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PC & Internet Facebook darf echte Namen fordern

Im Streit um die Klarnamen-Pflicht bei Facebook muss der Kieler Datenschützer Thilo Weichert einen Rückschlag hinnehmen. Das zuständige Gericht hat seine Forderung für unbegründet erklärt. Der Verfechter der Nutzung von Pseudonymen will trotzdem nicht aufgeben.

Facebook darf im Streit mit dem schleswig-holsteinischen Datenschützer Thilo Weichert von seinen Nutzern zumindest vorerst weiterhin die Anmeldung mit ihren echten Namen verlangen. Das entschied das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht. Das Gericht stellte die aufschiebende Wirkung von Facebooks Widersprüchen gegen eine Verordnung Weicherts wieder her. Der Datenschützer will gegen die Beschlüsse von Donnerstag Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.

Das schleswig-holsteinische Datenschutzzentrum habe seine Anordnung zu Unrecht auf das deutsche Datenschutzrecht gestützt, argumentierte das Gericht. Nach der Europäischen Datenschutzrichtlinie und dem Bundesdatenschutzgesetz finde das deutsche Recht keine Anwendung, wenn die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch eine Niederlassung in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union erfolge. Und das passiere im Fall von Facebook in Irland.

Weichert hatte Facebook aufgefordert, gemäß des deutschen Telemediengesetzes und des Bundesdatenschutzgesetzes den Nutzern auch die Registrierung mit Pseudonymen zu erlauben. Er drohte mit einem Zwangsgeld in Höhe von jeweils 20 000 Euro gegen den US-Konzern und die europäische Niederlassung. Der Kieler Datenschützer ist als scharfer Kritiker von Facebook bekannt und geht unter anderem gegen den «Gefällt mir»-Knopf des Online-Netzwerks vor - bisher mit wenig Erfolg.

Weichert nannte die Entscheidungen «mehr als verblüffend». «Sie sind in sich widersprüchlich, wenn sie die fehlende rechtliche Relevanz von Facebook Germany damit erklären, dass dort keine Daten verarbeitet würden, zugleich aber das Unternehmen in Irland für zuständig erklären, obwohl dort auch keine Daten verarbeitet werden.» Deswegen werde er eine Beschwerde einlegen.

Facebook erklärt, die Anmeldung mit echten Namen sei wichtig, damit die Nutzer sich miteinander vernetzen könnten, und sorge für mehr Sicherheit.

Quelle: Digitalfernsehen
 
AW: Facebook darf echte Namen fordern

Finde ich auch vollig richtig, dass man bei FB seinen richtigen Namen angeben muss. Wer das nicht möchte, muss sich ja nicht anmelden. Gerade durch falsche Namensangaben sind doch Lug und Betrug alle Tore geöffnet.
 
AW: Facebook darf echte Namen fordern

Hi

Na ja, habe da auch nicht meinen richtigen Namen stehen.

Der einfache Grund ist, dass ich manche eben nicht auf meiner "Freundesliste" stehen haben möchte.

Von dem mal abgesehen, es gibt ca. 5-6 % Fakeprofile bei Facebook. Wennn man da von einer Zahl von 845 Millionen Nutzer ausgeht, eine stolze Zahl



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Quelle: Augsburger Allgemeine.


EDIT: Kommt darauf an, welche Absicht dahinter steckt, denke ich. Bei mir sind das ein paar "Altlasten". Da finde ich es vorteilhafter, wenn nicht mein richtiger Name steht.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Facebook darf echte Namen fordern

Meiner Meinung nach müsste man diese Profile sofort löschen. Man muss doch nicht jeden zum "Freund" machen. Ich lehne auch viele Anfragen ab. Wer mich im wahren Leben nicht kennt, der braucht mich auch auf FB nicht besuchen.
 
AW: Facebook darf echte Namen fordern

Du hast ja nichts zu verlieren, solange Du mit dem Realnamen Schnauke durchs Internet geisterst :DDD


Es geht nicht darum, ob uns Leute kennen oder nicht, es geht auch nicht um Anmeldungen bei Fetzbuck...es geht um übergroßen Datenmißbrauch.


Gruß

fisher
 
AW: Facebook darf echte Namen fordern

Es ging um Facebook und nicht ums Internet. Bei FB gibt es keinen Schnauke soviel ich weiß.
 
AW: Facebook darf echte Namen fordern

Schade, aber ist FB nicht auch Internet?
 
AW: Facebook darf echte Namen fordern

Habe gerade mal nachgesehen. Mann, da gibt es ja einige. Und ich Trottel dachte, ich bin einzigartig :emoticon-0136-giggl.
 
AW: Facebook darf echte Namen fordern

Aha :kez_03:
 
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