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PC & Internet Fast Pass TV abgeschaltet - Admin in Haft


Vor einigen Tagen haben Ermittlungen der Federation Against Copyright Theft (FACT) zu einer Verhaftung in Großbritannien geführt. Der Verdächtige wird beschuldigt, Administrator der Videostreaming-Website "Fast Pass TV" zu sein. Bei der Hausdurchsuchung wurde außerdem ein erheblicher Geldbetrag sichergestellt.

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Seit Jahren arbeitet die Federation Against Copyright Theft (FACT) eng mit der britischen Polizei zusammen. Immer wieder gibt man ihr Tipps und Hinweise. Oft genug waren diese Fälle erfolgreich. Nun reiht sich ein weiterer Fall ein, der perfekt in das Bild des Interessensverbands passt. Denn allem Anschein nach erzielte der Verdächtige erhebliche Einnahmen durch seine illegalen Handlungen.

So wurde bei der Hausdurchsuchung des 26-jährigen Mannes nicht nur umfangreiches IT-Equipment (PCs, Festplatten, etc.) sichergestellt, sondern auch ein Bargeld-Betrag in Höhe von 83.000 Britischen Pfund. Umgerechnet entspricht das etwa 97.000 Euro. Auch wenn völlig unklar ist, woher dieser Geldbetrag stammt, wirft er doch ein bedenkliches Licht auf die Gesamtumstände.

Der Verdächtige wurde nach einer umfangreichen Befragung auf Kaution freigelassen. Bisher hat die Polizei nur wenige Informationen zum Fall zur Verfügung gestellt. Wie die Kollegen von TorrentFreak ermittelt haben, handelt es sich bei dem Verdächtigen jedoch aller Wahrscheinlichkeit nach um einen Admin der Videostreaming-Website "Fast Pass TV". Diese hostet selbst keinerlei Videomaterial, sondern verlinkt lediglich darauf. Dieser Aspekt ist es auch, der den ganzen Fall etwas verwirrend macht.

In der Vergangenheit war es der britischen Staatsanwaltschaft bei vergleichbaren Fällen nicht gelungen, die Betreiber von Filesharing-Seiten strafrechtlich verurteilen zu lassen. Dies lag primär daran, dass BitTorrent-Seiten nun einmal nur Torrents und keine Inhalte hosten. Bei Fast Pass TV ist die Sachlage ähnlich. Daher verwundert es umso mehr, dass die Polizei hier abermals derart massiv zugegriffen hat.

Quelle: Gulli
 
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