nicht wissen, wie man diesen erneuten Upload abstellt.

Bei einem solchen Fall wurde nun eine 18-jährige Tessinerin im Locarnese zu einer Haftstrafe von 30 Tagen und 400 Franken Strafe verurteilt. Die Haftstrafe wurde zu zwei Jahren auf Bewährung ausgesetzt. Sie hatte 4200 Musiktitel und 270 Filme aus online-Tauschbörsen herunter- und wieder hochgeladen.

Die Schweizer Stiftung für Konsumentenschutz kritisiert dieses Urteil hart. Hier werde mit Kanonen auf Spatzen geschossen, erklärte Andreas Tschöpe stellvertretend für die Stiftung und monierte weiter, dabei werde eine unbedarfte Jugendliche kriminalisiert.

Laut Martin Wüthrich, Sprecher der Schweizer Urheberrechtsorganisation Suisa, handelt es sich hierbei um die erste Strafe dieser Art in der Konföderation.

Ausgegangen war die Anzeige von der International Federation of the Phonographic Industry (IFPI), einer internationalen Vereinigung von Video- und Musik-Produzenten. Deren Rechtsvertreter, Anwalt Peter Vosseler, gab an, man wolle nicht auf Kinder losgehen, sondern Erwachsene belangen, die sich den Erwerb von Musikstücken leisten könnten. Deshalb bringe die IFPI, die ihren Sitz in Zürich hat, monatlich auch 20 neue Fälle in der Schweiz vor Gericht. Einige dieser Fälle würden angeblich mangels Vorsatz eingestellt, die meisten mit einem Vergleich (also der Einigung auf eine Zahlung) enden. Vosseler erklärt, man verfüge durchaus über genügend Material für tausende solcher Anzeigen, könne sie jedoch aus Gründen mangelnder Kapazität nicht gerichtlich verfolgen lassen. Außerdem wolle man die Behörden nicht mit einer solch hohen Fallanzahl belasten.

Quelle: Gulli
 
AW: Filesharing in der Schweiz übertrieben bestraft

Ist schon hart! Was genau ist denn in D oder A anders?
 
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